Ganz ohne Regeln und Bestimmungen geht es auch beim Angeln in den Niederlanden nicht. Eins gleich vorweg, Gesetze und Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden. Bei Zuwiederhandlungen kann es in den Niederlanden teuer werden. Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben sowohl vor, welche Angelgenehmigungen du vorlegen musst als auch wie du mit den Fischen umzugehen hast oder dich am Gewässer verhalten musst. Die gesetzlichen Vorschriften für das Angeln im Binnengewässer sind im Fischereigesetzt von 1963 festgeschrieben. Wichtige Quellen für Vorschriften und Bestimmungen zum Angeln sind:
Inhaltsverzeichnis
Wenn du in den niederländischen Gewässern angeln möchtest, benötigst du nach Artikel 21 des Fischereigesetzes von 1963 eine schriftliche Genehmigung vom Inhaber des Fischereirechts, um angeln und fischen zu dürfen. Der Inhaber des Fischereirechts sind in den Niedernlanden meist Angelvereine oder Angelverbände, welche das Fischereirecht vom Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich das Gewässer befindet, oder einem Berufsfischer erworben haben.
Die zweite Möglichkeit, in den Niederlanden zu angeln, ist, wenn man selbst Inhaber des Fischereirechts ist, das heißt, wenn man Eigentümer oder Pächter des Grundstücks ist, auf dem sich das Gewässer befindet. Das dürfte auf dich aber eher nicht zutreffen.
Damit du in den Niederlanden angeln kannst, benötigst du die Genehmigung nach Artikel 21 des Fischereigesetzes 1963 in schriftlicher Form. Eine mündliche Absprache ist null und nichtig und hat keine Wirksamkeit. Du machst dich in den Niederlanden straffbar, wenn du ohne Angelschein angelst. Übrigens gilt das auch für private Gewässer. Die Erlaubnis besteht aus dem VISpas und der Liste der Angelgewässer. In den in der Liste aufgeführten Gewässern darfst du dann angeln.
Eine Vollmacht ist nicht gleichzusetzen mit einem Pachtvertrag oder Mietvertrag. Mit einer schriftlichen Genehmigung kann der Inhaber des Fischereirechts dir die Erlaubnis zum Angeln erteilen. Meist wird die Vollmacht aber für Berufsfischer ausgestellt. Außerdem kann der Fischereiberechtigte eine Organisation bevollmächtigen, einen schriftlichen Erlaubnisschein für Angler auszugeben. Das betrifft vor allem Angelvereine oder den Angelverband, die berechtigt werden, ihren Mitgliedern die Erlaubnis zum Angeln auszusprechen.
Der Vollmacht-Erteiler bleibt dabei aber weiterhin der Eigentümer des Fischereirechts. Die Vollmacht endet zum vereinbarten Termin.
Wenn du einen VISpas hast, heißt das nicht, dass du auch nachts angeln darfst. Dazu ist in den Niederlanden eine besondere Erlaubnis notwendig. In der Zeit zwischen zwei Stunden nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang darfst du ohne diese Erlaubnis meist nicht angeln. In dieser Zeit gelten besondere gesetzliche Bestimmungen und die Verfügungen der Inhaber des Fischereirechts.
Die gesetzlichen Regelungen beim Nachtangeln
Im Artikel 7, Absatz 1 wird das Angeln in der Zeit zwischen zwei Stunden nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang verboten. Dieses Verbot gilt laut Absatz 2 aber nicht für das Angeln mit der Angelrute. Ausgenommen sind Gewässer, die durch den Minister besonders bezeichnet sind. Da die beschränkte Erlaubnis für das Nachtangeln 2012 abgelaufen ist, darf rechtlich gesehen über das ganze Jahr nachts genagelt werden. Allerdings gibt es auch dabei Ausnahmen:
In alle anderen Gewässern darfst du aus gesetzlicher Sicht auch nachts angeln.
Gesetzlich ist das Nachtangeln zwar an vielen Seen in den Niederlanden erlaubt, aber der Fischereirechteinhaber kann es trotzdem untersagen oder das Nachtangeln an bestimmte Bestimmungen knüpfen. Deshalb wird oft eine Nachtangelerlaubnis verlangt, die du beim Nachtangeln an den meisten Gewässern benötigst.
Seit 2013 wird das Nachtangeln durch eine landesweite Nachtangelerlaubnis geregelt. Die Genehmigung für das Nachtangeln kannst du über die Internetseiten der Verbände oder des Sportvisserij Nederland erwerben. Du musst dich aber trotzdem informieren, ob an dem Gewässert, an dem du angeln möchtest, das Nachtangeln überhaupt erlaubt ist.
Halte dich in den Niederlanden an Zutrittsverbote für Grundstücke. Betrittst du ohne Berechtigung fremde Grundstücke, die deutlich vom Rechteinhaber gekennzeichnet sind, oder lässt du dabei Vieh laufen, dann kann das mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Geldbuße kann bis zu 450 € betragen.
Vom niederländischen Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität aber auch vom Fischereiberechtigten können Gewässer für die Nutzung durch Angler gesperrt werden. Die Sperrzeit beträgt meist eine bestimmte Frist.
Folgende Gewässer sind vom 01. April bis zum 31.Mai für Angler gesperrt:
Eine Schonzeit vom 15.März bis zum 29.April besteht für Teile der Nieuwkoopse Plassen. Allerdings befinden sich in diesem gebiet auch einige Gewässer, die du bis zum 31.Mai nicht beangeln darfst. Erkundige dich dazu vor Ort.
Eine Sperrzeit vom 01,.Oktober bis zum 31.März gilt für folgende Gewässer:
Außerhalb der Sperrzeit kannst du in den Gewässern mit einer Angelrute angeln. Würmer oder Wurmimitationen darfst du zum Angeln nicht verwenden.
Auch in den Niederlanden gibt es Schonzeiten und Sperrzeiten. Diese betreffen das Angeln mit bestimmten Ködern oder das Angeln von festgelegten Fischarten. Während dieser Zeit darfst du die aufgeführten Köder nicht verwenden und die Fischarten nicht aus dem Gewässer entnehmen.
Sperrzeiten für bestimmte Köder gibt es in den Niederlanden vom 01. April bis zum letzten Samstag im Mai. Zu den Ködern, die in dieser Zeit nicht verwendet werden dürfen, gehören:
Die Sperrzeit ist aber nicht überall gültig. Nach Absatz 2 Artikel 6 des“Reglement voor de binnenvisserij 1985“ gilt die Sperrzeit nicht, wenn du in den Gewässern von Walcheren, Schouwen-Duiveland, Noord-Beveland und Tholen angeln möchtest. Auch im Kanal von Zuid-Beveland, dem Hafen von Goes, dem Grevelingmeer, dem Veerse Meer und mit diesen Seen und Meeren in Verbindung stehenden Buchten, Fahrtrinnen und Wassereinläufen.
Laut Fischereigesetzt gelten nicht nur richtige Fische als „Fisch“, sondern auch Schalentiere und Muscheln sowie Krebsarten, Krabben, Tintenfische und Garnelen. Du darfst also auch diese nicht als Köder verwenden während der Sperrzeit.
Das Verbot für das Angeln mit bestimmten Ködern während der Sperrzeit gilt nur für das Angeln mit Angelruten in den Niederlanden. Im Lockfutter dürfen die Köder enthalten sein.
Zwar ist in der Neufassung des Artikels 2 die Schonzeit nicht mehr vorgesehen, allerdings hat dadurch der Minister die Möglichkeit, Schonzeiten für Fische neu festzulegen oder zu ändern.
Für einige Fischarten besteht Schonzeit. In dieser Zeit musst du den Fisch besonders sorgfältig behandeln und sofort ins gleiche Gewässer zurücksetzen, wenn du einen gefangen hast.
Fischart | Schonzeit |
---|---|
Hecht | 1. März bis zum letzten Samstag im Mai |
Barsch, Zander | 1. April bis zum letzten Samstag im Mai * |
Aland, Barbe, Döbel | 1. April bis einschließlich 31. Mai |
Flussneunauge | 1. März bis einschließlich 30. April und 1. November bis einschließlich 31. Januar |
Bachforelle, Bachsaibling | 1. Oktober bis einschließlich 31. März |
Äsche, Europäischer Wels, Finte, Hasel, Lachs**, Maifisch, Meerforelle**, Meeresneunauge, Nase, Quappe | ganzjährig |
Für Barsch und Zander gilt eine jährlich genehmigte Ausnahme gültig ab dem letzten Samstag im Mai bis einschließlich zum 31. Mai. D.h. ab dem letzten Samstag im Mai dürfen Barsch und Zander wieder beangelt werden. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für das Angeln im/am IJsselmeer.
** Für Lachs und Meerforelle gilt eine Rücksetzverpflichtung in den niederländischen Binnengewässern und in der 12-Meilenzone vor der Küste (Staatsblad Nr. 165, 2000). Gleiches gilt laut EU-Verordnung (EG Nr. 894/97) auch für den Fang in der Zone von 12 bis 200 Meilen vor der Küste.
Neben diesen Regelungen können Vereine und Verbände sowie Fischereirechteinhaber längere Schonzeiten bestimmen. In der aktuellen Gewässerliste kannst du nachlesen, welche Schonzeit besteht.
Die Fische, die du angelst, müssen ein Mindestmaß haben. Haben sie das Maß nicht, musst du diese sofort und unverletzt zurück ins Wasser setzen. Allerdings verfügen nicht alle Fische über ein vorgegebenes Mindestmaß.
Fischsorten, für die ein Mindestmaß festgelegt ist, dürfen nicht am Wasser oder in der Nähe von Gewässern filetiert werden. Durch das Filetieren wird der Fisch in einen Zustand gebracht, der eine Kontrolle auf das Mindestmaß unmöglich macht.
In den Niederlanden ist es strikt verboten, dass du von dir geangelten Fisch in den Handel bringst, ihn zum Kauf anbietest oder verkaufst.
Ausnahmeregelung beim Barsch
Eine Ausnahmeregelung gibt es für Barsch seit dem 01.Oktober 2012. Danach darfst du:
Auch in den Niederlanden sind verschiedene Fischarten geschützt und wurden in das Naturschutzgesetz aufgenommen. Diese Fischarten dürfen von dir nicht geangelt werden. Fängst du versehentlich einen solchen Fisch, musst du diesen unverzüglich und unverletzt in das gleiche Gewässer zurücksetzen. Fische dir du nicht kennst, solltest du immer zurücksetzen. Geschützte Fischarten sind:
Der Artikel 4 der Durchführungsbestimmung Fischerei untersagt gesetzlich die Verwendung bestimmter Köder. Dazugehören folgende Köder:
Außerdem ist im Artikel 2 der Verordnung festgelegt, dass lebende Köder wie lebende Fische, Vögel, Reptilien, Amphibien oder Säugetiere verboten sind. Außerdem darf der Inhaber des Fischereirechts dir untersagen, in seinem Gewässer mit bestimmten Ködern zu angeln.
Anwendungsverbot für lebende Köder
Der Erlass „Verbot Gebrauch lebender Köder“ verbietet dir die Verwendung aller lebenden Fische als Köder. Und das sowohl in der Küstenfischerei als auch in der Binnenfischerei. Verboten ist es ebenfalls, andere Wirbeltiere als lebende Köder zu verwenden. Der Besitz lebender Fische mit dem gesetzlichen Mindestmaß unter Beachtung der Schonzeit fällt aber nicht automatisch unter das Verbot.
Verboten ist es beim Angeln in den Niederlanden auch, mit jeglichem Fischzeug in den Flüssen Maas, Lek, Niederrhein und der Overijsselse Vecht an folgenden Stellen zu angeln:
Im IJsselmeer darfst du ohne eine gültige Genehmigung des aktuellen Ministers für Fischerei nicht angeln. Dieses Verbot gilt nicht, wenn du mit nicht mehr als zwei Angeln angelst und folgende Kriterien beachtest:
Verboten ist es auch, in unmittelbarer Nähe des IJsselmeer mehr nicht mehr als 30 Barsche oder 5 Zander bei sich haben.
Erst mal scheint das dir alle Optionen offen zu lassen, denn theoretisch brauchst du keine Genehmigung zum Angeln im IJsselmeer. Praktisch ist es aber so, dass die Sportvisserij Nederland die Vollmacht vom niederländischen Staat hat, Erlaubnisscheine für das IJsselmeer auszugeben. Der Sportverband entscheidet, zu welchen Bedingungen dort geangelt werden darf.
Die Niederlande bieten dir natürlich viel mehr Möglichkeiten, als nur in den Binnengewässern zu angeln. Durch seine Lage kannst du hier auch im Meer angeln. Dafür gelten aber besondere Regeln und Bestimmungen, die du einhalten musst. Das Fischereigesetz unterscheidet zwischen drei Meeresangelgebieten:
Als Fischereizone wird die Nordsee entlang der Küsten, seewärts angrenzend an die Küstengewässer und Seegebiete, bezeichnet. Die Fischereizone ist mit der offenen See der Nordsee gleichzusetzen und befindet sich innerhalb der 12-Meilenzone. Eine Angelerlaubnis benötigst du hier nicht. Beschränkungen in der Anzahl der Angeln und Haken gibt es nicht.
Zu den Küstengewässern zählen:
Unter die nationalen Küstengewässer fallen auch das Deltagebiet und das Grevelingenmeer. Nicht als Küstengewässer werden die Küstenstreifen entlang der Nord- und Südholländischen Strände und bei den Inseln der Wattenmeere bezeichnet.
In den Küstengewässern brauchst du keine Angelerlaubnis, darfst aber nur mit höchstens zwei Ruten die jeweils mit maximal drei Haken ausgestattet sind, angeln.
Als Seegebiet wird nur ein kleiner Teil der Wasseroberfläche bezeichnet. Darunter fallen die:
Du benötigst hier keine Angelerlaubnis. Zum Angeln darfst du maximal zwei Angelruten verwenden, die mit höchstens drei Haken je Rute ausgestattet sind.
Als Gewässergrenze gilt:
Einen Erlaubnisschein benötigst du in der Fischereizone, dem Seegebiet und den Küstengewässern nicht. Allerdings darfst du in den Küstengewässern und im Seegebiet nur mit höchstens zwei Angelruten angeln, von denen jede über maximal drei Haken verfügen darf. Diese Einschränkung gilt aber in der Fischereizone nicht.
Unbedingt beachten solltest du den Verhaltenskodex Meeresangeln. Dieser wurde von der Nationalen Plattform Meeresangelsport und der Sportvisserij Nederland festgelegt.
Ein Mitnahmelimit von Fisch gibt es auch beim Meeresangeln in den Niederlanden. Die Regeln gelten sowohl auf offener See als auch in den Küstengewässern und der Fischereizone. Ebenso sind die Vorschriften in unmittelbarer Gewässernähe und den Binnengewässern bis 30 km landeinwärts geltend, wenn die Binnengewässer in offener Verbindung mit den Meereszonen liegen:
Auch beim Meeresfischen musst du auf ein Mindestmaß der Fische achten:
Tabelle Mindestmaße
Eine Rücksetzungspflicht gilt für Lachs und Meeresforelle in den niederländischen Binnengewässern und in der 12-Meilenzone vor der Küste. Laut EU-Verordnung gilt diese Pflicht auch in der Zone von 12 bis 200 Meilen vor den Küsten.
Du darfst in der Fischereizone, dem Seegebiet und der Westerschelde ausgenommen dem Wattenmeer die Freizeitfischerei mit einem Fahrzeug/Boot in den Niederlanden ausüben. Dabei darf das Fahrzeug oder Boot aber kein professionelles Fischereifahrzeug sein.
Für das Angeln vom Fahrzeug aus gelten folgende Regeln:
Für das Fischen von Garnelen mit einem Schiebe- oder Schleppnetz brauchst du in den Küstengewässern und im Seegebiet gesetzlich gesehen keine Erlaubnis, wenn das Netz nicht von einem Fahrzeug aus bewegt wird. Du musst dann auch nicht die gesetzlich geforderte Maschenweite einhalten.
Von Oktober bis April kannst du vom gesamten Strand aus angeln. Von Mai bis September darfst du zwischen 10:00 und 18:00 Uhr nicht vom Strand angeln, der für Badende und Schwimmer vorgesehen ist. Beachte unbedingt die Beschilderung.
Du darfst beim Angeln in den Niederlanden keine Katapulte bzw. Futterschleudern einsetzen. Das ist verboten! Schon allein der Besitz eines Katapultes ist strafbar. Katapulte gehören in den Niederlanden zu den verbotenen Waffen und fallen unter das niederländische Waffengesetz/Waffenkategorie 1. Setzt du Katapulte beim Angeln ein, musst du mit einer Strafe von mehreren hundert Euro rechnen. Die Höchststrafe für den Einsatz von Katapulten ist die Gefängnisstrafe.
Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt. Auch nicht in den Niederlanden. Für das Angeln ohne Erlaubnisschein und das Übertreten von Erlaubnisbestimmungen kann in den Niederlanden eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren oder eine Geldbuße von bis zu 81.000 € verhängt werden.
Beobachtest du Fischwilderei, solltest du das unbedingt melden. Meldungen kannst du an die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Warensicherheit unter der Telefonnummer (+31) (0)800 04 88 richten.
Bevor es ans Angeln in den Niederlanden geht, solltest du dich mit den Grundlagen vertraut machen. Dazu gehört auch das Wissen um wichtige Begriffe:
Vis – Fisch
In den Ausführungsbestimmungen Fischerei Anlage 1 sind die Arten aufgelistet, die als Fische im Sinne des Fischereigesetzes 1963 gelten. Nicht aufgeführte Fische sind keine Fische im Sinne des Fischereigesetzes. Handelt es sich dabei um einheimische Fischarten, werden diese Tiere durch das Flora- und Faunagesetz geschützt. Dazugehören unter anderem Steinbeisser, Schlammpeitzger oder Flussneunauge. Nicht einheimische Arten wie der Sonnenbarsch fallen unter keine der Gesetze.
Vissen – Angeln oder Fischen
Man mag meinen, jeder weis, was angeln oder fischen ist. Doch auch dafür gibt es eine genaue Definition. Als angeln oder fischen wird das zu Wasser bringen, hinausheben, hochholen aber auch haben von Angelzeug bezeichnet. Aber auch das Fangen von Fisch auf anderem Weg, zum Beispiel per Hand, wird als fischen bezeichnet. Laut Fischereigesetz von 1963 wird aber auch das Einsetzen von Fischen und Fischbrut als Fischen betrachtet.
Hengel, Reserverute und andere Fanggeräte
Eine exakte Definition gibt es für die Fangeräte. Zum Angeln in den Niederlanden darfst du nur Angelgeräte mitführen, mit denen du auch fischen darfst. Weitere Ruten als erlaubt oder andere Angelgeräte dürfen auch nicht an der Seite liegen. Am besten, du führst nur die Angelgeräte mit dir, für die du auch eine Erlaubnis hast.
Als Hengel wird die Angelrute bezeichnet. Sie besteht aus einer langen Rute mit oder ohne Aufwindmechanismus, einer Schnur, mit oder ohne Schwimmer und maximal Haken, die ein-, zwei- oder dreischenklig sind.
Eine Reserverute darfst du nicht bereitliegen haben. Verfügst du nur über die Erlaubnis, mit zwei Ruten zu angeln, dann sollten auch nur zwei Ruten griffbereit liegen. Ist das Angelgerät verpackt und kann nicht sofort eingesetzt werden, gilt das Verbot nicht.
Angelmesser – Fischmesser
Ein Angelmesser darf lediglich eine Messerlänge von 28 cm haben und nur über eine einseitige Schneidklinge verfügen. Messer, die diese Maße überschreiten, werden in den Niederlanden als Waffe der Kategorie 1 eingestuft und unterliegen dem Waffengesetz. Klappmesser, die mit Druck aufspringen, solltest du beim Angeln in den Niederlanden nicht bei dir haben. Die Springmesser sind seit 2012 verboten.
Reserveangel – Reserverute
Beim Angeln in den Niederlanden solltest du keine Angelgeräte für die direkte Verwendung liegen haben, mit denen du nicht angeln darfst. Verfügst du nur über eine Erlaubnis für das Angeln mit zwei Ruten, darf keine zusätzliche Rute mit Haken bereitliegen. Das ist verboten. Allerdings gilt das Verbot nicht, wenn du ein weiteres Angelgerät verpackt und nicht gebrauchsfertig mit dir führst.
Pödder – Peur
Fanggerät, welches aus Leine und ohne Haken besteht. Das Fanggerät gibt es mit und ohne Stab und es sind jede Menge Würmer daran befestigt.
Senke – Kruisnet
Eine Senke gilt als Berufsfanggerät laut Reglement Binnenvisserij 1985 und darf deshalb nur mit schriftlicher Genehmigung der Kammer für Binnenfischerei oder des Fischereirechteinhabers verwendet werden.
Kescher – Schepnet
Ein Kescher ist ein Fangegerät, welches aus einem Stab, einem montierten Rahmen und einem beutelförmigen Netz besteht. Der Rahmen darf höchstens eine Größe von 100 cm Rahmenbreite, 80 cm Rahmenhöhe und 0,8 m² Rahmenfläche haben. Die Netztiefe darf 150 cm nicht überschreiten.
Mit einem Kescher darfst du nur gefangenen Fisch keschern oder überführen oder diesen ins gleiche Gewässer zurücksetzen.
Andere Fangegeräte
Alle anderen Fangegeräte, die nicht in der Liste aufgeführt sind, dürfen in den Niederlanden nicht zum Angeln eingesetzt werden. Sie gehören entweder zu den Fangegeräten für Binnenfischer laut „Verordnung für die Binnenfischerei 1985“ Artikel 1 oder zu den verbotenen Fangegeräten laut Artikel 2.