..
2012
Maasseen - Erlaubnis / Maasplassen - Vergunning

Vorwort

Maasplassen Mit dem Begriff Maasplassen (dt. Maasseen; niederl. plas, dt. Tümpel) bezeichnet man eine Region in belgisch/niederländisch Limburg, deren Landschaftsform erst Mitte des 20. Jahrhunderts durch den in großem Umfang betriebenen Abbau von Kies entstanden ist.

Durch den Rückgang der Kiesabgrabungen und Rekultivierungsmaßnahmen wurde dieser Bereich als Maasplassen ein Begriff für ein über die Grenzen hinaus bekanntes Naherholungsgebiet, besonders für Wassersportler. Das rund 3000 Hektar große und sich noch immer in der Entwicklung befindende Gebiet ist das größte Binnen-Wassersportgebiet der Niederlande, wobei ein Teil der von der Maas aus erreichbaren Wasserflächen auf belgischem Hoheitsgebiet liegen. Diese riesigen Wasserflächen sind natürlich ein Eldorado für die Sportangelei. Quelle: Wikipedia

Danksagung / Dankbetuiging
Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Sportvisserij Limburg für die freundliche Hilfe, die Unterstützung und für das umfangreiche Material bedanken, das sie mir zur Verfügung gestellt hat. Ohne diese Unterstützung hätte diese Seite sicher nicht in dem Umfang erstellt werden können.

Liste der Maasseen Op dit punt wil ik Sportvisserij Limburg danken voor de vriendelijke hulp, de ondersteuning en voor de uitgebreide informatie die ze tot mijn beschikking heeft gesteld. Zonder deze steun zou deze pagina zeker niet kan worden gecreëerd in dit grote schaal.



Die Maasseen - Erlaubnis / Maasplassen - Vergunning ist ein separater, fakultativer Erlaubnisschein um in den Limburg’schen Maasseen angeln zu dürfen. Dieser Erlaubnisschein ist nur in Kombination mit dem VISpas der Sportvisserij Limburg gültig. Er erlaubt das Angeln mit maximal zwei Angelruten in den Gewässern, die in der Lijst van Maasplassen stehen.

Der Beitrag an die Sportvisserij Limburg beträgt € 6,-.

(Gleiches gilt auch für den JeugdVISpas der Region Limburg.
Der Beitrag an den Angelsportverband Limburg beträgt € 2,-.)

Die in dieser Liste der Maasseen aufgeführten Gewässer, gehören zur Maas Seen Erlaubnis. Dem Eigentümer dieser Liste ist es erlaubt mit maximal 2 Angelruten zu angeln. Vorraussetzung ist, dass man für das jeweils betreffende Jahr im Besitz einer/eines gültigen und ausgefüllten:
  • Maas Seen Erlaubnis
  • VISpas der Sportvisserij Limburg
  • Mitgliedschaft eines der Sportvisserij Limburg zugehörigen Angelvereins
ist und diese als Beweis vorweisen kann.

Die Liste der Maasseen alleine, ohne die oben genannten Dokumente berechtigt nicht zum Angeln. Das Fehlen nötiger Dokumente wird empfindlich bestraft. Die Liste der Maasseen besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren und wird immer einmalig ausgegeben.

Informationen:
Sportvisserij Limburg
Noordhoven 19a, 6042 NW Roermond
Tel. 0475 350053, Fax 0475 568539
eMail: info@sportvisserij.limburg


Seitenanfang


Der Besitzer der Maasseen Erlaubnis ist verpflichtet sich an die unten genannten Bestimmungen zu halten. Eine Nichtbeachtung dieser Bestimmungen bedeutet ohne Erlaubnis zu angeln.
  1. Diese Liste der Maasseen ist nur gültig im Verbindung mit einer Maasseen Erlaubnis, und einem gültigen VISpas eines Angelsportvereins, welcher bei der Sportvisserij Limburg angeschlossen ist. (Diese Anforderung gilt nicht für den Besitzer einer Wochekarte.)
  2. Der Besitzer der Maasseen Erlaubnis ist verpflichtet, seine Angelerlaubnis und den Beweis seiner Mitgliedschaft in einem Angelsportverein bei Aufforderung der Polizei oder anderen gesetzlichen Kontrollbeamten und den, durch die Föderation und Angelsportvereinen, angewiesenen Kontrolleuren vorzuzeigen. Den Anweisungen dieser Beamten, den Kontrolleuren und den Eigentümern der Gewässer und Uferteile ist genau und sofort Folge zu leisten.
  3. Der Vorstand der Sportvisserij Limburg (oder der der Angelsportvereine) ist verpflichtet bei Übertretungen und Missbrauch streng vorzugehen. Es kann den Entzug der Erlaubnis zur Folge haben.
  4. Der Inhaber der Erlaubnis muss seine (ihre) Erlaubnis sofort bei dem Eigentümer des Fischrechts abgeben, wenn diese Erlaubnis eingezogen wurde.
  5. Man angelt auf eigenes Risiko und ist persönlich haftbar für seine (ihre) Handlungen. Der Eigentümer des Fischrechts übernimmt keinerlei Haftung.
  6. Das Nachtangeln ist zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang das ganze Jahr über verboten.
  7. Pro Angeltag darf man nicht mehr als 2 Zander mitnehmen oder in Besitz haben.
  8. Der Angler darf unter keinen Umständen gefangenen Fisch verkaufen.
  9. Wettangeln ist verboten. Es sei denn, es sind vorher mit den örtlichen Angelsportorganisationen Übereinstimmungen erzielt worden, oder eine schriftliche Genehmigung wurde angefragt und ist durch den Pächter von dem Fischrecht zugesagt worden.
  10. Es ist verboten so zu angeln, dass  ( Wasser ) Vögel den ausgelegten Köder aufnehmen können.
  11. Die Natur und fremdes Eigentum sind zu respektieren. Jegliche Handlungen sind zu unterlassen, die eine Zerstörung und/oder Beschädigung der Natur oder fremden Eigentums mit sich bringen.
  12. Die gesetzlichen und anderen Vorschriften, die für das Betreten von Grundstücken, Ländereien, Eisenbahnlinien, Brücken gelten, müssen beachtet werden!
  13. Es ist verboten, private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
  14. Es ist verboten Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zu hinterlassen. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu deponieren, oder mit nach Hause zu nehmen.
  15. Das Verursachen von Hindernissen und Belästigungen ist verboten.
  16. Man ist gehalten sein Fahrzeug so zu parken und sein Angelgerät so zu lagern, dass der Verkehr zu Land und Wasser nicht behindert wird.
  17. Es ist verboten Land zu betreten, worauf Pflanzen und Gewächse stehen, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht.
  18. Ländereien/Feldwege/Leinpfade dürfen nur zu Fuß betreten werden. Sie dürfen weder befahren noch dürfen dort Fahrzeuge geparkt werden.
  19. Gegen, an oder im Schilf, oder am Uferschutz darf nicht angelegt/festgemacht werden. Steine und andere Uferbefestigungen dürfen zur Befestigung von Angelgerät weder entfernt noch verwendet werden.
  20. Es ist verboten Kuhlen, Löcher und sog. Sitzstellen in die Böschung und die Bermen der Dämme oder des Straßenrandes zu machen.
  21. Es ist verboten Haustiere bei frei laufendem Vieh mit zu führen. Die Gatter und Zäune sind stets wieder zu schließen!
  22. In Erholungsgebieten gelten bestimmte Vorschriften. Diese sind oft auf Hinweistafeln angegeben.
  23. Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten für alle Gewässer in dieser Liste. Pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern aufgeführt.

Seitenanfang

Die Benutzung von gefärbten Maden ist ausdrücklich verboten.

Vom Gebrauch metallener Angelstützen wird abgeraten, da es in diesem Zusammenhang zu eventuellen Schäden an Landmaschinen führen kann.

Im Zusammenhang mit einem verantwortungsvollen Verhalten gegenüber den Fischen und der Natur, werden Sie dringend gebeten, sich an den nachstehenden Kescher- und Schrotblei- Code zu halten.

Seitenanfang

Aus wissenschaftlichen Untersuchungen geht hervor, dass die Verwendung eines Setzkeschers nicht nachteilig für die sich darin befindlichen Fische ist. Allgemein kann man sagen, je weniger Gefahren man einem gefangenen Fisch aussetzt, desto geringer ist das Risiko für Verletzungen. Verwenden sie deshalb auch nur einen Setzkescher wenn es unbedingt notwendig ist - sonst lieber nicht.

Immer wenn sie einen Setzkescher einsetzen, oder einen neuen erwerben wollen, achten Sie unbedingt auf die folgenden Eigenschaften:
  • einen Durchmesser von 40 cm und mehr,
  • eine Länge von 2,5 Metern und mehr,
  • knotenfrei gewoben,
  • aus weichem Material hergestellt,
  • mit vielen Ringen versehen, um ihn gut auslegen zu können.
Beachten Sie beim Gebrauch eines Setzkescher folgendes:
  • dass ein Großteil vom Netz unter Wasser liegt - dies gibt den Fischen Platz,
  • dass der Setzkescher möglichst horizontal gestreckt und nicht vertikal liegt,
  • Wellen keine große Angriffsfläche bieten, um die Fische im Netz nicht unnötig zu verletzen,
  • die Fische nur so kurz wie möglich im Setzkescher halten,
  • nicht zu viele Fische im Setzkescher hälten,
  • den Kescher vorsichtig entleeren!
Seitenanfang

Blei gehört nicht in die Natur. Es ist gefährlich für Mensch und Tier! Bei Gebrauch von Blei so wenig wie möglich davon verwenden und möglichst Verlust vermeiden.

Wichtige Anmerkungen sind:
  • verwende nur Bleischrotdosen, die stets nur ein Bleischrot freigeben,
  • verwende möglichst weiches Blei - es lässt sich besser lösen und mehrfach gebrauchen,
  • befestige das Blei an einer dicken Hauptschnur, diese bricht nicht so schnell,
  • benutze Köderretter zum Lösen von Hängern bei künstlichem Ködern. Dadurch veringert sich der Verlust,
  • entsorge unbrauchbares Blei als Sondermüll.
Es ist verboten Campingausrüstung am Gewässerrand aufzustellen oder aufgestellt lassen. Das gilt auch für verschließbare ( Angel ) Schirme und Zelte.
Seitenanfang

Gesetzliche Angelbestimmungen:
Die Sportfischerei ist im Fischereigesetz von 1963 geregelt. Die wichtigen gesetzlichen Bestimmungen werden darin beschrieben!

Erlaubnisschein und Fischereischein

Um in den Binnengewässern angeln zu dürfen, braucht jeder Angler laut Gesetz meistens zwei offizielle Dokumente: den Fischereischein (Kleine VISpas), der von den Behörden ausgestellt wird, und einen schriftlichten Erlaubnisschein (Vergunning), des Besitzers oder des Pächters des Fischereirechts.

Wenn man 14 Jahre alt, oder älter ist, ist ein VISpas notwendig. Angeln man mit zwei Angeln, oder wird von Kunstköder aller Art Gebrauch gemacht, dann ist ebenfalls ein VISpas nötig – Das gilt auch für Jugendliche, die jünger als 14 Jahre alt sind.

Der Besitzer des Fischereirechts ist in den meisten Fällen der Angelsportverein oder der Verband, der dieses Recht pachtet und an seine Mitglieder über diese Erlaubnisscheine zugänglich macht. Die Limburgerlaubnis und die dazu gehörende Liste der Maasseen ist eine Zusammenfassung von Genehmigungen des Angelsportverbandes Limburg und der Angelsportvereine, mit denen Sie an den Gewässern der genannten Liste angeln können. Für diese Gewässer sind Sie schon im Besitz der Erlaubnis. Für alle anderen Gewässer ist Sie eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

Durch das Ministerium zugelassene Köder:
  • Brot, Kartoffel, Teig, Getreide und Samen,
  • Würmer und Krabben,
  • Insekten, Insektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5 cm.

Spezielle Angelgeräte:

Ein Pödder ist meistens eine, an einer kleinen Rute gebundene, Angelschur ohne Haken, womit dem Aal eine Anzahl Würmer präsentiert werden. Wenn Sie mit dem Pödder angeln wollen, so brauchen Sie auch noch einen speziellen Pödderschein (Peurvergunning). Pödderscheine werden nur in beschränkter Anzahl ausgestellt.

Einschränkungen:

Sperrzeit Ködersorten:

In der Periode vom 1. April bis zum letzten Samstag im Monat Mai dürfen Sie nicht angeln mit:
einem Wurm oder Wurmimitation, Schlachterzeugnissen, einem Köderfisch, einem Fischfetzen (ungeachtet der Größe) Kunstköder aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, insofern sie nicht größer ist als 2,5 cm ist.

Schonzeit Fischarten:

Für einige Fischarten besteht eine Schonzeit. Fangen Sie einen derartigen Fisch in dieser Periode, so müssen Sie ihn sehr sorgfältig behandeln und ihn sofort lebend und unverletzt in das Gewässer, wo Sie ihn gefangen haben, zurücksetzen.

Fischart:Schonzeit:
Hecht1. März bis einschließlich 30. Juni
Barsch, Zander1. April bis einschließlich letzten Samstag im Mai
Barbe, Döbel, Hasel, Nase, Aland, Äsche1. April bis einschließlich 31. Mai
Bachforelle, Wandersaibling, Bachsaibling1. Oktober bis einschließlich 31. März
Meerforelle, Lachsganzjährig


Geschützte Fischarten:

In dem Naturschutzgesetz ist eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die Sie nicht angeln dürfen. Es handelt sich um folgende Arten:

Schneider (Alandblecke) - Bachneunauge - Schmerle - Bitterling - Ellritze - Schnäpel - Wels - Schlammpeitzger - Steinbeisser - Westgroppe - Flussneunauge - Stör.

Fangen Sie unverhofft einen derartigen Fisch, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen. Setzen Sie einen Fisch, den Sie nicht kennen, immer zurück.

Mindestmaße Fischarten:

Fangen Sie unverhofft einen derartigen Fisch, der kleiner ist als das Mindestmaß für diese Fischart, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen.

Mindestmaße:
Aal 28 cmBarsch 22 cmBarbe 30 cmButt 20 cm
Forelle* 25 cmDöbel 30 cmRotfeder 15 cmHasel 15 cm
Nase 30 cmHecht 45 cmZander 42 cmÄsche 35 cm
Aland 30 cmLachs 40 cmMeerforelle 40 cmSchleie 25 cm

* Wandersaibling, Bachsaibling, Bachforelle, Regenbogenforelle.

Für Fische die hier nicht erwähnt sind gilt kein Mindestmaß.

Entnahmeverbot:

Es ist verboten Hecht mitzunehmen oder in Besitz zu haben.

Der Graskarpfen soll wegen seiner speziellen Aufgabe in einem Gewässer immer zurückgesetzt werden. Graskarpfen werden in ein Gewässer ausgesetzt, damit sie dieses Gewässer annähend krautfrei halten.

Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden.

Anwendungsverbot lebende Köder:

Es ist verboten mit lebenden Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögeln oder Säugetieren als Köder zu angeln. Das Angeln mit Maden, Würmern, Mückenlarven etc. ist erlaubt.


Seitenanfang


    Rijkelse Bemden
  1. Rijkelse Bemden:

    • Alle in der nebenstehenden Karte blau gekennzeichneten Bereiche dürfen beangelt werden. Das Entlanglaufen ist am ganzen Maassee erlaubt.
      Das Nachtangeln ist das ganze Jahr zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten.
      Pro Angeltag darf man nur 2 Zander mit einem Mindestmaß von 42 cm im Besitz haben.







    Seitenanfang

    Asseltse Seen
  2. Asseltse Seen:

    • Alle in der nebenstehenden Karte blau gekennzeichneten Bereiche dürfen beangelt werden. Das Entlanglaufen ist am ganzen Maassee erlaubt.
      Das Angeln und Entlanglaufen ist an folgenden Örtlichkeiten verboten:

      • De Nieuwe Jachthaven Asselt
      • De Grote Eindplas
      • De Loswal
      • De Jachthaven Ascola
      • Achter de Kerk
      • Het Oude Gat

      Das Angeln an den rot markierten Bereichen des Sees ist verboten.
      Das Angeln und Entlanglaufen am "De Kleine Eindplas" ist ab dem 1. Dezember bis zum 1. Juni verboten (grün markiert).
      Das Nachtangeln ist das ganze Jahr zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten.
      Pro Angeltag darf man nur 2 Zander mit einem Mindestmaß von 42 cm. im Besitz haben.

    Seitenanfang

    Doncker Nack - De Weerd - Noordplas - Zuidsplas, Nieuwe Nack, Paardplas, Jachthaven Rosslag
  3. Doncker Nack - De Weerd - Noordplas - Zuidplas - Nieuwe Nack - Paardplas - Jachthaven Rosslag:

    • Alle in der nebenstehenden Karte blau gekennzeichneten Bereiche dürfen beangelt werden. Das Entlanglaufen ist am ganzen Maassee erlaubt.
      Am Jachthafen de Rosslag dürfen nur die frei zugänglichen Ufer betreten werden.
      Das Nachtangeln ist das ganze Jahr zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten.
      Pro Angeltag darf man nur 2 Zander mit einem Mindestmaß von 42 cm im Besitz haben.
      Ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers - Pächters - Inhabers, darf der Besitzer der Erlaubnis die touristisch kreativen Projekte, wie Jachthäfen, Campingplätze und Bungalowparks nicht betreten.











    Seitenanfang
    Smalbroek - Oolerplas - Osen / Gerelinplas
  4. Smalbroek - Oolerplas - Osen / Gerelingsplas:

    • Alle in der nebenstehenden Karte blau gekennzeichneten Bereiche dürfen beangelt werden. Das Entlanglaufen ist am ganzen Maassee erlaubt.
      Das Angeln an den rot markierten Bereichen des Sees ist verboten.
      Das Nachtangeln ist das ganze Jahr zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten.
      Pro Angeltag darf man nur 2 Zander mit einem Mindestmaß von 42 cm im Besitz haben.
      Ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers - Pächters - Inhabers, darf der Besitzer der Erlaubnis die touristisch kreativen Projekte, wie Jachthäfen, Campingplätze und Bungalowparks nicht betreten.













    Seitenanfang

    De Slag - Polderveld - Tesken - Bosmolenplas
  5. De Slag - Polderveld - Tesken - Bosmolenplas:

    • Alle in der nebenstehenden Karte blau gekennzeichneten Bereiche dürfen beangelt werden. Das Entlanglaufen ist am ganzen Maassee erlaubt.
      Das Angeln an den rot markierten Bereichen des Sees ist verboten.
      Das Nachtangeln ist das ganze Jahr zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten.
      Pro Angeltag darf man nur 2 Zander mit einem Mindestmaß von 42 cm im Besitz haben.
      Ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers - Pächters - Inhabers, darf der Besitzer der Erlaubnis die touristisch kreativen Projekte, wie Jachthäfen, Campingplätze und Bungalowparks nicht betreten.








    Seitenanfang

    Plas Koeweide - Grote Hegplas
  6. Plas Koeweide - De Grote Hegge (Grote Hegplas):

    • Alle in der nebenstehenden Karte blau gekennzeichneten Bereiche dürfen beangelt werden. Das Entlanglaufen ist am ganzen Maassee erlaubt.
      Das Angeln an den rot markierten Bereichen des Sees ist verboten.
      Das Nachtangeln ist das ganze Jahr zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten. Ausnahme ist auf der Landzunge zwischen Maas und Plas Koeweide wo Nachtanglen das ganze Jahr erlaubt ist (Landzunge vom Denkmal bis ans Ende der Landzunge in südlicher Richtung).
      Pro Angeltag darf man nur 2 Zander mit einem Mindestmaß von 42 cm im Besitz haben.
      Ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers - Pächters - Inhabers, darf der Besitzer der Erlaubnis die touristisch kreativen Projekte, wie Jachthäfen, Campingplätze und Bungalowparks nicht betreten.


    Seitenanfang

    Visvijver Stevensweert - Huiskenplas - Plas Brandt - Eilandsplas - Jachthaven Stevensweert
  7. Visvijver Stevensweert - Huiskenplas - Plas Brandt - Eilandsplas - Jachthaven Stevensweert:

    • Alle in der nebenstehenden Karte blau gekennzeichneten Bereiche dürfen beangelt werden. Das Entlanglaufen ist am ganzen Maassee erlaubt.
      Das Angeln an den rot markierten Bereichen des Sees ist verboten.
      Das Nachtangeln ist das ganze Jahr zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten.
      Pro Angeltag darf man nur 2 Zander mit einem Mindestmaß von 42 cm im Besitz haben.
      Ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers - Pächters - Inhabers, darf der Besitzer der Erlaubnis die touristisch kreativen Projekte, wie Jachthäfen, Campingplätze und Bungalowparks nicht betreten.







    Seitenanfang

    Dilkensplas - Laakerwert / Schroevendaalseplas
  8. Dilkensplas - Laakerwert / Schroevendaalseplas:

    • Alle in der nebenstehenden Karte blau gekennzeichneten Bereiche dürfen beangelt werden. Das Entlanglaufen ist am ganzen Maassee erlaubt.
      Der Molenplas darf nur vom Westufer (wie auf der abgebildenten Karte) aus beangelt werden. Das Bootangeln ist auf dem Moelenplas verboten.
      Das Angeln an den rot markierten Bereichen des Sees ist verboten.
      Das Nachtangeln ist das ganze Jahr zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten.
      Pro Angeltag darf man nur 2 Zander mit einem Mindestmaß von 42 cm im Besitz haben.
      Ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers - Pächters - Inhabers, darf der Besitzer der Erlaubnis die touristisch kreativen Projekte, wie Jachthäfen, Campingplätze und Bungalowparks nicht betreten.

Seitenanfang Zurück zur Seite VISpas oder Vergunnigen.
Angeln in Limburg
Mit dem kleinen VISpas darf man in der Provinz Limburg nur im Julianakanal und im Lateralkanal angeln. Wer an mehr Angelgewässern im Limburg angeln möchte, der muss Mitglied in einem Angelverein in Limburg werden. Als Vereinsmitglied darf man mit zwei Ruten und allen erlaubten Angelködern in den zahlreichen Vereinsgewässern, der Maas, den vielen Bächen in Nordlimburg und in den Maasseen fischen. Weiterhin kann man an allen Aktivitäten und Wettangeln teilnehmen, die durch den Verband in Limburg organisiert werden.

Hinweis:
Der Angelsportverband Limburg vergibt über ihre angeschlossenen Vereine, eine sog. Verbands Jugendkarte (Federatieve Jeugdvergunning). Mit der man an den Verbandsgewässern mit nur einer Rute angeln darf (jedoch nicht auf Raubfisch!).
Allgemeine Bedingungen

In Naherholungs- und Naturschutzgebieten muss man sich an die Vorschriften und Regeln halten. Diese sind auf Schildern deutlich angegeben.

Man ist verpflichtet die entsprechenden Angeldokumente stets bei sich zu führen und auf Verlangen den entsprechend autorisierten Stellen (befugte Kontrolleure des Vereins, des Verbandes, der Sportvisserij Nederland sowie der Polizei) ohne zu zögern vorzuzeigen.

Man angelt auf eigenes Risiko und ist selbst für sein Handeln am Wasser verantwortlich. Sportvisserij Nederland, die Verbände, die Angelsportvereine sowie die Eigentümer des Angelgewässers sind in keiner Weise verantwortlich und haftbar.

Der VISpas und der kleine VISpas sowie die Liste mit allen Angelgewässern die dazu gehören sind strickt persönlich. Sie bleiben Eigentum des entsprechenden Angelvereins, der sie ausgestellt hat, sowie der Sportvisserij Nederland.

Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern aufgeführt.

So könnte es z.B. in einer bestimmten Zeit verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Es wäre auch möglich, dass du verpflichtet bist, bestimmte Fischarten zurückzusetzen. Im Allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lese dir deshalb die Gewässerlisten (viswaterlijsten) gut durch.

Melde Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden deine Beobachtungen und Meldungen ernst genommen. Meldungen bitte an AID, unter Telefon: (+31) 045-546 62 30.