Mit dem Begriff Maasplassen (dt. Maasseen; niederl. plas, dt. Tümpel) bezeichnet man eine Region in belgisch/niederländisch Limburg, deren Landschaftsform erst Mitte des 20. Jahrhunderts durch den in großem Umfang betriebenen Abbau von Kies entstanden ist. Durch den Rückgang der Kiesabgrabungen und Rekultivierungsmaßnahmen wurde dieser Bereich als Maasplassen ein Begriff für ein über die Grenzen hinaus bekanntes Naherholungsgebiet, besonders für Wassersportler. Das rund 3000 Hektar große und sich noch immer in der Entwicklung befindende Gebiet ist das größte Binnen-Wassersportgebiet der Niederlande, wobei ein Teil der von der Maas aus erreichbaren Wasserflächen auf belgischem Hoheitsgebiet liegen. Diese riesigen Wasserflächen sind natürlich ein Eldorado für die Sportangelei. Quelle: Wikipedia
Danksagung / Dankbetuiging
Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Sportvisserij Limburg für die freundliche Hilfe, die Unterstützung und für das umfangreiche Material bedanken, das sie mir zur Verfügung gestellt hat. Ohne diese Unterstützung hätte diese Seite sicher nicht in dem Umfang erstellt werden können.
Op dit punt wil ik Sportvisserij Limburg danken voor de vriendelijke hulp, de ondersteuning en voor de uitgebreide informatie die ze tot mijn beschikking heeft gesteld. Zonder deze steun zou deze pagina zeker niet kan worden gecreëerd in dit grote schaal. Die Maasseen - Erlaubnis / Maasplassen - Vergunning ist ein separater, fakultativer Erlaubnisschein um in den Limburg’schen Maasseen angeln zu dürfen. Dieser Erlaubnisschein ist nur in Kombination mit dem VISpas der Sportvisserij Limburg gültig. Er erlaubt das Angeln mit maximal zwei Angelruten in den Gewässern, die in der Lijst van Maasplassen stehen.
Der Beitrag an die Sportvisserij Limburg beträgt € 6,-.
(Gleiches gilt auch für den JeugdVISpas der Region Limburg.
Der Beitrag an den Angelsportverband Limburg beträgt € 2,-.)
Die in dieser Liste der Maasseen aufgeführten Gewässer, gehören zur Maas Seen Erlaubnis. Dem Eigentümer dieser Liste ist es erlaubt mit maximal 2 Angelruten zu angeln. Vorraussetzung ist, dass man für das jeweils betreffende Jahr im Besitz einer/eines gültigen und ausgefüllten:
- Maas Seen Erlaubnis
- VISpas der Sportvisserij Limburg
- Mitgliedschaft eines der Sportvisserij Limburg zugehörigen Angelvereins
Die Liste der Maasseen alleine, ohne die oben genannten Dokumente berechtigt nicht zum Angeln. Das Fehlen nötiger Dokumente wird empfindlich bestraft. Die Liste der Maasseen besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren und wird immer einmalig ausgegeben.
Informationen:
Sportvisserij Limburg
Noordhoven 19a, 6042 NW Roermond
Tel. 0475 350053, Fax 0475 568539
eMail: info@sportvisserij.limburg
Noordhoven 19a, 6042 NW Roermond
Tel. 0475 350053, Fax 0475 568539
eMail: info@sportvisserij.limburg
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Der Besitzer der Maasseen Erlaubnis ist verpflichtet sich an die unten genannten Bestimmungen zu halten. Eine Nichtbeachtung dieser Bestimmungen bedeutet ohne Erlaubnis zu angeln.
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Die Benutzung von gefärbten Maden ist ausdrücklich verboten.
Vom Gebrauch metallener Angelstützen wird abgeraten, da es in diesem Zusammenhang zu eventuellen Schäden an Landmaschinen führen kann.
Im Zusammenhang mit einem verantwortungsvollen Verhalten gegenüber den Fischen und der Natur, werden Sie dringend gebeten, sich an den nachstehenden Kescher- und Schrotblei- Code zu halten.
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- Diese Liste der Maasseen ist nur gültig im Verbindung mit einer Maasseen Erlaubnis, und einem gültigen VISpas eines Angelsportvereins, welcher bei der Sportvisserij Limburg angeschlossen ist. (Diese Anforderung gilt nicht für den Besitzer einer Wochekarte.)
- Der Besitzer der Maasseen Erlaubnis ist verpflichtet, seine Angelerlaubnis und den Beweis seiner Mitgliedschaft in einem Angelsportverein bei Aufforderung der Polizei oder anderen gesetzlichen Kontrollbeamten und den, durch die Föderation und Angelsportvereinen, angewiesenen Kontrolleuren vorzuzeigen. Den Anweisungen dieser Beamten, den Kontrolleuren und den Eigentümern der Gewässer und Uferteile ist genau und sofort Folge zu leisten.
- Der Vorstand der Sportvisserij Limburg (oder der der Angelsportvereine) ist verpflichtet bei Übertretungen und Missbrauch streng vorzugehen. Es kann den Entzug der Erlaubnis zur Folge haben.
- Der Inhaber der Erlaubnis muss seine (ihre) Erlaubnis sofort bei dem Eigentümer des Fischrechts abgeben, wenn diese Erlaubnis eingezogen wurde.
- Man angelt auf eigenes Risiko und ist persönlich haftbar für seine (ihre) Handlungen. Der Eigentümer des Fischrechts übernimmt keinerlei Haftung.
- Das Nachtangeln ist zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang das ganze Jahr über verboten.
- Pro Angeltag darf man nicht mehr als 2 Zander mitnehmen oder in Besitz haben.
- Der Angler darf unter keinen Umständen gefangenen Fisch verkaufen.
- Wettangeln ist verboten. Es sei denn, es sind vorher mit den örtlichen Angelsportorganisationen Übereinstimmungen erzielt worden, oder eine schriftliche Genehmigung wurde angefragt und ist durch den Pächter von dem Fischrecht zugesagt worden.
- Es ist verboten so zu angeln, dass ( Wasser ) Vögel den ausgelegten Köder aufnehmen können.
- Die Natur und fremdes Eigentum sind zu respektieren. Jegliche Handlungen sind zu unterlassen, die eine Zerstörung und/oder Beschädigung der Natur oder fremden Eigentums mit sich bringen.
- Die gesetzlichen und anderen Vorschriften, die für das Betreten von Grundstücken, Ländereien, Eisenbahnlinien, Brücken gelten, müssen beachtet werden!
- Es ist verboten, private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
- Es ist verboten Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zu hinterlassen. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu deponieren, oder mit nach Hause zu nehmen.
- Das Verursachen von Hindernissen und Belästigungen ist verboten.
- Man ist gehalten sein Fahrzeug so zu parken und sein Angelgerät so zu lagern, dass der Verkehr zu Land und Wasser nicht behindert wird.
- Es ist verboten Land zu betreten, worauf Pflanzen und Gewächse stehen, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht.
- Ländereien/Feldwege/Leinpfade dürfen nur zu Fuß betreten werden. Sie dürfen weder befahren noch dürfen dort Fahrzeuge geparkt werden.
- Gegen, an oder im Schilf, oder am Uferschutz darf nicht angelegt/festgemacht werden. Steine und andere Uferbefestigungen dürfen zur Befestigung von Angelgerät weder entfernt noch verwendet werden.
- Es ist verboten Kuhlen, Löcher und sog. Sitzstellen in die Böschung und die Bermen der Dämme oder des Straßenrandes zu machen.
- Es ist verboten Haustiere bei frei laufendem Vieh mit zu führen. Die Gatter und Zäune sind stets wieder zu schließen!
- In Erholungsgebieten gelten bestimmte Vorschriften. Diese sind oft auf Hinweistafeln angegeben.
- Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten für alle Gewässer in dieser Liste. Pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern aufgeführt.
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Die Benutzung von gefärbten Maden ist ausdrücklich verboten.
Vom Gebrauch metallener Angelstützen wird abgeraten, da es in diesem Zusammenhang zu eventuellen Schäden an Landmaschinen führen kann.
Im Zusammenhang mit einem verantwortungsvollen Verhalten gegenüber den Fischen und der Natur, werden Sie dringend gebeten, sich an den nachstehenden Kescher- und Schrotblei- Code zu halten.
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Aus wissenschaftlichen Untersuchungen geht hervor, dass die Verwendung eines Setzkeschers nicht nachteilig für die sich darin befindlichen Fische ist. Allgemein kann man sagen, je weniger Gefahren man einem gefangenen Fisch aussetzt, desto geringer ist das Risiko für Verletzungen. Verwenden sie deshalb auch nur einen Setzkescher wenn es unbedingt notwendig ist - sonst lieber nicht.
Immer wenn sie einen Setzkescher einsetzen, oder einen neuen erwerben wollen, achten Sie unbedingt auf die folgenden Eigenschaften:
Immer wenn sie einen Setzkescher einsetzen, oder einen neuen erwerben wollen, achten Sie unbedingt auf die folgenden Eigenschaften:
- einen Durchmesser von 40 cm und mehr,
- eine Länge von 2,5 Metern und mehr,
- knotenfrei gewoben,
- aus weichem Material hergestellt,
- mit vielen Ringen versehen, um ihn gut auslegen zu können.
- dass ein Großteil vom Netz unter Wasser liegt - dies gibt den Fischen Platz,
- dass der Setzkescher möglichst horizontal gestreckt und nicht vertikal liegt,
- Wellen keine große Angriffsfläche bieten, um die Fische im Netz nicht unnötig zu verletzen,
- die Fische nur so kurz wie möglich im Setzkescher halten,
- nicht zu viele Fische im Setzkescher hälten,
- den Kescher vorsichtig entleeren!





