2012
Gesetze - Regeln - gesetzliche Bestimmungen

Vorwort

Zugang verboten Jetzt kommen die längsten und auch drögesten Teile überhaupt. Gesetze, Bestimmungen und Regeln sind aber dafür da, dass sie von allen befolgt und eingehalten werden.


Die (Sport-) Fischerei ist im Fischereigesetz von 1963 geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Regeln werden hier beschrieben. Quellen: "Visserijwet 1963", "Reglement voor de binnenvisserij 1985", "Reglement minimummaten en gesloten tijden", "Regeling vervroegde opening visseizoen", "Uitvoeringsregeling visserij"

Wichtige gesetzliche Begriffe

Im Artikel 1 des Fischereigesetzes von 1963 stehen unter anderen Definitionen von Fisch, Fischen/Angeln und von Anglern benutzte Fanggeräte, wie die Angelrute, dem Pödder und dem Paternoster.


Fisch - Vis
(Artikel 1, Absatz 2 a+b, Visserijwet 1963; Anlage 1, Uitvoeringsregeling visserij)


Fisch - Vis Die meisten in den Niederlanden vorkommenden oder angelandeten Fischarten (einschließlich Krebs- und Weichtieren) werden als "Fisch" im Sinne der des Fischereigesetzes von 1963 bezeichnet. Die Bezeichnung erfolgt in einer ministeriellen Verordnung, der Anlage 1 der Ausführungsbestimmungen Fischerei. Dieser Anhang listet die Arten auf, die als "Fisch" im Sinne des Fischereigesetzes von 1963 ausgewiesen wurden. Auch Teile der identifizierten Fische, wie Laich und Brut, werden als "Fisch" im Sinne des Fischereigesetzes von 1963 bezeichnet.

Die dort nicht aufgeführten Fischarten sind also keine "Fische" im Sinne des Fischereigesetzes von 1963. Soweit es sich um einheimische Fischarten handelt, fallen diese dann unter den Schutz des Flora- und Faunagesetztes.

Dazu gehören beispielsweise der Schlammpeitzger, der kleine Steinbeisser, der Bitterling, das Flussneunauge und das Bachneunauge. Wenn es sich bei den nicht aufgeführten Fischarten um nicht einheimische Arten (Exoten) handelt, wie beispielsweise dem Sonnenbarsch und diversen nicht einheimischen Grundeln, dann fallen sie weder unter das Fischereigesetz von 1963 noch unter den Schutz des Flora- und Faunagesetztes.

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Angeln/Fischen - Vissen
(Artikel 1, Absatz 3, Visserijwet 1963)


Angeln/Fischen - Vissen Fischen/Angeln ist: das zu Wasser bringen, haben, Hinausheben oder Hochholen von Fischzeug/Angelzeug, und/oder auch auf einem anderen Weg zu versuchen, sich Fische aus Wasser zu beschaffen (z. B. mit der Hand).

Auch das Einsetzen von Fischen oder Fischbrut, oder das Aussäen (von Schalentieren) wird im Fischereigesetz von 1963 als "Fischen" betrachtet. Alle nicht bezeichneten Fischarten dürfen nicht in die freie Wildbahn ausgesetzt werden (Art. 14 Flora- und Faunagesetz).

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Angel/Angelrute - Hengel
(Artikel 1, Absatz 5, Visserijwet 1963)


Angel/Angelrute - Hengel Eine Angel/Angelrute ist: Ein Fanggerät bestehend aus einem Stab (Stock) - mit oder ohne einem Aufwindmechanismus - einer Leine oder Schnur - mit oder ohne einem, oder mehreren, Schwimmern – und höchstens drei ein-, zwei- oder dreischenkligen Haken.

Reserveangel - Reserverute
(Artikel 10 Reglement voor de binnenvisserij 1985)


Es ist verboten, Angelgeräte, mit denen man nicht angeln darf, für die direkte Verwendung bereit liegen zu haben. Wenn jemand nach den Bedingungen der schriftlichen Erlaubnis mit maximal zwei Ruten zu angeln darf, und er angelt mit zwei Ruten und es liegt noch eine zusätzliche Rute (mit Haken) an der Seite, dann ist dies verboten. Das Gleiche gilt, wenn man mit einer Rute angelt, und es liegen zwei oder mehr komplette Angelgeschirre an der Seite.

Das Verbot gilt nach Absatz 2 des Artikels 10 allerdings nicht, wenn das Angelgerät, "wie verpackt oder in einem solchen Zustand ist, dass der Gebrauch nicht sofort möglich ist". Eine Rute, die in sich einem Futteral befindet ist wahrscheinlich "so verpackt, dass eine sofortige Nutzung dieser Angelrute nicht möglich ist" und fällt daher wahrscheinlich unter die Ausnahme. Darüber sind aber sicherlich verschiedene Meinungen möglich. So können auch Richter anders darüber denken. Ein Angler, der auf Nummer sicher gehen will, macht am besten die Haken an seinen Reserveruten ab. Nach der Definition einer Angelrute im Artikel 1 des Fischereigesetzes von 1963, ist dann auch kein Reden mehr von einer Angelrute und somit auch kein Reden von einem Fanggerät.

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Pödder - Peur
(Artikel 1, Absatz 5, Visserijwet 1963)


Ein Pödder ist: Ein Fanggerät bestehend aus einer Leine oder Schnur, mit oder ohne einem Stab (Stock), ohne Haken, an der eine Menge von Würmern befestigt ist.

Andere Fanggeräte - Overige vistuigen
Paternoster – Spieringtuig
(Artikel 1, Absatz 5, Visserijwet 1963; Artikel 1+2, Reglement voor de binnenvisserij 1985)


Alle anderen Fanggeräte - die nur von Berufsfischern verwendet werden dürfen - sind im Artikel 1 der "Verordnung für die Binnenfischerei 1985" definiert. Insofern ein Fanggerät nicht der Definition eines der Fanggeräte entspricht, dann ist Rede von einem verbotenen Fanggerät.

Artikel 2 der "Verordnung für die Binnenfischerei 1985" zählt alle gesetzlich erlaubten Fanggeräte auf. Es ist verboten, mit einem Fanggerät zu fischen/angeln, dass nicht in dieser Liste vorkommt.

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Senke - Kruisnet
(Artikel 1+2 Reglement Binnenvisserij 1985, Artikel 22, Absatz 1 Visserijwet 1963)
Senke - Kruisnet

Eine Senke ist weder eine Angel, noch ein Pödder. Eine Senke gilt laut Reglement Binnenvisserij 1985 als Berufsfanggerät und ist nur mit entsprechender schriftlicher Erlaubnis des Inhabers des Fischereirechts und nur mit Genehmigung (siehe auch unter Akte) der Kammer für Binnenfischerei erlaubt.

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Kescher - Schepnet
(Artikel 2, Absatz 2, Reglement voor de binnenvisserij 1985) Änderung steht zum 1. März 2012 bevor!


Kescher - SchepnetDie "Verordnung für die Binnenfischerei 1985" listet in Artikel 2 Absatz 1 alle gesetzlich erlaubten Fanggeräte auf. Der Kescher ist dort nicht aufgeführt. Der Kescher ist also kein erlaubtes Fanggerät. Gemäß Absatz 2 dieses Artikels darf ein Kescher nur dazu verwendet werden, um Fische zu Schöpfen (Keschern), zu überführen oder zu transportieren.

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Detailvorschrift für das IJsselmeer - Detailregels voor het IJsselmeer
(Artikel 8 Reglement voor de binnenvisserij 1985)


Detailvorschrift für das IJsselmeer
  1. Das Ausüben der Fischerei im IJsselmeer, ist ohne eine vorgesehene Genehmigung unseres aktuellen Ministers für Fischerei verboten.

  2. Das Verbot gilt nicht, sofern die Fischerei nicht mit mehr als zwei Angeln ausgeführt wird und:

    1. Barsch, dieser unmittelbar nach dem Hochholen wieder ins Wasser zurückgesetzt wird, unter Berücksichtigung von folgendem, dass es jedem Fischer (Angler) erlaubt ist, maximal 30 Barsche für den eigenen Gebrauch zu behalten;

    2. Zander, dieser unmittelbar nach dem Hochholen wieder ins Wasser zurückgesetzt wird, unter Berücksichtigung von folgendem, dass es jedem Fischer (Angler) erlaubt ist, maximal fünf Zander für den eigenen Gebrauch zu behalten.

  3. Es ist verboten, auf oder in unmittelbarer Nähe des IJsselmeeres, mehr als 30 Barsche oder fünf Zander zu besitzen, zu bevorraten oder zu transportieren, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass sie nach den Bestimmungen dieses Artikels gefangen wurden.
Tolle Sache sollte man meinen. Man braucht für das IJsselmeer weder VISpas noch sonst eine Erlaubnis und man darf maximal 30 Barsche und maximal fünf Zander mitnehmen. Dummerweise hat die Sache einen Haken – das ist die Sportvisserij Nederland.

Die Sportvisserij Nederland besitzt eine Genehmigung vom niederländischen Staat (Eigentümer der Fischereirechte) zur Erteilung von Erlaubnisscheinen für das IJsselmeer. Sie kann deshalb bestimmen unter welchen Voraussetzungen dort geangelt werden darf und darf auch ein neues Mitnahmelimit festlegen. Dieses Recht hat sie auch in Anspruch genommen und in den Bedingungen für das IJsselmeer festgelegt.

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Erlaubnisschein - Vergunning (Angelschein - Angelerlaubnis)
(Artikel 21, Visserijwet 1963)


Schager WielUm in den niederländischen Binnengewässern angeln zu dürfen, muss man nach Artikel. 21 des Fischereigesetzes1963:
  • selbst Inhaber des Fischereirechts sein (Besitzer herrliches Fischereirecht, Eigentümer des Grundstücks unter dem Wasser oder Pächter des Fischereirechts) oder;
  • eine schriftliche Genehmigung vom Inhaber des Fischereirechts haben um fischen/angeln zu dürfen.
Weil die meisten Menschen selbst kein Inhaber des Fischereirechts sind, sind die meisten Angler auf eine schriftliche Zustimmung vom Inhaber des Fischereirechts angewiesen. Der Inhaber des Fischereirechts ist oft ein Angelverein oder ein Angelerverband, der dieses Fischereirecht vom Eigentümer des Grundstücks unter dem Wasser (privat, kommunal, staatlich, etc.) oder von einem Berufsfischer pachtet.

Die Erlaubnis irgendwo zu fischen/angeln muss nach Artikel 21 Fischereigesetzes 1963 in schriftlicher Form vorliegen. Eine mündliche Zustimmung vom Inhaber des Fischereirechts ist unwirksam. Ohne schriftliche Genehmigung macht sich der Angler strafbar. Das gilt auch für private Gewässer.

Der VISpas und die dazugehörigen Listen der Angelgewässer formen zusammen diese Erlaubnis. Mit dieser darf man dann in den aufgeführten Gewässern angeln. Gleiches gilt auch für den kleinen VISpas und den darin aufgelisteten Angelgewässern (Kleine Lijst van Viswateren).

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Köder - Aas
(Artikel 4, Uitvoeringsregeling visserij, Artikel 1, Absatz 4 unter c+d, Visserijwet 1963, Artikel 2, Besluit verbod gebruik van levend aas)


Die Verwendung einer Anzahl von Köder ist gesetzlich untersagt. Der Artikel 4 der Durchführungsbestimmung Fischerei besagt, dass die Verwendung folgender Mittel verboten sind, um Fische zu betäuben, zu verletzen oder zu töten:
  • Kokkelkörner,
  • Mormyschka,
  • Ungelöschter Kalk,
  • Dynamit,
  • andere giftige, berauschende und explosive Stoffe.
Der Artikel 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung lebender Köder besagt, dass es verboten ist, während des Angelns in den Gewässern, wie in Artikel 1, Absatz 4 unter c und d des Fischereigesetzes von 1963 angegeben, lebende Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel oder Säugetiere als Köder zu verwenden. Es geht bei diesem Verbot folglich um Wirbeltiere.

Neben den gesetzlichen Verboten kann ein Inhaber des Fischereirechts in seiner Erlaubnis (Vergunning) Bedingungen aufnehmen, dass in seinem Gewässer nur mit bestimmten Köderarten gefischt/geangelt werden darf.

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Sperrzeit Ködersorten
(Artikel 6, Reglement voor binnenvisserij 1985, Regeling vervroegde opening visseizoen) Änderung steht zum 1. März 2012 bevor!


In der Zeit vom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai * ist es verboten mit folgenden Ködern zu angeln:
  • Wurm oder Wurmimitationen,
  • Fischfetzen (ungeachtet der Größe),
  • Schlachterzeugnissen,
  • Kunstködern aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, kleiner als 2,5 cm,
  • totem Köderfisch
* Es gilt eine jährlich genehmigte Ausnahme gültig ab dem letzten Samstag im Mai bis einschließlich zum 31. Mai. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für das Angeln im/am IJsselmeer. Für das IJsselmeer gilt ein verlängertes Verbot vom 16. März bis zum 1. Juli.

Dieses Verbot gilt nicht für das Angeln in den Gewässern von Walcheren, Schouwen-Duiveland, Tholen und Noord-Beveland, dem Kanal von Zuid-Beveland, dem Hafen von Goes, dem Veerse Meer und dem Grevelingenmeer und den, mit diesen Seen (Meeren), in offener Verbindung stehenden Buchten, (Fahr)Rinnen und Wassereinläufen.

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Sperrzeit Fischarten (Schonzeiten)
(Artikel 2, Reglement minimummaten en gesloten tijden, Regeling vervroegde opening visseizoen) Änderung steht zum 1. März 2012 bevor!


Für einige Fischarten besteht eine Schonzeit. Fängst du einen derartigen Fisch in dieser Zeit, so muss er sehr sorgfältig behandelt und sofort lebend und unverletzt in das Gewässer zurückgesetzt werden.

Fischart:Schonzeit:
Hecht1. März bis einschließlich 30. Juni
Barsch, Zander1. April bis zum letzten Samstag im Mai *
Aland, Äsche, Barbe, Döbel, Hasel, Nase 1. April bis einschließlich 31. Mai
Bachforelle, Bachsaibling, Wandersaibling1. Oktober bis einschließlich 31. März
Lachs, Meerforelleganzjährig

* Für Barsch und Zander gilt eine jährlich genehmigte Ausnahme gültig ab dem letzten Samstag im Mai bis einschließlich zum 31. Mai. D.h. ab dem letzten Samstag im Mai dürfen Barsch und Zander wieder beangelt werden. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für das Angeln im/am IJsselmeer.

Hinweis: An einigen Gewässern gelten längere Schon- und Sperrzeiten. Diese sind gesondert in der Angelgewässerliste bei den betreffenden Verbänden/Vereinen und/oder deren Gewässer gekennzeichnet.

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Mindestmaße Süßwasserfische
(Artikel 1, Reglement minimummaten en gesloten tijden) Änderung steht zum 1. März 2012 bevor!


Fängst du einen Fisch der kleiner ist als das Mindestmaß für diese Fischart, so muss er sehr sorgfältig behandelt und sofort lebend und unverletzt in das Gewässer zurückgesetzt werden.

Hinweis: Wer mit dem kleinen Vispas angelt, der darf überhaupt keinen Fisch entnehmen, sondern muss jeden gefangenen Fisch unbeschadet zurücksetzen.

Mindestmaße Süßwasserfische
Aal28 cmForelle*25 cm
Aland30 cmHasel15 cm
Äsche35 cmHecht45 cm
Barbe30 cmNase30 cm
Barsch22 cmRotfeder15 cm
Butt20 cmSchleie25 cm
Döbel30 cmZander42 cm

* Wandersaibling, Bachsaibling, Bachforelle, Regenbogenforelle

Für Fische, die hier nicht erwähnt sind, gilt kein Mindestmaß.

Ausnahmeregelung Barsch
(Artikel 7, Reglement minimummaten en gesloten tijden) Änderung steht zum 1. März 2012 bevor!


Es besteht eine Ausnahme für untermaßigen Barsch, der als Köder benutzt wird. In Artikel 7 des "Reglement minimummaten en gesloten tijden 1985" ist nämlich festgelegt:

"In der Zeit vom 1. Juli bis zum letzten Tag im Februar ist es, entgegen den Bestimmungen der Artikel 1, 2 und 3, denjenigen erlaubt, die befugt sind mit einer Angelrute zu angeln, Barsche mit einer Länge von weniger als 15 cm, gemessen von der Spitze der Schnauze bis zur Spitze der Schwanzflosse, bis zu einer Maximalmenge von höchstens 30 Stück, zu besitzen oder zu bevorraten und zu transportieren, insofern es wahrscheinlich ist, dass diese als Köder verwendet werden."

Der Besitzer des Fischereirechts kann allerdings in seiner schriftlichen Erlaubnis ein größeres Mindestmaß oder ein Mitnahmelimit festlegen, oder bestimmen dass bestimmte Fischarten sofort zurückgesetzt werden müssen.

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Geschützte Fischarten
(Flora- en faunawet)


Im Naturschutzgesetz sind eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die nicht beangelt werden dürfen. Es handelt sich um die folgenden Arten: Schneider (Alandblecke) - Bachneunauge - Schmerle - Bitterling - Ellritze - Schnäpel - Wels - Schlammpeitzger - Steinbeißer - Westgroppe - Flußneunauge - Stör

Fängst du unverhofft einen derartigen Fisch, so muss du ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen. Setze einen Fisch, den du nicht kennst, immer zurück.

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Filetieren von Fischen
(Artikel 5, Reglement minimummaten en gesloten tijden)


Es ist verboten, Fischsorten für die ein Mindestmaß festgelegt ist, am Wasser oder in der Nähe von Gewässern zu filetieren, da dadurch der Fisch in einen Zustand gebracht wird, der das Messen erschwert oder unmöglich macht.

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AalEntnahmeverbot Aal

Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder im Binnengewässer (Süßwasser) gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden. Diese Rücksetzverpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2009 auch für die Meeresangelei (Salzwasser).

Entnahmeverbot Graskarpfen

GraskarpfenDer Graskarpfen soll wegen seiner speziellen Aufgabe in einem Gewässer immer zurückgesetzt werden. Graskarpfen werden in ein Gewässer ausgesetzt, damit sie dieses Gewässer annähernd krautfrei halten. Das Aussetzen von Graskarpfen darf übrigens nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ministeriums geschehen.

Entnahmeverbot Hecht

Hecht - SnoekEs existiert zurzeit kein generelles Entnahmeverbot von Hechten in den Niederlanden. Ein Entnahmeverbot von Hechten gilt aber an den Gewässern der folgenden Verbände:
  • Friesland
  • Gooi & Eemland e.o.
  • Limburg
  • NoordWest Nederland
  • Zuidwest Nederland
Bei den übrigen Verbänden ist dieses Verbot zurzeit nicht festgeschrieben. Es kann aber an einzelnen Gewässern oder bei örtlichen Angelrevieren durchaus Anwendung finden. Ein Studium der entsprechenden Bestimmungen ist in jedem Fall ratsam. Das Zurücksetzen gefangener Hechte ist in allen Teilen der Niederlande gern gesehen.

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Entnahmeverbot Karpfen

SchuppenkarpfenEs existiert zurzeit kein generelles Entnahmeverbot von Karpfen in den Niederlanden. Ein Entnahmeverbot von Karpfen gilt aber an den Gewässern der folgenden Verbände:
  • Friesland
  • Gooi & Eemland e.o.
  • Groningen-Drenthe
  • NoordWest Nederland
  • Oost Nederland
  • Zuidwest Nederland
Bei den übrigen Verbänden ist dieses Verbot zurzeit nicht festgeschrieben. Es kann aber an einzelnen Gewässern oder bei örtlichen Angelrevieren durchaus Anwendung finden. Ein Studium der entsprechenden Bestimmungen ist in jedem Fall ratsam.

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Anwendungsverbot lebende Köder
(Artikel 2c Visserijwet 1963, Artikel 2, Besluit verbod gebruik van levend aas)


Der Erlass 'Verbot Gebrauch lebender Köder' verbietet die Verwendung aller lebender Fische als Köder bei der Binnen- und Küstenfischerei. Das Verbot gilt auch für die Verwendung anderer Wirbeltiere als Köder – nämlich: Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien. Würmer und Maden sind als Köder erlaubt. Der Besitz von lebenden Fischen fällt nicht unter oben erwähntes Verbot. Natürlich muss dann jedoch – sofern zutreffend – das gesetzliche Mindestmaß und die Schonzeit befolgt werden.

Kurz: Es ist verboten lebende Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel oder Säugetiere als Köder zu benutzen.

Das Mitführen lebender Köderfische ist noch immer erlaubt.
Quelle: Hengelsportfederatie Fryslan (Friesland): Voorhanden hebben levende aasvis nog steeds toegestaan. Veröffentlicht am Donnerstag, dem 14. Juni 2007

"Bei uns wurde durch diverse besorgte Sportfischer und Vereinigungen (Vereine) nachgefragt, ob jemand bestraft werden kann, wenn er lebende Köderfische mitführt. Auf Basis des Artikel 3 vom Vispas (Landeslijke Lisjst van Viswateren) sollte man deswegen bestraft werden können.

Um die Besorgtheit wegzunehmen: du darfst noch immer lebenden Köderfische bei dir haben, vorausgesetzt dass a) sie dem Mindestmaß entsprechen und b) vor ihrem Gebrauch getötet werden. Wie bekannt ist, ist das Angeln mit lebendem Köderfisch per Gesetz verboten. Es war nie die Absicht gewesen, um mit dieser Bestimmung das Mitführen von lebendem Köderfisch zu verbieten. Das sollte auch ein bisschen verrückt sein. Jedenfalls, falls du sie im gleichen Gewässer gefangen oder sie in einem Gartencenter gekauft hast, dann darfst du das.

Diese Mitteilung veröffentlichen wir nach Rücksprache mit der Sportvisserij Nederland. Die Sportvisserij Nederland hat zugesagt, nach einer Möglichkeit zu schauen, um die allgemeinen Bestimmungen in diesem Punkt noch ein wenig anzupassen."

Anmerkung: Die Punkte a + b sind Bestandteil des Artikel 3 des Reglement minimummaten en gesloten tijden 1985. Punkt b siehe auch Anwendungsverbot lebende Köder.

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(Artikel 7, Absatz 1+3, Reglement voor de binnenvisserij 1985) Änderung steht zum 1. März 2012 bevor!Nachtangeln

Es gibt spezielle gesetzliche Regelungen für das Angeln in der Zeit zwischen zwei Stunden nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang. Hier folgen die gesetzlichen Vorgaben, wann und wo das Nachtangeln mit Ruten von der Regierung erlaubt ist. Das Pödderangeln ist das ganze Jahr über nachts erlaubt.

NS: Auch wenn das Nachtangeln gesetzlich erlaubt ist, so kann der Inhaber des Fischereirechts es doch in "seinem" Gewässer verbieten. Auch kann der Inhaber des Fischereirechts das Nachtangeln an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie den Besitz einer zusätzlichen Zustimmung, oft auch als "NachtVISpas" bezeichnet. Es ist daher wichtig neben den gesetzlichen Vorschriften auch in den Bedingungen für die Zustimmung (Vergunning) nachzusehen, ob das Nachtangeln vom Inhaber des Fischereirechts am jeweiligen Gewässer erlaubt ist.

Die Hauptregel

Die Hauptregel ist bestimmt im Artikel 7 Absatz 1 der Regelung für die Binnenfischerei 1985: "Es ist verboten in der Zeit zwischen zwei Stunden nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang zu fischen".

Zu diesem Verbot gibt es für die Sportfischerei die folgenden Ausnahmen:

Ausnahme 1: Nachtangeln in einer Reihe von großen Gewässern das ganze über Jahr erlaubt

Gemäß Art. 7 Absatz 3 der Regelung für die Binnenfischerei von 1985 kann in manchen Binnengewässern ganzjährig nachts geangelt werden; darunter der Rhein, die Maas und andere fließenden Gewässer, die mit ihnen in offener Verbindung stehen und Wasser von ihnen abführen.

Ausnahme 2: Zeitraum vom 1. Juni - 31. August

In allen anderen Gewässern darf nur in der Zeit vom 1. Juni - 31. August in der Nacht geangelt werden, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist (Artikel 7, Absatz 2, unter a). Letzteres ist für eine begrenzte Anzahl von Gewässern (Naturgebiete) der Fall.

Ausnahme 3: Nachtangeln das ganze Jahr über erlaubt auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung

Gemäß Artikel 11 der Regelung für die Binnenfischerei von 1985, kann der Landwirtschaftsminister auf Antrag eines Beteiligten (z.B. Angelverein oder Verband) Ausnahmen von dem Nachtangelverbot im Zeitraum 1. September - 31. Mai erteilen. Wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, dann kann an diesem Gewässer das ganze Jahr über nachts geangelt werden. Die Gewässer, die ausgenommen sind, sind in Anhang 11 der Umsetzung Fischerei enthalten. Seit 2009 wurden keine Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Nachtfischerei mehr erteilt, aber immer noch Befreiungen zugelassen.

Ausnahme 4: Nachtangeln das ganze Jahr über erlaubt auf der Grundlage einer Befreiungsregelung

Gemäß Artikel 11 der Regelung für die Binnenfischerei von 1985, kann der Landwirtschaftsminister auf Antrag eines Beteiligten (z.B. Angelverein oder Verband) Befreiungen von dem Nachtangelverbot im Zeitraum 1. September - 31. Mai erteilen. Seit 2009 macht das Landwirtschaftsministerium Gebrauch von dieser Option. Wurde eine Befreiung erteilt, dann kann an diesem Gewässer das ganze Jahr über nachts geangelt werden.

Gesamtübersicht Ausnahmen

Klicke hier für eine Übersicht der Gewässer die unter die Ausnahmen von 1 bis 3 fallen. Weil Befreiungen direkt einem Verein oder Verband erteilt werden, gibt es hierfür keine Übersicht.
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(artikel 56 lid 3, Visserijwet 1963)

Fischwilderei
Fischwilderei - Fischräuberei ist kein Einzeldelikt im Rahmen des Fischereigesetzes. Jedoch für das Angeln ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten, respektive der Übertretung der Erlaubnisbestimmungen – insofern von anderem Fischereigerät als Angeln die Rede ist – gilt ein erhöhtes Bußgeldmaximum von bis zu € 16.750,-. Bei den Staatsanwaltschaften liegt ein Kontrollmemorandum aus.

Melde Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden deine Beobachtungen und Meldungen ernst genommen. Meldungen bitte an den AID unter Telefon: (+31) (0)45-546 62 30.
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Madenschleuder
Ein Katapult (Futterschleuder) ist beim Angeln in den Niederlanden verboten. Der Besitz eines Katapults allein ist schon strafbar (Artikel 13. Abs. 1 des WWM, Pönalisierung: Artikel 55 Abs. 1 des WWM, Teile von Katapulten: Artikel 3. Abs. 1 des WWM). Katapulte sind verbotene Waffen. Sie fallen unter das niederländische Waffengesetz (Wet Wapens en Munitie, WWM) in die so genannte Waffenkategorie 1. Die Höchststrafe für die Verübung dieser Straftat ist die Gefängnisstrafe. Wer noch mit einem Katapult am Wasser erwischt wird, braucht sicherlich nicht mit der Höchststrafe rechnen, aber er muss mit einer Geldstrafe von einigen Hundert Euro rechnen.
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Fischmesser
Ein Fischmesser darf nur eine Schneidkante besitzen. Die Klingenlänge darf 7 cm bei einer Klingenbreite von mindestens 14 mm nicht überschreiten. Die gesamte Messerlänge darf (aufgeklappt) 28 cm nicht überschreiten und es darf keine Stoßplatte besitzen.

Werden diese Maße überschritten/unterschritten (Klingenbreite), oder besitzt es eine Stoßplatte, dann ist das Messer eine Waffe der Kategorie 1 und ist laut dem Waffengesetz verboten.
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(Regeling aanwijzing wateren gesloten tijd)

Gewässer können vom niederländischen Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität, aber auch von dem Fischereiberechtigten für eine bestimmte Zeit für Angler gesperrt werden.

  1. Eine Sperrzeit vom 1. April bis zum 31. Mai gilt für unterstehende Gewässer:

    • Het Houtwiel, nördlich von Veenwouden
    • De Rottighe Meente in der Gemeinde Weststellingwerf
    • De Deelen, begrenzt von der Buitendijkse Hoofdvaart, dem Deelenweg, dem Hooivaartsweg, dem Tweede oder Nieuwe Deel, der Linie von Ost nach West durch die Lange Warren entlang den Quergräben, dem Binnenkanaal, dem Hooivaartsweg, dem Kanal zwischen dem Schöpfwerk Dijksman und dem P.C. Otterweg und dem Stroomkanal.
    • Die Gewässer im Ilperveld, begrenzt von dem Purmerlander Rijweg, dem Noordhollands Kanal, der Gemeindegrenze zwischen Ilperdam und Landsmeer (Banscheiding) und der Bundesstrasse Landsmeer-Den Ilp-Purmerland.
    • Waterland, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von dem Noordhollands Kanal, der Purmerringvaart zwischen Ilpendam und Het Stinkevuil, dem IJsselmeer, dem Buiten IJ und dem nördlichen Ringweg um Amsterdam zwischen der Schellingwouderbrücke und dem IJtunnel bei Nieuwendam, mit Ausnahme von der Kinkelsee, den in den Wohnsiedlungen gelegenen Gewässern, insofern von der Strasse her geangelt wird.
    • Het Wormer- und Jisperveld, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von der Zaan, der Knollendammervaart, dem Noordhollands Kanal, der Noordelijke Ringvaart, dem Wijde Wormer, dem Verbindungskanal zwischen den zwei letztgenannten Gewässern, dem Braak und dem Poel;
    • De Oude Zederik, gelegen zwischen Ameide und Meerkerk;
    • De Hoge Boezem von dem Nederwaard.

    Für Teile der Nieuwkoopse Plassen gilt eine Schonzeit vom 15. März bis zum 29. April. In diesem Gebiet gibt es jedoch einige Gewässer, für die die Schonzeit bis zum 31. Mai läuft. Bitte, informiere dich an Ort und Stelle. Für

    • die Geul (einschliesslich ihrer Seitenbäche) oberhalb der Grenze zwischen den Gemeinden Valkenburg und Meerssen;
    • die Voer
    • die Noorbeek

    gilt eine Sperrzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März. Ausserhalb der Sperrzeit darf man mit nur einer Rute angeln und es dürfen keine Würmer oder Wurmimitationen als Köder verwendet werden.

    An den drei letztgenannten Gewässern darf man in den Monaten Juni, Juli und August auch nachts angeln.
    Quelle: interProvinciale Organisatie Sportvisserij (POS)

Hinweis: Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2009 hinfällig!

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Die (Sport-) Fischerei ist im Fischereigesetz von 1963 geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Regeln werden hier beschrieben.

Angeln im MeerSportangelei in der Fischereizone, Küstengewässer und Seegebiet

Es wird in den Niederlanden natürlich nicht allein nur in Binnengewässern geangelt, sondern auch im Meer. Für das Meer gelten wieder andere Regeln. Verallgemeinert kann man sagen, die Regeln und Bestimmungen für die Meeresangelei sind viel einfacher. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Fischereigesetz drei unterschiedliche Meeresangelgebiete kennt: Die Fischereizone, die Küstengewässer und das Seegebiet. Hier gelten dann diese unterschiedlichen Regeln.

Küstengewässer
(Artikel 1, vierter Absatz, Buchstabe c, Visserijwet 1963)

Zu den Küstengewässern zählen:
  1. das Wattenmeer und den niederländische Teil der Ems und des Dollart in folgenden Grenzen:

    • die westliche Ems: wo die Linie, vom Leuchtturm auf Borkum zum Leuchtfeuer auf Rottumeroog, über niederländisches Gebiet verläuft;
    • für 'het Schild', der Lauwers, dem 'Friesche Gat', dem 'Pinkegat', dem 'Amelandergat', der Vlie, dem 'Eierlandsche Gat' und dem 'Texelsche Gat': die Grundlinie der niederländischen Hoheitsgewässer.
    • die Maasmündung;
    • der 'Nieuwe Waterweg' bis zur Höhe des östlichen Hafenkopfes von 'Maassluis' bis zum grünen Navigationslicht Nr. 14
    • der 'Calandkanaal' und die offenen Häfen bis an den am weitesten seewärts gelegenen Sperrdamm;
    • der 'Beerkanaal' mit den offenen Häfen.

  2. Die Mündung von Goeree, landwärts einer gezogenen Linie zwischen Punkt A (51°55'20"N 03°59'23"E) und B (51°50'00"N 03°50'01"E) bis an die am weitesten seewärts gelegenen Sperrdämme an der Südwestküste durch eine Linie vom Leuchtturm 'Westhoofd' auf Goeree (51°48'50"N 03°51'55"E) in nordwestliche Richtung (315°) bis zum Punkt B.

  3. Die Mündung Brouwershaven, landwärts einer gezogenen Linie von Punkt B nach Punkt C (51°44'48"N 03°40'23"E), bis an die am weitesten seewärts gelegenen Sperrdämme, im Nordosten begrenzt von der Mündung von Goeree und im Südwesten durch eine gezogene Linie von der Lichttraegerkonstruktion 'De Verklikker' auf Schouwen-Duiveland (51°43'34"N 03°42'23"E) im Nordwesten (315°) bis zum Punkt C.

  4. Die Oosterschelde, landwärts einer Linie gezogen von Punkt C durch den Punkt D (51°42'36"N 03°36'40"E), zu den Kirchtürmen der Niederländisch-Reformierten Kirche bei Oostkapelle (51°33'59"N 03°33'07"E), bis zum 'Grevelingendam', 'Philipsdam' und 'Oesterdam'.

  5. Die Westerschelde, bis östlich von der Grundlinie der niederländischen Hoheitsgewässer.

  6. Den, an den unter 1 bis 6 genannten Gewässern gelegenen, offenen Häfen und den, in offener Gemeinschaft stehenden, Buchten, Prielen, Löchern und Rinnen.
Der Küstenstreifen entlang der Nord- und Südholländischen Strände und bei den Inseln im Watt werden zwar als Küste bezeichnet, aber im Sinne des Fischereigesetzes zählen sie nicht zu den Küstengewässern.

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Angeln im Meer Seegebiet
(Artikel 1, vierter Absatz, Buchstabe b, Visserijwet 1963)

Mit dem Begriff Seegebiet wird - anders als man glauben mag - nur ein kleiner Teil der Wasseroberfläche bezeichnet. Dazu gehören:
  1. Die Häfen von IJmuiden und die Heranführungskanäle zum Nordseekanal bis an die am weitesten seewärts gelegenen Sperrdämme;

  2. Der Ablaufkanal in Katwijk bis an den am weitesten seewärts gelegenen Sperrdamm;

  3. Die Häfen von Scheveningen bis an die am weitesten seewärts gelegenen Sperrdämme.
Fischereizone

So wird die Nordsee entlang der niederländischen Küste bezeichnet, angrenzend an das Seegebiet und die Küstengewässer. Die Fischereizone ist mit der offenen See gleichzusetzen.

Gewässergrenzen
(Durchführungsveroardnung Artikel 3 zum Artikel 1, vierter Absatz, Buchstabe d, zum Visserijwet 1963)

Es gilt als Gewässergrenze:
  • wo keine offene Verbindung ist, der Sperrdamm, der dem Küstengewässer am nächsten ist;

  • wo eine offene Verbindung ist, führt die Linie über die Mündung, mit Berücksichtigung, dass die Grenzlinie im 'Nieuwe Waterweg' bis zur Höhe des östlichen Hafenkopfes von 'Maassluis' bis zum grünen Navigationslicht Nr. 14 gilt.
Angelerlaubnis

In der Fischereizone, den Küstengewässern und im Seegebiet benötigt man zum Fischen mit Angelruten keine Angelerlaubnis. An den Küstengewässern darf nur mit maximal zwei Ruten pro Angler geangelt werden.

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Mindestmaße Meeresfische

Aal28 cmScholle27 cm
Butt20 cmWittling27 cm
Kabeljau35 cmLeng63 cm
Schellfisch30 cmBlauer Leng70 cm
Köhler35 cmWolfsbarsch36 cm
Pollack30 cmMakrele30 cm
Seehecht27 cmHering20 cm
Flügelbutt20 cmPferdemakrele15 cm
Seezunge24 cmSardine11 cm

Entfallen sind die gesetzlichen Mindestmaße für die folgenden Fischsorten:
Glatbutt / Kleist, Meeräsche, Meerbarbe, Scharbe / Kliesche, Steinbutt, Flunder / Butt und Meerbrassen

Ab dem 1. Juli 2009 muss jeder, in der Fischereizone, im Küstengewässer und im Seegebiet gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.

CADZAND / BRESKENS Angel verboten

Das Angeln vom Strand aus ist während der Zeit vom 1. Mai bis zum 1. Oktober durch die Gemeinde Sluis untersagt.

Am 1. Dezember 2008 meldet die Sportvisserij Nederland, dass das Angelverbot nur noch auf die Monate Juni, Juli und August beschränkt sein soll. Die Gemeinde von Sluis will die Verordnungen entsprechend anpassen. Wann diese dann Gültigkeit besitzen ist zurzeit noch nicht bekannt. Also Achtung! In jedem Fall die Beschilderung beachten.
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Allgemeines
Ab dem 1. Januar 2007 benötigt jeder Angler, der in den Niederlanden angeln möchte, einen VISpas. Zusammen mit diesem Dokument - welches man automatisch bei einer Mitgliedschaft in einem niederländischen Angelvereinerhält - gibt es eine Liste der landesweiten Angelgewässer. Dort steht aufgeführt wo man fischen darf. Dieser VISpas ist der Nachfolger der "Sportvisakte" und der "Grote Vergunning", die es bislang zum Fischen in den Niederlanden gab.
Regel im Umgang mit dem Setzkescher
Aus wissenschaftlichen Untersuchungen geht hervor, dass die Verwendung eines Setzkeschers nicht nachteilig für die sich darin befindlichen Fische ist. Allgemein kann man sagen, je weniger Gefahren man einem gefangenen Fisch aussetzt, desto geringer ist das Risiko für Verletzungen. Verwenden sie deshalb auch nur einen Setzkescher wenn es unbedingt notwendig ist - sonst lieber nicht. Immer wenn sie einen Setzkescher einsetzen wollen, achten Sie unbedingt auf die folgenden Eigenschaften: Der Setzkescher sollte: Weiterhin ist der 'Kescherkode' die Vorschrift, welche Abmessungen der Setzkescher haben muss und wie er zu gebrauchen ist.
Regeln der Karpfen - Studiegroep Nederland
Neben den normalen Umgangsregeln im Bezug auf den gefangenen Fisch sind noch einige besondere speziell fürs Karpfenfischen hinzuzufügen: