Jetzt kommen die längsten und auch drögesten Teile überhaupt. Gesetze, Bestimmungen und Regeln sind aber dafür da, dass sie von allen befolgt und eingehalten werden. Aber nur so ist gewährleistet, dass alle etwas davon haben - Flora, Fauna und auch WIR! Die (Sport-) Fischerei ist im Fischereigesetz von 1963 geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Regeln werden hier beschrieben. Quellen: "Visserijwet 1963", "Reglement voor de binnenvisserij 1985", "Reglement minimummaten en gesloten tijden", "Regeling vervroegde opening visseizoen"
Erlaubnisschein - Vergunning (Angelschein - Angelerlaubnis)
(artikel 21, Visserijwet 1963)
Um in den Binnengewässern angeln zu dürfen braucht jeder Angler für das Gewässer an dem er angeln möchte, laut Gesetz einen schriftlichten Erlaubnisschein des Besitzers oder des Pächters des Angelrechtes. Das gilt auch für private Gewässer. Der Besitzer des Fischereirechts ist in den meisten Fällen der Angelsportverein oder der Verband, der dieses Recht mietet und an seine Mitglieder über diese Erlaubnisscheine zugänglich macht. Der VISpas und die dazugehörigen Listen mit Angelgewässer formen zusammen diese Erlaubnis. Mit dieser darfst du dann in den aufgeführten Gewässern angeln. Gleiches gilt auch für den kleinen VISpas und den darin aufgelisteten Angelgewässern (Kleine Lijst van Viswateren).
Sperrzeit Ködersorten
(artikel 6, Reglement voor binnenvisserij 1985, Regeling vervroegde opening visseizoen)
In der Zeit vom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai * ist es verboten mit folgenden Ködern zu angeln:
Dieses Verbot gilt nicht für das Angeln in den Gewässern von Walcheren, Schouwen-Duiveland, Tholen und Noord-Beveland, dem Kanal von Zuid-Beveland, dem Hafen von Goes, dem Veerse Meer und dem Grevelingenmeer und den, mit diesen Seen (Meeren), in offener Verbindung stehenden Buchten, (Fahr)Rinnen und Wassereinläufen.
Sperrzeit Fischarten (Schonzeiten)
(artikel 2, Reglement minimummaten en gesloten tijden, Regeling vervroegde opening visseizoen)
Für einige Fischarten besteht eine Schonzeit. Fängst du einen derartigen Fisch in dieser Zeit, so muss er sehr sorgfältig behandelt und sofort lebend und unverletzt in das Gewässer zurückgesetzt werden.
* Für Barsch und Zander gilt eine jährlich genehmigte Ausnahme gültig ab dem letzten Samstag im Mai bis einschließlich zum 31. Mai. D.h. ab dem letzten Samstag im Mai dürfen Barsch und Zander wieder beangelt werden. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für das Angeln im/am IJsselmeer.
Hinweis: An einigen Gewässern gelten längere Schon- und Sperrzeiten. Diese sind gesondert in der Angelgewässerliste bei den betreffenden Verbänden/Vereinen und/oder deren Gewässer gekennzeichnet.
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Mindestmaße Süßwasserfische
(artikel 1, Reglement minimummaten en gesloten tijden)
Fängst du einen Fisch der kleiner ist als das Mindestmaß für diese Fischart, so muss er sehr sorgfältig behandelt und sofort lebend und unverletzt in das Gewässer zurückgesetzt werden.
Hinweis: Wer mit dem kleinen Vispas angelt, der darf überhaupt keinen Fisch entnehmen, sondern muss jeden gefangenen Fisch unbeschadet zurücksetzen.
Mindestmaße Süßwasserfische
* Wandersaibling, Bachsaibling, Bachforelle, Regenbogenforelle
Für Fische, die hier nicht erwähnt sind, gilt kein Mindestmaß.
Geschützte Fischarten
Im Naturschutzgesetz sind eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die nicht beangelt werden dürfen. Es handelt sich um die folgenden Arten: Schneider (Alandblecke) - Bachneunauge - Schmerle - Bitterling - Ellritze - Schnäpel - Wels - Schlammpeitzger - Steinbeißer - Westgroppe - Flußneunauge - Stör
Fängst du unverhofft einen derartigen Fisch, so muss du ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen. Setze einen Fisch, den du nicht kennst, immer zurück.
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Entnahmeverbot Aal
Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder im Binnengewässer (Süßwasser) gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden. Diese Rücksetzverpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2009 auch für die Meeresangelei (Salzwasser).
Entnahmeverbot Graskarpfen
Der Graskarpfen soll wegen seiner speziellen Aufgabe in einem Gewässer immer zurückgesetzt werden. Graskarpfen werden in ein Gewässer ausgesetzt, damit sie dieses Gewässer annähernd krautfrei halten. Das Aussetzen von Graskarpfen darf übrigens nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ministeriums geschehen.
Entnahmeverbot Hecht
Es existiert zurzeit kein generelles Entnahmeverbot von Hechten in den Niederlanden. Ein Entnahmeverbot von Hechten gilt aber an den Gewässern der folgenden Verbände:
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Entnahmeverbot Karpfen
Es existiert zurzeit kein generelles Entnahmeverbot von Karpfen in den Niederlanden. Ein Entnahmeverbot von Karpfen gilt aber an den Gewässern der folgenden Verbände:
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Anwendungsverbot lebende Köder
(artikel 2c Visserijwet 1963)
Der Erlass 'Verbot Gebrauch lebender Köder' verbietet die Verwendung aller lebender Fische als Köder bei der Binnen- und Küstenfischerei. Das Verbot gilt auch für die Verwendung anderer Wirbeltiere als Köder – nämlich: Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien. Würmer und Maden sind als Köder erlaubt. Der Besitz von lebenden Fischen fällt nicht unter oben erwähntes Verbot. Natürlich muss dann jedoch – sofern zutreffend – das gesetzliche Mindestmaß und die Schonzeit befolgt werden.
Kurz: Es ist verboten lebende Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel oder Säugetiere als Köder zu benutzen.
Das Mitführen lebender Köderfische ist noch immer erlaubt.
Quelle: Hengelsportfederatie Fryslan (Friesland): Voorhanden hebben levende aasvis nog steeds toegestaan. Veröffentlicht am Donnerstag, dem 14. Juni 2007
"Bei uns wurde durch diverse besorgte Sportfischer und Vereinigungen (Vereine) nachgefragt, ob jemand bestraft werden kann, wenn er lebende Köderfische mitführt. Auf Basis des Artikel 3 vom Vispas (Landeslijke Lisjst van Viswateren) sollte man deswegen bestraft werden können.
Um die Besorgtheit wegzunehmen: du darfst noch immer lebenden Köderfische bei dir haben, vorausgesetzt dass a) sie dem Mindestmaß entsprechen und b) vor ihrem Gebrauch getötet werden. Wie bekannt ist, ist das Angeln mit lebendem Köderfisch per Gesetz verboten. Es war nie die Absicht gewesen, um mit dieser Bestimmung das Mitführen von lebendem Köderfisch zu verbieten. Das sollte auch ein bisschen verrückt sein. Jedenfalls, falls du sie im gleichen Gewässer gefangen oder sie in einem Gartencenter gekauft hast, dann darfst du das.
Diese Mitteilung veröffentlichen wir nach Rücksprache mit der Sportvisserij Nederland. Die Sportvisserij Nederland hat zugesagt, nach einer Möglichkeit zu schauen, um die allgemeinen Bestimmungen in diesem Punkt noch ein wenig anzupassen."
Anmerkung: Die Punkte a + b sind Bestandteil des Artikel 3 des Reglement minimummaten en gesloten tijden 1985. Punkt b siehe auch Anwendungsverbot lebende Köder.
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Nachtangeln
(artikel 7, lid 1+3, Reglement voor de binnenvisserij 1985)
Vom 1. Juni bis zum 31. August darf man an den meisten Gewässern auch nachts angeln. Außerhalb dieser drei Monate darf man meistens eine Stunde vor Sonnenaufgang bis zwei Stunden nach Sonnenuntergang angeln. Es kann allerdings auch Einschränkungen des Zeitrahmens geben. Bestimmte Gewässer sind vom Ministerium von diesem Verbot ausgenommen worden (Absatz 3), so dass man dort ganzjährlich nachts angeln darf. Lese dazu in der Liste der Nachtangelgewässer (Lijst van Nachtviswateren) nach. Nachtangeln ist am IJsselmeer und in den daran angeschlossenen, offenen Häfen nicht erlaubt. Das Nachtangeln am Ketelmeer ist ausschließlich nur vom 1. Juni bis zum 31. August erlaubt.
SeitenanfangErlaubnisschein - Vergunning (Angelschein - Angelerlaubnis)
(artikel 21, Visserijwet 1963)
Um in den Binnengewässern angeln zu dürfen braucht jeder Angler für das Gewässer an dem er angeln möchte, laut Gesetz einen schriftlichten Erlaubnisschein des Besitzers oder des Pächters des Angelrechtes. Das gilt auch für private Gewässer. Der Besitzer des Fischereirechts ist in den meisten Fällen der Angelsportverein oder der Verband, der dieses Recht mietet und an seine Mitglieder über diese Erlaubnisscheine zugänglich macht. Der VISpas und die dazugehörigen Listen mit Angelgewässer formen zusammen diese Erlaubnis. Mit dieser darfst du dann in den aufgeführten Gewässern angeln. Gleiches gilt auch für den kleinen VISpas und den darin aufgelisteten Angelgewässern (Kleine Lijst van Viswateren).Sperrzeit Ködersorten
(artikel 6, Reglement voor binnenvisserij 1985, Regeling vervroegde opening visseizoen)
In der Zeit vom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai * ist es verboten mit folgenden Ködern zu angeln:
- Wurm oder Wurmimitationen,
- Fischfetzen (ungeachtet der Größe),
- Schlachterzeugnissen,
- Kunstködern aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, kleiner als 2,5 cm,
- totem Köderfisch
Dieses Verbot gilt nicht für das Angeln in den Gewässern von Walcheren, Schouwen-Duiveland, Tholen und Noord-Beveland, dem Kanal von Zuid-Beveland, dem Hafen von Goes, dem Veerse Meer und dem Grevelingenmeer und den, mit diesen Seen (Meeren), in offener Verbindung stehenden Buchten, (Fahr)Rinnen und Wassereinläufen.
Sperrzeit Fischarten (Schonzeiten)
(artikel 2, Reglement minimummaten en gesloten tijden, Regeling vervroegde opening visseizoen)
Für einige Fischarten besteht eine Schonzeit. Fängst du einen derartigen Fisch in dieser Zeit, so muss er sehr sorgfältig behandelt und sofort lebend und unverletzt in das Gewässer zurückgesetzt werden.
| Fischart: | Schonzeit: |
| Hecht | 1. März bis einschließlich 30. Juni |
| Barsch, Zander | 1. April bis zum letzten Samstag im Mai * |
| Aland, Äsche, Barbe, Döbel, Hasel, Nase | 1. April bis einschließlich 31. Mai |
| Bachforelle, Bachsaibling, Wandersaibling | 1. Oktober bis einschließlich 31. März |
| Lachs, Meerforelle | ganzjährig |
* Für Barsch und Zander gilt eine jährlich genehmigte Ausnahme gültig ab dem letzten Samstag im Mai bis einschließlich zum 31. Mai. D.h. ab dem letzten Samstag im Mai dürfen Barsch und Zander wieder beangelt werden. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für das Angeln im/am IJsselmeer.
Hinweis: An einigen Gewässern gelten längere Schon- und Sperrzeiten. Diese sind gesondert in der Angelgewässerliste bei den betreffenden Verbänden/Vereinen und/oder deren Gewässer gekennzeichnet.
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Mindestmaße Süßwasserfische
(artikel 1, Reglement minimummaten en gesloten tijden)
Fängst du einen Fisch der kleiner ist als das Mindestmaß für diese Fischart, so muss er sehr sorgfältig behandelt und sofort lebend und unverletzt in das Gewässer zurückgesetzt werden.
Hinweis: Wer mit dem kleinen Vispas angelt, der darf überhaupt keinen Fisch entnehmen, sondern muss jeden gefangenen Fisch unbeschadet zurücksetzen.
Mindestmaße Süßwasserfische
| Aal | 28 cm | Forelle* | 25 cm |
| Aland | 30 cm | Hasel | 15 cm |
| Äsche | 35 cm | Hecht | 45 cm |
| Barbe | 30 cm | Nase | 30 cm |
| Barsch | 22 cm | Rotfeder | 15 cm |
| Butt | 20 cm | Schleie | 25 cm |
| Döbel | 30 cm | Zander | 42 cm |
* Wandersaibling, Bachsaibling, Bachforelle, Regenbogenforelle
Für Fische, die hier nicht erwähnt sind, gilt kein Mindestmaß.
Geschützte Fischarten
Im Naturschutzgesetz sind eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die nicht beangelt werden dürfen. Es handelt sich um die folgenden Arten: Schneider (Alandblecke) - Bachneunauge - Schmerle - Bitterling - Ellritze - Schnäpel - Wels - Schlammpeitzger - Steinbeißer - Westgroppe - Flußneunauge - Stör
Fängst du unverhofft einen derartigen Fisch, so muss du ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen. Setze einen Fisch, den du nicht kennst, immer zurück.
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Entnahmeverbot Aal Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder im Binnengewässer (Süßwasser) gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden. Diese Rücksetzverpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2009 auch für die Meeresangelei (Salzwasser).
Entnahmeverbot Graskarpfen
Der Graskarpfen soll wegen seiner speziellen Aufgabe in einem Gewässer immer zurückgesetzt werden. Graskarpfen werden in ein Gewässer ausgesetzt, damit sie dieses Gewässer annähernd krautfrei halten. Das Aussetzen von Graskarpfen darf übrigens nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ministeriums geschehen.Entnahmeverbot Hecht
Es existiert zurzeit kein generelles Entnahmeverbot von Hechten in den Niederlanden. Ein Entnahmeverbot von Hechten gilt aber an den Gewässern der folgenden Verbände: - Friesland
- Limburg
- NoordWest Nederland Gooi und Eemland e.o. und Randmeren (POS)
- Zuidwest Nederland
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Entnahmeverbot Karpfen
Es existiert zurzeit kein generelles Entnahmeverbot von Karpfen in den Niederlanden. Ein Entnahmeverbot von Karpfen gilt aber an den Gewässern der folgenden Verbände: - Friesland
- Groningen-Drenthe
- Oost Nederland
- Zuidwest Nederland
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Anwendungsverbot lebende Köder
(artikel 2c Visserijwet 1963)
Der Erlass 'Verbot Gebrauch lebender Köder' verbietet die Verwendung aller lebender Fische als Köder bei der Binnen- und Küstenfischerei. Das Verbot gilt auch für die Verwendung anderer Wirbeltiere als Köder – nämlich: Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien. Würmer und Maden sind als Köder erlaubt. Der Besitz von lebenden Fischen fällt nicht unter oben erwähntes Verbot. Natürlich muss dann jedoch – sofern zutreffend – das gesetzliche Mindestmaß und die Schonzeit befolgt werden.
Kurz: Es ist verboten lebende Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel oder Säugetiere als Köder zu benutzen.
Das Mitführen lebender Köderfische ist noch immer erlaubt.
Quelle: Hengelsportfederatie Fryslan (Friesland): Voorhanden hebben levende aasvis nog steeds toegestaan. Veröffentlicht am Donnerstag, dem 14. Juni 2007
"Bei uns wurde durch diverse besorgte Sportfischer und Vereinigungen (Vereine) nachgefragt, ob jemand bestraft werden kann, wenn er lebende Köderfische mitführt. Auf Basis des Artikel 3 vom Vispas (Landeslijke Lisjst van Viswateren) sollte man deswegen bestraft werden können.
Um die Besorgtheit wegzunehmen: du darfst noch immer lebenden Köderfische bei dir haben, vorausgesetzt dass a) sie dem Mindestmaß entsprechen und b) vor ihrem Gebrauch getötet werden. Wie bekannt ist, ist das Angeln mit lebendem Köderfisch per Gesetz verboten. Es war nie die Absicht gewesen, um mit dieser Bestimmung das Mitführen von lebendem Köderfisch zu verbieten. Das sollte auch ein bisschen verrückt sein. Jedenfalls, falls du sie im gleichen Gewässer gefangen oder sie in einem Gartencenter gekauft hast, dann darfst du das.
Diese Mitteilung veröffentlichen wir nach Rücksprache mit der Sportvisserij Nederland. Die Sportvisserij Nederland hat zugesagt, nach einer Möglichkeit zu schauen, um die allgemeinen Bestimmungen in diesem Punkt noch ein wenig anzupassen."
Anmerkung: Die Punkte a + b sind Bestandteil des Artikel 3 des Reglement minimummaten en gesloten tijden 1985. Punkt b siehe auch Anwendungsverbot lebende Köder.
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Nachtangeln
(artikel 7, lid 1+3, Reglement voor de binnenvisserij 1985)
Vom 1. Juni bis zum 31. August darf man an den meisten Gewässern auch nachts angeln. Außerhalb dieser drei Monate darf man meistens eine Stunde vor Sonnenaufgang bis zwei Stunden nach Sonnenuntergang angeln. Es kann allerdings auch Einschränkungen des Zeitrahmens geben. Bestimmte Gewässer sind vom Ministerium von diesem Verbot ausgenommen worden (Absatz 3), so dass man dort ganzjährlich nachts angeln darf. Lese dazu in der Liste der Nachtangelgewässer (Lijst van Nachtviswateren) nach. Nachtangeln ist am IJsselmeer und in den daran angeschlossenen, offenen Häfen nicht erlaubt. Das Nachtangeln am Ketelmeer ist ausschließlich nur vom 1. Juni bis zum 31. August erlaubt.
(artikel 56 lid 3, Visserijwet 1963)
Fischwilderei - Fischräuberei ist kein Einzeldelikt im Rahmen des Fischereigesetzes. Jedoch für das Angeln ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten, respektive der Übertretung der Erlaubnisbestimmungen – insofern von anderem Fischereigerät als Angeln die Rede ist – gilt ein erhöhtes Bußgeldmaximum von bis zu € 16.750,-. Bei den Staatsanwaltschaften liegt ein Kontrollmemorandum aus.
Melde Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden deine Beobachtungen und Meldungen ernst genommen. Meldungen bitte an den AID unter Telefon: (+31) (0)45-546 62 30.
SeitenanfangMelde Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden deine Beobachtungen und Meldungen ernst genommen. Meldungen bitte an den AID unter Telefon: (+31) (0)45-546 62 30.

Ein Katapult (Futterschleuder) ist beim Angeln in den Niederlanden verboten. Der Besitz eines Katapults allein ist schon strafbar (Artikel 13. Abs. 1 des WWM, Pönalisierung: Artikel 55 Abs. 1 des WWM, Teile von Katapulten: Artikel 3. Abs. 1 des WWM). Katapulte sind verbotene Waffen. Sie fallen unter das niederländische Waffengesetz (Wet Wapens en Munitie, WWM) in die so genannte Waffenkategorie 1. Die Höchststrafe für die Verübung dieser Straftat ist die Gefängnisstrafe. Wer noch mit einem Katapult am Wasser erwischt wird, braucht sicherlich nicht mit der Höchststrafe rechnen, aber er muss mit einer Geldstrafe von einigen Hundert Euro rechnen.
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Ein Fischmesser darf nur eine Schneidkante besitzen. Die Klingenlänge darf 7 cm bei einer Klingenbreite von mindestens 14 mm nicht überschreiten. Die gesamte Messerlänge darf (aufgeklappt) 28 cm nicht überschreiten und es darf keine Stoßplatte besitzen.
Werden diese Maße überschritten/unterschritten (Klingenbreite), oder besitzt es eine Stoßplatte, dann ist das Messer eine Waffe der Kategorie 1 und ist laut dem Waffengesetz verboten.
SeitenanfangWerden diese Maße überschritten/unterschritten (Klingenbreite), oder besitzt es eine Stoßplatte, dann ist das Messer eine Waffe der Kategorie 1 und ist laut dem Waffengesetz verboten.
Gewässer können vom niederländischen Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität, aber auch von dem Fischereiberechtigten für eine bestimmte Zeit für Angler gesperrt werden.
- Eine Sperrzeit vom 1. April bis zum 1. Juni gilt für unterstehende Gewässer innerhalb der Federaties (Verbände) NoordWest Nederland (Nordholland), Gooi & Eemland, Randmeren:
- Het Houtwiel, nördlich von Veenwouden
- De Rottighe Meente in der Gemeinde Weststellingwerf
- De Deelen, begrenzt von der Buitendijkse Hoofdvaart, dem Deelenweg, dem Hooivaartsweg, dem Tweede oder Nieuwe Deel, der Linie von Ost nach West durch die Lange Warren entlang den Quergräben, dem Binnenkanaal, dem Hooivaartsweg, dem Kanal zwischen dem Schöpfwerk Dijksman und dem P.C. Otterweg und dem Stroomkanal.
- Die Gewässer im Ilperveld, begrenzt von dem Purmerlander Rijweg, dem Noordhollands Kanal, der Gemeindegrenze zwischen Ilperdam und Landsmeer (Banscheiding) und der Bundesstrasse Landsmeer-Den Ilp-Purmerland.
- Waterland, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von dem Noordhollands Kanal, der Purmerringvaart zwischen Ilpendam und Het Stinkevuil, dem IJsselmeer, dem Buiten IJ und dem nördlichen Ringweg um Amsterdam zwischen der Schellingwouderbrücke und dem IJtunnel bei Nieuwendam, mit Ausnahme von der Kinkelsee, den in den Wohnsiedlungen gelegenen Gewässern, insofern von der Strasse her geangelt wird.
- Het Wormer- und Jisperveld, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von der Zaan, der Knollendammervaart, dem Noordhollands Kanal, der Noordelijke Ringvaart, dem Wijde Wormer, dem Verbindungskanal zwischen den zwei letztgenannten Gewässern, dem Braak und dem Poel;
- De Oude Zederik, gelegen zwischen Ameide und Meerkerk;
- De Hoge Boezem von dem Nederwaard.
- die Geul (einschliesslich ihrer Seitenbäche) oberhalb der Grenze zwischen den Gemeinden Valkenburg und Meerssen;
- die Voer
- die Noorbeek
An den drei letztgenannten Gewässern darf man in den Monaten Juni, Juli und August auch nachts angeln.
Quelle: interProvinciale Organisatie Sportvisserij (POS)
- wird noch erweitert sobald neue Informationen vorliegen.
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Die (Sport-) Fischerei ist im Fischereigesetz von 1963 geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Regeln werden hier beschrieben.
Sportangelei in der Fischereizone, Küstengewässer und Seegebiet
Es wird in den Niederlanden natürlich nicht allein nur in Binnengewässern geangelt, sondern auch im Meer. Für das Meer gelten wieder andere Regeln. Verallgemeinert kann man sagen, die Regeln und Bestimmungen für die Meeresangelei sind viel einfacher. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Fischereigesetz drei unterschiedliche Meeresangelgebiete kennt: Die Fischereizone, die Küstengewässer und das Seegebiet. Hier gelten dann diese unterschiedlichen Regeln.
Küstengewässer
Zu den Küstengewässern zählt das Wattenmeer, der niederländische Teil des Dollard und die Eems, die Maasmündung, der Nieuwe Waterweg bis zur Höhe des östlichen Hafenkopfes von Maassluis bis zum grünen Markierlicht Nr. 14, der Calandkanaal und die offenen Häfen bis zu dem meist seewärts gelegenen Wasserwehr, der Beerkanaal mit den offenen Häfen, das Zeegat von Goeree, das Brouwerhavensegat, die Ooster- und die Westerschelde.
Der Küstenstreifen entlang der Nord- und Südholländischen Strände und bei den Inseln im Watt werden zwar als Küste bezeichnet, aber im Sinne des Fischereigesetzes zählen sie nicht zu den Küstengewässern.
Seegebiet
Mit dem Begriff Seegebiet wird - anders als man glauben mag - nur ein kleiner Teil der Wasseroberfläche bezeichnet. Nämlich die Häfen von IJmuiden (inkl. der Innenseite der Piers) mit ihren Zufahrtskanälen zur Nordsee hin, der Entwässerungskanal bei Katwijk und die Häfen von Scheveningen bis zu den meist seewärts liegenden Schutzdeichen.
Fischereizone
So wird die Nordsee entlang der niederländischen Küste bezeichnet, angrenzend an das Seegebiet und die Küstengewässer. Die Fischereizone ist eigentlich mit der offenen See gleichzusetzen.
In der Fischereizone, den Küstengewässern und im Seegebiet benötigt man zum Fischen mit Angelruten keine Angelerlaubnis. Nur in den Küstengewässern gilt die Einschränkung von maximal zwei Ruten pro Angler.
Mindestmaße Meeresfische
Entfallen sind die gesetzlichen Mindestmaße für die folgenden Fischsorten:
Glatbutt / Kleist, Meeräsche, Meerbarbe, Scharbe / Kliesche, Steinbutt, Flunder / Butt und Meerbrassen
Ab dem 1. Juli 2009 muss jeder, in der Fischereizone, im Küstengewässer und im Seegebiet gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.
CADZAND / BRESKENS - Das Angeln vom Strand aus ist während der Zeit vom 1. Mai bis zum 1. Oktober durch die Gemeinde Sluis untersagt.
Am 1. Dezember 2008 meldet die Sportvisserij Nederland, dass das Angelverbot nur noch auf die Monate Juni, Juli und August beschränkt sein soll. Die Gemeinde von Sluis will die Verordnungen entsprechend anpassen. Wann diese dann Gültigkeit besitzen ist zurzeit noch nicht bekannt. Also Achtung! In jedem Fall die Beschilderung , dass das Angelverbot nur noch auf die Monate Juni, Juli und August beschränkt sein soll. Die Gemeinde von Sluis will die Verordnungen entsprechend anpassen. Wann diese dann Gültigkeit besitzen ist zurzeit noch nicht bekannt. Also Achtung! In jedem Fall die Beschilderung beachten.
Sportangelei in der Fischereizone, Küstengewässer und SeegebietEs wird in den Niederlanden natürlich nicht allein nur in Binnengewässern geangelt, sondern auch im Meer. Für das Meer gelten wieder andere Regeln. Verallgemeinert kann man sagen, die Regeln und Bestimmungen für die Meeresangelei sind viel einfacher. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Fischereigesetz drei unterschiedliche Meeresangelgebiete kennt: Die Fischereizone, die Küstengewässer und das Seegebiet. Hier gelten dann diese unterschiedlichen Regeln.
Küstengewässer
Zu den Küstengewässern zählt das Wattenmeer, der niederländische Teil des Dollard und die Eems, die Maasmündung, der Nieuwe Waterweg bis zur Höhe des östlichen Hafenkopfes von Maassluis bis zum grünen Markierlicht Nr. 14, der Calandkanaal und die offenen Häfen bis zu dem meist seewärts gelegenen Wasserwehr, der Beerkanaal mit den offenen Häfen, das Zeegat von Goeree, das Brouwerhavensegat, die Ooster- und die Westerschelde.
Der Küstenstreifen entlang der Nord- und Südholländischen Strände und bei den Inseln im Watt werden zwar als Küste bezeichnet, aber im Sinne des Fischereigesetzes zählen sie nicht zu den Küstengewässern.
SeegebietMit dem Begriff Seegebiet wird - anders als man glauben mag - nur ein kleiner Teil der Wasseroberfläche bezeichnet. Nämlich die Häfen von IJmuiden (inkl. der Innenseite der Piers) mit ihren Zufahrtskanälen zur Nordsee hin, der Entwässerungskanal bei Katwijk und die Häfen von Scheveningen bis zu den meist seewärts liegenden Schutzdeichen.
Fischereizone
So wird die Nordsee entlang der niederländischen Küste bezeichnet, angrenzend an das Seegebiet und die Küstengewässer. Die Fischereizone ist eigentlich mit der offenen See gleichzusetzen.
In der Fischereizone, den Küstengewässern und im Seegebiet benötigt man zum Fischen mit Angelruten keine Angelerlaubnis. Nur in den Küstengewässern gilt die Einschränkung von maximal zwei Ruten pro Angler.
Mindestmaße Meeresfische
| Aal | 28 cm | Scholle | 27 cm |
| Butt | 20 cm | Wittling | 27 cm |
| Kabeljau | 35 cm | Leng | 63 cm |
| Schellfisch | 30 cm | Blauer Leng | 70 cm |
| Köhler | 35 cm | Wolfsbarsch | 36 cm |
| Pollack | 30 cm | Makrele | 30 cm |
| Seehecht | 27 cm | Hering | 20 cm |
| Flügelbutt | 20 cm | Pferdemakrele | 15 cm |
| Seezunge | 24 cm | Sardine | 11 cm |
Entfallen sind die gesetzlichen Mindestmaße für die folgenden Fischsorten:
Glatbutt / Kleist, Meeräsche, Meerbarbe, Scharbe / Kliesche, Steinbutt, Flunder / Butt und Meerbrassen
Ab dem 1. Juli 2009 muss jeder, in der Fischereizone, im Küstengewässer und im Seegebiet gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.
CADZAND / BRESKENS - Das Angeln vom Strand aus ist während der Zeit vom 1. Mai bis zum 1. Oktober durch die Gemeinde Sluis untersagt.Am 1. Dezember 2008 meldet die Sportvisserij Nederland, dass das Angelverbot nur noch auf die Monate Juni, Juli und August beschränkt sein soll. Die Gemeinde von Sluis will die Verordnungen entsprechend anpassen. Wann diese dann Gültigkeit besitzen ist zurzeit noch nicht bekannt. Also Achtung! In jedem Fall die Beschilderung , dass das Angelverbot nur noch auf die Monate Juni, Juli und August beschränkt sein soll. Die Gemeinde von Sluis will die Verordnungen entsprechend anpassen. Wann diese dann Gültigkeit besitzen ist zurzeit noch nicht bekannt. Also Achtung! In jedem Fall die Beschilderung beachten.