2010
Bestimmungen - Bedingungen - Vorschriften - Regeln

Vorwort

Es geht weiter mit den allgemein geltenden Bestimmungen und Bedingungen für den VISpas und dem 'Kleine VISpas', sowie den erweiterten Bestimmungen und Bedingungen der einzelnen niederländischen Angelverbände. Prinzipiell ähneln sie sehr stark unseren deutschen Bestimmungen und Regelungen. Bitte beachte unbedingt auch die allgemeinen Verhaltensregeln! Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Verbandsgewässern aufgeführt. Bitte beachte auch die rechts stehenden Allgemeinen Bedingungen. Diese werden gerne übersehen bzw. nur schnell überflogen, aber auch sie gehören dazu und sind einzuhalten!

Wichtig! Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.

VISpas
Der Halter vom VISpas hat sich strikt an die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln zu halten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.
  1. Die landesweite Liste mit Fischgewässern (Lijst van Viswateren), die zum VISpas gehört, ist auch nur in Kombination mit dem VISpas gültig. Nur die Liste mit den Fischgewässern selbst, gibt noch kein Recht zur Ausübung der Angelei.
  2. Der Besitzer des VISpas darf an diesen aufgelisteten Gewässern mit maximal zwei Ruten (welche höchstens mit drei ein- zwei- oder dreischenkligen Haken ausgerüstet sind) mit allen gesetzlich erlaubten Ködernsorten angeln (Achtung: Auch das Mitführen von mehr als zwei vollständig aufgebauten Angelruten ist verboten).
  3. Der gefangene Fisch muss unbeschadet in dasselbe Gewässer zurückgesetzt (catch & release) bzw. darf zum Eigenbedarf entnommen werden. Sollte dieser zum Eigenverzehr entnommen werden, muss er sofort (waidmännisch mit einem kräftigen Schlag auf dem Kopf und Herzstich) getötet werden. (Hinweis: Schonzeiten, Fangbegrenzungen und Entnahmeverbote beachten!)

    Es ist verboten:

  4. Den gefangenen Fisch zu verkaufen!
  5. Wettangeln zu organisieren, abzuhalten oder daran teil zu nehmen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins zu besitzen. Sollte man an einem Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, der für ein genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, so muss man diesen freilassen. (Man darf dort nicht angeln.)
  6. Sog. Rally- oder Staffelfischerei auszuüben, oder jede andere Form der Angelei zu betreiben, wobei der gefangene Fisch zur Ermittlung des Ergebnisses mitgenommen wird.
  7. Auf, an oder in der Nähe von Gewässern mehr als 15 (!) getötete Süßwasserfische größer als 15 cm zu besitzen.
  8. Mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.
  9. Andere Mitbürger zu stören oder zu behindern, fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, zu beschädigen oder zu verunreinigen.
  10. So zu fischen, dass Wasservögel den ausgelegten Köder aufnehmen können.
  11. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen. Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser ordentlich und sauber hinterlassen werden!
  12. Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
  13. Land zu betreten, das mit Nutzpflanzen bepflanzt ist, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht, es sei denn, man besitzt ein gültiges Laufrecht.
  14. Haustiere (Hunde) bei freilaufendem Vieh mitzuführen. Die Gatter und Zäune sind stets wieder zu schließen!
  15. Meeresfische zu besitzen, die kleiner sind als das für diese Art geltende Minimummaß.
  16. Aal zu entnehmen. Jeder gefangene Aal muss unmittelbar in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden.
Bitte beachte auch die rechts stehenden Allgemeinen Bedingungen.

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Kleine VISpas
Für den Halter vom kleinen VISpas gelten die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Für den Halter vom kleinen VISpas gelten die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.
  1. Die in der kleinen Liste von Fischgewässern (Kleine Lijst van Viswateren) des kleinen VISpas aufgeführten Angelgewässer dürfen nur mit einem gültigen kleinen VISpas beangelt werden. Nur die Liste mit den Fischgewässern selbst gibt noch kein Recht zur Ausübung der Angelei.
  2. An diesen Gewässern darf der Inhaber vom Kleine VISpas ausschließlich nur mit einer Rute fischen. Und nur mit diesen zugelassenen Ködern:

    • Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide und Samen;
    • Würmer und Krabben;
    • Insekten, Insektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5 cm.

  3. Der gefangene Fisch muss (!) unbeschadet in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden.

    Es ist verboten:

  4. Fisch zu töten und mitzunehmen.
  5. Wettangeln zu organisieren, abzuhalten oder daran teil zu nehmen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins zu besitzen. Sollte man an einem Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, der für ein genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, so muss man diesen freilassen. (Man darf dort nicht angeln.)
  6. Mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.
  7. Andere Mitbürger zu stören oder zu behindern, fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, zu beschädigen oder zu verunreinigen.
  8. So zu fischen, dass Wasservögel den ausgelegten Köder aufnehmen können.
  9. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen. Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser ordentlich und sauber hinterlassen werden!
  10. Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
  11. Land zu betreten, das mit Nutzpflanzen bepflanzt ist, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht, es sei denn, man besitzt ein gültiges Laufrecht.
  12. Haustiere (Hunde) bei freilaufendem Vieh mitzuführen. Die Gatter und Zäune sind stets wieder zu schließen!
Bitte beachte auch die rechts stehenden Allgemeinen Bedingungen. Diese werden gerne übersehen bzw. nur schnell überflogen, aber auch sie gehören dazu und sind einzuhalten.

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IJsselmeer und Markermeer
Das Ijsselmeer wurde durch die Sportvisserij Nederland eingebracht, inklusive der Begehungsrechte für den Noordoostpolderdeich und die Angelerlaubnis für die öffentlich zugänglichen Naturgebiete längs der friesischen Ijsselmeerküste.

Angelgewässer: IJsselmeer und Markermeer

Das Nachtangeln ist verboten. Es gilt eine längere Sperrzeit für Ködersorten vom 16. März bis einschließlich dem 30. Juni. Mit totem Fisch, Fischfetzen oder Kunstködern aller Art, mit Ausnahme von Kunstfliegen, kleiner als 2,5 cm darf während dieser Zeit nicht geangelt werden. In unmittelbarer Nähe des Ijsselmeers darf man maximal zwei Zander und/oder zehn Barsche bei sich haben.

Die Deichverläufe rund ums Ijsselmeer sind frei zugänglich, außer dass Schilder anderes angeben. Längs der friesischen Ijsselmeerküste darf in den öffentlich zugänglichen Naturgebieten geangelt werden. In den nicht für die Öffentlichkeit freigegebenen Naturgebieten darf nicht geangelt werden (siehe Beschilderung und Betonnung).

Auf dem Seedeich vom Noordoostpolder darf von hmp 8 bei Lemmer bis hmp 243 bei Urk und ab hmp 256 bei Urk bis hmp 375 bei Schokkerhafen (insoweit Eigentum der Provinz Flevoland/WS Noordoostpolder) geangelt werden. Diese Erlaubnis gilt ausschließlich nur für das Betreten zu Fuß und zur Ausübung des Angelsports.

Erklärung: hmp = Abkürzung für hectometerpaal = Hektomerterstein

Es ist verboten Brücken und künstliche Bauwerke zu betreten, Behinderungen auf Dämmen oder Wegen zu verursachen, künstliche Uferbefestigungen zu beschädigen oder darauf befindliche Steine zu bewegen oder zu entfernen. Hunde dürfen unter keinen Umständen auf den Seedeich mitgenommen werden.
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Für die Gewässer der niederländischen Verbände gelten noch besondere Bedingungen, die einzuhalten sind. Sie stehen im entsprechenden Abschnitt der Landelijke Lijst van Viswateren und sind hier aufgeführt.

Groningen-Drenthe
Besondere Bedinungen:
  1. Für die folgenden Fischarten gilt:
    • Es ist verboten mehr als einen Hecht zu besitzen.
    • Es ist verboten mehr als zwei Zander zu besitzen.
    • Es ist verboten Karpfen zu besitzen.
  2. Nachtangeln ist das ganze Jahr über verboten. Nur mit dem Besitz des NachVISpas (neben dem VISpas) vom Verband Groningen Drenthe ist es erlaubt nachts zu angeln. Siehe untenstehende zusätliche Bedingungen.
  3. Es ist verboten, von Brücken, in Schleusenbecken oder innerhalb eines Abstands von 50 Metern von Fischtreppen und anderen Fischpassagen zu angeln.
  4. Der Gebrauch von eisernen Angelstützen oder -Pflöcken ist verboten.
  5. Seit Beginn des Jahres 2010 gelten die Punkte 6 und 7 der Allgemeinen Bedingungen (VISpas) auch an den Gewässern von Groningen Drenthe.
Zusätzliche Bedingungen zum NachtVISpas Groningen Drenthe
  1. Der NachtVISpas Groningen Drenthe ist für jeden VISpas-Besitzer verpflichtend, der 2 Stunden nach Sonnenuntergang und 1 Stunde vor Sonnenaufgang angelt.
  2. NachtVISpas-Besitzer, die jünger sind als 16 Jahre, dürfen nur Nachtangeln, wenn sie in Begleitung einer Person sind, die älter als 16 Jahre ist.
  3. Es ist erlaubt maximal 3 x 24 Stunden die gleiche Angelstelle zu benutzen. Nach dieser Zeit muss eine neue Angelstelle gesucht werden. Der Abstand zur alten Stelle muss mindestens 1000 Meter betragen.
  4. Die Nachbarschaft darf beim Nachtangeln nicht (durch Lärm) belästigt werden.
  5. Das Anzünden oder Anlegen von Kampingfeuer/Grill ist verboten.
  6. Ein Unterschlupf (Zelt) ist für NachtVISpas-Besitzer nur erlaubt zwecks direkter Ausübung des Sportangelns.
  7. Besitzer einer Pöddererlaubnis des Verbandes Groningen Drenthe sind vom NachtVISpas freigestellt.
  8. Angelvereine, die Nachtangelwettbewerbe organisieren, brauchen keinen NachtVISpas. Dies ist in der Erlaubnis geregelt.
  9. Das Nachtangeln auch mit NachtVISpas ist nicht erlaubt, wenn die Lijst van Viswateren das Nachtangeln am betreffenden Gewässer verbietet.
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Friesland
Besondere Bedinungen:
  1. Hecht muss unmittelbar nach dem Fang lebend zurück gesetzt werden.
  2. Für Karpfen gilt ein Mitnahmeverbot. Es ist dagegen erlaubt, gefangene Karpfen eine Zeit lang in einem dafür geeigneten Bewahrsack oder Setzkescher im gleichen Gewässer aufzubewahren.
  3. Der Besitz von mehr als fünf Zandern ist auf, am oder in der Nähe von jedwedem Angelgewässer verboten.
  4. In den Gewässern der staatlichen Forstverwaltung und denen von It Fryske Gea ist das Nachtangeln verboten.
  5. Für das Angeln in den Außenhäfen der Gemeinde Harlingen mit einem Paternoster sind die angewiesenen Ködersorten: ein Stückchen Fisch(fetzen), ein Stückchen Wurm, ein Faden roter Wolle, ein Stückchen Silberpapier, unter der Voraussetzung, dass deren Abmessungen nicht größer als 2 cm sind.
Die Gewässer sind aufgeteilt in provinzielle, staatliche, Gemeinde- Wasserverbands- und übrige Gewässer. Jedes Gewässer ist mit einer Koordinate (z.B. C5) versehen und kann darunter in der Sportviskaart Friesland (Ausgabe 2005) gefunden werden.

Weiter einschränkende Bestimmungen:
In den provinziellen Gewässern ist es verboten innerhalb eines Abstands von 50 Metern von Schleusen und Brücken zu angeln.

In den Gewässern der staatlichen Forstverwaltung und It Fryske Gea ist das Angeln vom Ufer aus ausschließlich nur dort erlaubt, wo Vorrichtungen in Form von Stegen und/oder Verbauen/Spundwänden vorhanden sind.
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Federatie Oost Nederland
Besondere Bedinungen:
  1. Für Karpfen gilt ein totales Entnahmeverbot. Wenn nicht anders vorgeschrieben, dürfen pro Tag eine Forelle, ein Hecht und zwei Zander entnommen werden. Werden weitere Fische dieser Sorte gefangen, sind diese unmittelbar in das Gewässer zurück zu setzen, in dem sie gefangen wurden.
  2. Für das Angeln bei einem Wettbewerb benötigt man eine Teilnahmegenehmigung (sie ist beim Sekretariat des betreffenden Bezirks anzufordern).
  3. In den hiernach genannten Gewässern der Federatie Oost Nederland ist das Angeln ausschließlich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
Nachtangeln in Ost Nederland

Das Nachtangeln ist unter besonderen Bedingungen an einigen Gewässern erlaubt, wenn man im Besitz des NachtVISpas ist und die darauf genannten Bedingungen beachtet. Der Verband stellt eine sehr gut gemachte Liste von Nachtangelgewässern zum download bereit.
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Federatie NoordWest Nederland
Allein mit einem VISpas der Verbände Sportvisserij NoordWest Nederland oder Gooi & Eemland eo. zu beangeln.

Besondere Bestimmungen

Für alle Gewässer innerhalb der Verbände Sportvisserij NoordWest Nederland oder Gooi & Eemland gilt, es sei denn, dass beim entsprechenden Gewässer etwas anderes angegeben ist, neben den allgemeinen Bedingungen auch:
  • Es ist verboten per Angeltag mehr als 2 Zander, mir einem Mindestmaß von 42 cm, oder 10 Barsche, mit einem Mindestmaß von 22 cm, bei sich zu haben, es sei denn, die Angelerlaubnis des betreffenden Gewässers besagt etwas anderes.
  • Die Mitnahme, der Besitz oder das Transportieren von Hecht oder Karpfen ist verboten. Alle gefangenen Hechte oder Karpfen müssen sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden, in dem sie gefangen wurden.
  • Es ist verboten innerhalb Abstandes von 25 Metern von ausgelegten Fischereigeräten von Berufsfischern zu angeln.
Die Angelverbände Gooi & Eemland e.o. und Sportvisserij NoordWest Nederland arbeiten in der interProvinciale Organisatie Sportvisserij (POS) zusammen.
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Midden Nederland
Allgemeine Bedingungen

Es ist verboten:
a - Zäune offen stehen zu lassen.
b - Direkt vor, hinter oder in Fischtreppen und anderen Fischpassagen zu angeln.
c - Von Brücken, Wehren oder Pumpwerken und in Schleusenbecken zu angeln.
d - Mehr als einen Hecht zu besitzen.
e - Mehr als zwei Zander zu besitzen.
f - Autos oder Motorräder dort abzustellen wo diese für Behinderungen führen.
g - Nachtangeln ist in den Monaten Juni, Juli und August erlaubt, außer etwas anderes ist angegeben.

Besondere Bedingungen
Die besonderen Bedingungen sind mittels eines Nummercode an den betreffenden Gewässern zu finden.
  1. Es darf nur mäßig angefüttert werden.
  2. Das Nachtangeln ist das ganze Jahr über erlaubt.
  3. Das Nachtangeln ist verboten.

  4. Es ist verboten:

  5. Karpfen mitzunehmen. Es ist dagegen erlaubt, gefangene Karpfen eine Zeit lang in einem dafür geeigneten Bewahrsack oder Setzkescher im gleichen Gewässer aufzubewahren.
  6. auf Gehwegen, in Grünanlagen oder Grasflächen zu parken.
  7. zu angeln innerhalb von 50 Metern unter- und oberhalb eines Pumpwerks.
  8. Jeder Fisch muss in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.
  9. Das Angeln ist ausschließlich von Rasenufern erlaubt, außer etwas anderes ist angegeben.
  10. Ufer und Arbeitsege, im Eigentum der Wasserbehörde, sind frei zugänglich, außer vor Ort ist etwas anderes ist angegeben. Die Wege dürfen nur zu Fuß betreten werden.
  11. Anfüttern
  12. Boote und/oder andere Fahrzeuge zu verwenden.
  13. Zelte oder Bivy's aufzustellen.
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Zuidwest Nederland
Das Interessengebiet des Verbandes ist in vier geographische Distrikte aufgeteilt: Distrikt Randstad, Distrikt Delta, Distrikt Nordbrabant-West und Distrikt Nordbrabant-Ost. Die Gewässer sind nach Distrikt geordnet.

Besondere Bedingungen:
Für alle pro geographischen Distrikt genannten Gewässer des Verbandes gilt:
  • Jeder gefangene Aal, Hecht, Karpfen oder jede Forelle muss unmittelbar in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden, außer beim betreffenden Gewässer ist etwas anderes erwähnt.
  • Es ist verboten mehr als drei maßige Zander (und mehr als fünf Barsche an den Gewässern des Distrikts Randstad) auf oder am Gewässer zu besitzen, außer beim betreffenden Gewässer ist etwas anderes erwähnt.
Anmeldungen von Wettbewerben sind an die Geschäftsstelle des Verbandes Zuidwest Nederland zu richten.
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Limburg
Besondere Bedingungen:
  1. Pro Angeltag darf man nicht mehr als zwei Zander in Besitz haben oder mitnehmen.
  2. Es ist verboten Hecht in Besitz haben oder mitzunehmen.
Weitere Informationen zur Limburger Maasseen Erlaubnis / Maasplassen Vergunning.


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Alm en Biesbosch

Der Angelverband de Alm en Biesbosch ist als unabhängiger Verband nicht der Sportvisserij Nederland (SN) angeschlossen. Die dem Verband angeschlossenen Angelvereine sind allerdings auch über den Verband Zuiwest Nederland in der SN organisiert.

Die schriftliche Erlaubnis (Vergunning) des Verbandes de Alm en Biesbosch ist ausschließlich nur gültig in Kombination mit dem VISpas eines der angeschlossenen Angelvereine.

Tageserlaubnisscheine sind ebenfalls nur in Kombination mit einem VISpas gültig. Die Kosten betragen € 4,- und sind unter den folgenden Adressen zu erhalten:

Erlaubnisschein Alm und Biesbosch
- Fauna Hengelsportspeciaalzaak, Markt 3, 4931 BR Geertruidenberg - tel. 0162 - 513308
- C.Stevens, Nieuwstraat 23, 4284 VJ Rijswijk (NB) - tel. 0183 - 442625


Besondere Bedingungen und Beschränkungen:
  1. Die Mitnahme oder der Besitz von Hecht ist verboten.
  2. Pro Angeltag darf man nicht mehr als 3 Zander mitnehmen, oder bei sich zu haben.
  3. Mit Ausnahme "de Bakkerskil" darf nur ab dem 1. Samstag im Oktober bis einschließlich dem 31. Dezember mit einer Angelrute geangelt werden,

    • die beködert sind mit einem toten Fisch, einem Stück Fisch oder auch Kunstköder
    • Das Angeln mit einem Stückchen Fisch, kleiner als 2,5 cm, oder einer Kunstfliege von höchsten 2,5 cm, ist ab dem letzten Samstag im Mai bis einschließlich dem 31. März der folgenden Jahres an allen Verbandsgewässern erlaubt.

  4. Das Nachtangeln (1. Juni bis 31 August) ist ausschließlich nur an Gewässern erlaubt, die direkt von öffentlichen Wegen erreichbar und zugänglich sind.
Verbotene Angelplätze:

Wegen der Wasserwirtschaft und dem Schutz von wasserwirtschaftlichen Einrichtungen und deren Zugänglichkeit, sind Angelplätze in der Nähe von Pumpwerken und künstlichen Bauwerken nicht erlaubt. Es ist verboten zu angeln:
  1. innerhalb eines Radius von 250 Metern im Gebiet rund um die Pumpwerke Hagoort, Altena en Robijns Weil
  2. innerhalb eines Abstands von 10 Metern von Brücken und Wehren.
  3. im Gebiet um den Entenfang bei "de Midgraaf" (das Gebiet ist beschildert)
  4. ab dem Kai auf dem Steggelände und ab Anlegestegen am Bakkerskil
Achtung: Für einige Fischarten sind in der verbandseigenen Erlaubnis längere Schonzeiten aufgeführt. Schlage hierzu in der verbandseigenen Erlaubnis nach!



Bitte beachte auch die Allgemeinen Bedingungen. Diese werden gerne übersehen bzw. nur schnell überflogen, aber auch sie gehören dazu und sind einzuhalten.

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Allgemeine Bedingungen

In Naherholungs- und Naturschutzgebieten muss man sich an die Vorschriften und Regeln halten. Diese sind auf Schildern deutlich angegeben.

Man ist verpflichtet den VISpas und die zugehörigen Lijst(en) van Viswateren stets bei sich zu führen und auf Verlangen den befugten Kontrolleuren des Vereins, des Verbandes, der Sportvisserij Nederland, der Polizei, oder anderen gesetzlich befugten Ermittlungsbeamten ohne zu zögern vorzuzeigen. Anweisungen von ihnen (oder namens des Besitzers) ist unmittelbar Folge zu leisten. Bei festgestellter Zuwiderhandlung ist der Kontrolleur befugt, den VISpas und die Lijst(en) van Viswateren zu beschlagnahmen. Der Kontrolleur ist daraufhin gehalten diese Dokumente unverzüglich, beim Geschäftsführer des Vereins oder des Verbandes, unter Nennung der Gründe, abzuliefern.

Man angelt auf eigenes Risiko und ist selbst für sein Handeln am Wasser verantwortlich. Sportvisserij Nederland, die Verbände, die Angelsportvereine sowie die Eigentümer des Angelgewässers sind in keiner Weise verantwortlich und haftbar.

Der VISpas und der kleine VISpas sowie die Liste mit allen Angelgewässern die dazu gehören sind strickt persönlich. Sie bleiben Eigentum des entsprechenden Angelvereins, der sie ausgestellt hat, sowie der Sportvisserij Nederland.

Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern aufgeführt.

So könnte es z.B. in einer bestimmten Zeit verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Es wäre auch möglich, dass du verpflichtet bist, bestimmte Fischarten zurückzusetzen. Im Allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lese dir deshalb die Gewässerlisten (viswaterlijsten) gut durch.

Melde Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden deine Beobachtungen und Meldungen ernst genommen. Meldungen bitte an AID, unter Telefon: (+31) 045-546 62 30.