2010
Bestimmungen - Bedingungen - Vorschriften - Regeln

Vorwort

Es geht weiter mit den allgemein geltenden Bestimmungen und Bedingungen für den VISpas und dem 'Kleine VISpas', sowie den erweiterten Bestimmungen und Bedingungen der einzelnen niederländischen Angelverbände. Prinzipiell ähneln sie sehr stark unseren deutschen Bestimmungen und Regelungen. Bitte beachte unbedingt auch die allgemeinen Verhaltensregeln! Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Verbandsgewässern aufgeführt. Bitte beachte auch die rechts stehenden Allgemeinen Bedingungen. Diese werden gerne übersehen bzw. nur schnell überflogen, aber auch sie gehören dazu und sind einzuhalten!

Wichtig! Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.

VISpas
Der Halter vom VISpas hat sich strikt an die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln zu halten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.
  1. Die landesweite Liste mit Fischgewässern (Lijst van Viswateren), die zum VISpas gehört, ist auch nur in Kombination mit dem VISpas gültig. Nur die Liste mit den Fischgewässern selbst, gibt noch kein Recht zur Ausübung der Angelei.
  2. Der Halter des VISpas darf an diesen aufgelisteten Gewässern mit max. zwei Ruten und mit den gesetzlich erlaubten Ködern fischen.
  3. Der gefangene Fisch muss unbeschadet in dasselbe Gewässer zurückgesetzt (catch & release) bzw. darf zum Eigenbedarf entnommen werden. Sollte dieser zum Eigenverzehr entnommen werden, muss er sofort (waidmännisch mit einem kräftigen Schlag auf dem Kopf und Herzstich) getötet werden. (Hinweis: Schonzeiten, Fangbegrenzungen und Entnahmeverbote beachten!)

    Es ist verboten:

  4. Den gefangenen Fisch zu verkaufen!
  5. Wettangeln zu organisieren, abzuhalten oder daran teil zu nehmen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins zu besitzen. Sollte man an einem Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, der für ein genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, so muss man diesen freilassen. (Man darf dort nicht angeln.)
  6. Sog. Rally- oder Staffelfischerei auszuüben, oder jede andere Form der Angelei zu betreiben, wobei der gefangene Fisch zur Ermittlung des Ergebnisses mitgenommen wird.
  7. Auf, an oder in der Nähe von Gewässern mehr als 15 (!) getötete Süßwasserfische größer als 15 cm zu besitzen.
  8. Mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.
  9. Andere Mitbürger zu stören oder zu behindern, fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, zu beschädigen oder zu verunreinigen.
  10. So zu fischen, dass Wasservögel den ausgelegten Köder aufnehmen können.
  11. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen. Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser ordentlich und sauber hinterlassen werden!
  12. Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
  13. Land zu betreten, das mit Nutzpflanzen bepflanzt ist, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht, es sei denn, man besitzt ein gültiges Laufrecht.
  14. Haustiere (Hunde) bei freilaufendem Vieh mitzuführen. Die Gatter und Zäune sind stets wieder zu schließen!
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Kleine VISpas
Für den Halter vom kleinen VISpas gelten die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Für den Halter vom kleinen VISpas gelten die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.
  1. Die in der kleinen Liste von Fischgewässern (Kleine Lijst van Viswateren) des kleinen VISpas aufgeführten Angelgewässer dürfen nur mit einem gültigen kleinen VISpas beangelt werden. Nur die Liste mit den Fischgewässern selbst gibt noch kein Recht zur Ausübung der Angelei.
  2. An diesen Gewässern darf der Inhaber vom Kleine VISpas ausschließlich nur mit einer Rute fischen. Und nur mit diesen zugelassenen Ködern:

    • Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide und Samen;
    • Würmer und Krabben;
    • Insekten, Insektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5 cm.

  3. Der gefangene Fisch muss (!) unbeschadet in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden.
    Es ist verboten:

  4. Fisch zu töten und mitzunehmen.
  5. Wettangeln zu organisieren, abzuhalten oder daran teil zu nehmen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins zu besitzen. Sollte man an einem Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, der für ein genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, so muss man diesen freilassen. (Man darf dort nicht angeln.)
  6. Mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.
  7. Andere Mitbürger zu stören oder zu behindern, fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, zu beschädigen oder zu verunreinigen.
  8. So zu fischen, dass Wasservögel den ausgelegten Köder aufnehmen können.
  9. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen. Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser ordentlich und sauber hinterlassen werden!
  10. Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
  11. Land zu betreten, das mit Nutzpflanzen bepflanzt ist, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht, es sei denn, man besitzt ein gültiges Laufrecht.
  12. Haustiere (Hunde) bei freilaufendem Vieh mitzuführen. Die Gatter und Zäune sind stets wieder zu schließen!
Bitte beachte auch die rechts stehenden Allgemeinen Bedingungen. Diese werden gerne übersehen bzw. nur schnell überflogen, aber auch sie gehören dazu und sind einzuhalten.

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IJsselmeer und Markermeer
Das Ijsselmeer wurde durch die Sportvisserij Nederland (in beide Lijsten van Viswateren) eingebracht, inklusive der Begehungsrechte für den Noordoostpolderdeich und die Angelerlaubnis für die öffentlich zugänglichen Naturgebiete längs der friesischen Ijsselmeerküste.

Angelgewässer: IJsselmeer und Markermeer

Das Nachtangeln ist verboten. Es gilt eine längere Sperrzeit für Ködersorten vom 16. März bis einschließlich dem 30. Juni. Mit totem Fisch, Fischfetzen oder Kunstködern aller Art, mit Ausnahme von Kunstfliegen, kleiner als 2,5 cm darf während dieser Zeit nicht geangelt werden. In unmittelbarer Nähe des Ijsselmeers darf man maximal zwei Zander und/oder zehn Barsche bei sich haben.

Die Deichverläufe rund ums Ijsselmeer sind frei zugänglich, außer dass Schilder anderes angeben. Längs der friesischen Ijsselmeerküste darf in den öffentlich zugänglichen Naturgebieten geangelt werden. In den nicht für die Öffentlichkeit freigegebenen Naturgebieten darf nicht geangelt werden (siehe Beschilderung und Betonnung).

Auf dem Seedeich vom Noordoostpolder darf von hmp 8 bei Lemmer bis hmp 243 bei Urk und ab hmp 256 bei Urk bis hmp 375 bei Schokkerhafen (insoweit Eigentum der Provinz Flevoland/WS Noordoostpolder) geangelt werden. Diese Erlaubnis gilt ausschließlich nur für das Betreten zu Fuß und zur Ausübung des Angelsports.

Erklärung: hmp = Abkürzung für hectometerpaal = Hektomerterstein

Es ist verboten Brücken und künstliche Bauwerke zu betreten, Behinderungen auf Dämmen oder Wegen zu verursachen, künstliche Uferbefestigungen zu beschädigen oder darauf befindliche Steine zu bewegen oder zu entfernen. Hunde dürfen unter keinen Umständen auf den Seedeich mitgenommen werden.
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Für die Gewässer der niederländischen Verbände gelten noch besondere Bedingungen, die einzuhalten sind. Sie stehen im entsprechenden (blauen) Abschnitt der Landelijke Lijst van Viswateren und sind hier aufgeführt.

Hinweis:
Der Bezug auf die Seite 2 in den Abschnitten der besonderen Bedingungen der einzelnen Verbände (Federaties) gilt immer für die Seite 2 der zum VISpas gehörenden Landelijke Lijst van Viswateren!
Groningen-Drenthe
  1. Es gelten die allgemeinen Bedingungen auf der Seite 2, unter Berücksichtigung dessen, dass die Punkte 6 und 7 für die Gewässer von Groningen und Drenthe nicht zutreffen.
  2. Das Mindestmaß für Hecht beträgt 50 cm. Es ist verboten, mehr als einen Hecht und/oder 5 Zander im Besitz zu haben. Hecht, kleiner als 50 cm, muss unmittelbar in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden.
  3. Es gilt ein Entnahmeverbot für Karpfen. Jeder gefangene Karpfen ist unmittelbar in das gleiche Gewässer zurück zu setzen.
  4. Der Gebrauch von eisernen Angelstützen oder -Pflöcken ist verboten.
  5. Es ist verboten, von Brücken, in Schleusenbecken oder innerhalb eines Abstands von 50m von Fischtreppen und anderen Fischpassagen zu angeln.
  6. Das Abhalten von Wettbewerben durch andere als den angeschlossenen Vereinen ist verboten, es sei denn, dass der Verband vorher schriftlich zugestimmt hat.
  7. Nachtangeln ist das ganze Jahr erlaubt, es sei denn, dass für das betreffende Gewässer sind andere Regelungen angegeben. Das Nachtangeln ist in Weihern nicht erlaubt.
  8. Es ist den angeschlossenen Vereinen und ihren Mitgliedern nicht erlaubt, im (Nationalpark) Lauwersmeer Wettbewerbe zu organisieren oder daran teil zu nehmen.
  9. In der Pekel Aa (1365), Pekeler Hoofddiep (1366), Ruiten Aa-Kanal (1353) und der Westerwoldse Aa (1351) ist das Pöddern nicht erlaubt. Mit der Angel gefangener Aal ist unmittelbar in das gleiche Gewässer zurück zu setzen.
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Friesland
  1. Es gelten die allgemeinen Bedingungen auf der Seite 2.
  2. Hecht muss unmittelbar nach dem Fang lebend zurück gesetzt werden.
  3. Für Karpfen gilt ein Mitnahmeverbot. Es ist dagegen erlaubt, gefangene Karpfen eine Zeit lang in einem dafür geeigneten Bewahrsack oder Setzkescher im gleichen Gewässer aufzubewahren.
  4. Der Besitz von mehr als fünf Zandern ist auf, am oder in der Nähe von jedwedem Angelgewässer verboten.
  5. Es ist verboten, so genannte Rally- und Freie Angelei (Formen der Angelei, wobei der gefangene Fisch ausschließlich zur Maßbestimmung mitgenommen wird) auszuüben.
  6. Der Besitz von mehr als 30 toten Fischen, größer 15 cm, ist auf, am oder in der Nähe von jedwedem Angelgewässer verboten.
  7. Das Nachtangeln ist nur während der gesetzlich erlaubten Zeit (Juni bis August) erlaubt. In den Gewässern der staatlichen Forstverwaltung und denen von It Fryske Gea ist Nachtfischen verboten.
  8. Für das Angeln in den Außenhäfen der Gemeinde Harlingen mit einem Paternoster sind die angewiesenen Ködersorten: ein Stückchen Fisch(fetzen), ein Stückchen Wurm, ein Faden roter Wolle, ein Stückchen Silberpapier, unter der Voraussetzung, dass deren Abmessungen nicht größer als 2 cm sind.
Die Gewässer sind aufgeteilt in provinzielle, staatliche, Gemeinde- Wasserverbands- und übrige Gewässer. Jedes Gewässer ist mit einer Koordinate (z.B. C5) versehen und kann darunter in der Sportviskaart Friesland (Ausgabe 2005) gefunden werden.

Weiter einschränkende Bestimmungen:
In den provinziellen Gewässern ist es verboten innerhalb eines Abstands von 50 Metern von Schleusen und Brücken zu angeln.

In den Gewässern der staatlichen Forstverwaltung und It Fryske Gea ist das Angeln vom Ufer aus ausschließlich nur dort erlaubt, wo Vorrichtungen in Form von Stegen und/oder Verbauen/Spundwänden vorhanden sind.
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Federatie Oost Nederland
  1. Für die Gewässer von Ost Niederland gelten die allgemeinen Bedingungen auf der Seite 2 und die hiernach genannten besonderen Bedingungen.
  2. Der Gebrauch von mehrschenkligen Haken ist ausschließlich in Kombination mit Kunstködern, toten Köderfischen oder Fischfetzen gestattet.
  3. Für Karpfen gilt ein totales Entnahmeverbot. Wenn nicht anders vorgeschrieben, dürfen pro Tag eine Forelle, ein Hecht und zwei Zander entnommen werden. Werden weitere Fische dieser Sorte gefangen, sind diese unmittelbar in das Gewässer zurück zu setzen, in dem sie gefangen wurden.
  4. Es ist verboten, so genannte Rally- und Freie Angelei (Formen der Angelei, wobei der gefangene Fisch ausschließlich zur Maßbestimmung mitgenommen wird) in jedwedem Angelgewässer des Verbandes auszuüben.
  5. Der Besitz von mehr als 5 toten (Schuppen)Fischen, größer 15 cm, ist auf, am oder in der Nähe von jedwedem Angelgewässer des Verbandes verboten.
  6. Wo es erforderlich ist, muss man für das Betreten der Ufer im Besitz eines Laufrechtes sein.
  7. Das Angeln und Anfüttern mit gefärbten Maden ist verboten. Die Verwendung von Lockfutter mit gesundheitsschädigenden Substanzen ist ebenfalls verboten.
  8. Für das Angeln bei einem Wettbewerb benötigt man eine Teilnahmegenehmigung (sie ist beim Sekretariat des betreffenden Bezirks anzufordern).
  9. Bereiche, in denen Angelwettbewerbe stattfinden und die Wettkampfleitung im Besitz einer gültigen Wettkampfgenehmigung ist, müssen von einzelnen Anglern frei (gehalten)gemacht werden.
  10. Feuer machen und Grillen sind verboten.
  11. In den hiernach genannten Gewässern der Federatie Oost Nederland ist das Angeln ausschließlich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
  12. Es ist verboten, Dinge zu tun, die dem Ansehen der Sportangler oder die Sportangelei schaden.
  13. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten.
Regelung für das Nachtangeln (landesweite Liste) Zuständigkeitsbereich: Federatie Oost Niederland

Das Nachtangeln ist unter besonderen Bedingungen an einigen Gewässern* erlaubt, wenn man im Besitz des NachtVISpas ist und die darauf genannten Bedingungen beachtet.

*) das Nachtangeln ist das ganze Jahr erlaubt, ausschließlich an Gewässern außerhalb von geschlossenen Ortschaften.
Ausgenommen davon sind:

1. Das ganze Jahr verboten
im Freizeitpark Bussloo/Kietsveld, der Wythmenerplas und dem Nieuwe Boksloot.

2. Nur in den Monaten Juni bis August erlaubt
Region/Rayon 1 : Freizeitpark het Rutbeek
Region/Rayon 2 : dem Ketelmeer und dem Vossmeer
Region/Rayon 3 : Alle Gewässer im Noordoostpolder,Vollenhover-Kanal, Vollenhovermeer, Kadoelermeer, vml. Buitenhaven von Blokzijl, Ged. Blokzijl, Kanal Beukersschutsluis bis Blauwe Hand, Kanal Blauwe Hand Giethoorn Steenwijk, Kanal Steenwijk Ossenzijl, Steenwijkerdiep, De Wetering, Heuvengracht, Arembergergracht, De Linde, Kalenberger- gracht, Ossenzijlersloot und dem Nieuwe Kanal.

In den Gewässern, wo das Nachtfischen verboten ist, ist das Angeln ausschließlich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.

Vor allen Dingen können in Naturschutzgebieten abweichende Regeln gelten. Informiere dich jederzeit gut und folge den Anweisungen der Aufsichtspersonen und denen auf den Hinweistafeln.

Achtung:
Pödderangler (Aalangler), die im Besitz einer Pöddererlaubnis der Federatie Oost Nederland sind, sind bis zum 31. Dezember 2008 vom NachtVISpas freigestellt, wenn sie pöddern. Für alle anderen Angelarten, die 1 Stunde nach Sonnenuntergang stattfinden, benötigen auch sie einen gültigen NachtVISpas.
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Federatie NoordWest Nederland
  1. Allgemeine Bedingungen siehe Seite 2.
  2. Für alle Gewässer, ausgenommen die des Amsterdamer Angelsportvereins AHV, gelten die nachstehenden Bedingungen auch:

    • Es ist verboten mehr als 2 Zander, mir einem Mindestmaß von 42 cm, oder 10 Barsche, mit einem Mindestmaß von 22 cm, bei sich zu haben, es sei denn, die Angelerlaubnis des betreffenden Gewässers besagt etwas anderes aus.
    • Die Mitnahme, der Besitz oder das Transportieren von Hecht ist verboten. Alle gefangenen Hechte müssen sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden, in dem sie gefangen wurden.
Die Angelverbände Randmeren, Gooi en Eemland e.o. & NoordWest Nederland arbeiten in der interProvinciale Organisatie Sportvisserij (POS) zusammen.

Anmerkung:
Dafür gibt es noch zusätzlich eine Liste von vielen Angelgewässern, die nicht Bestandteil der allgemeinen Landelijke Lijst van Viswateren sind.


Allgemeine Bedingungen dieser föderativen (POS) Liste der Angelgewässer.
  1. Diese Liste der Angelgewässer ist nur in Kombination mit einem VISpas eines in dieser Liste aufgeführten Angelvereine gültig. Die Liste der Angelgewässer und VISpas bilden zusammen die schriftliche Erlaubnis, um an den in der Liste genannten Gewässern, mit maximal 2 Angeln und allen gesetzlich erlaubten Ködersorten, angeln zu dürfen. Außer es ist etwas anderes angegeben.
  2. Der Inhaber dieser Liste der Angelgewässer und des VISpas hat sich an die gesetzlichen und eventuell anderen Bestimmungen zu halten, z.B. das Betreten von Gelände, Ländereien, Brücken, Schleusen, usw.
  3. Der Inhaber dieser Liste der Angelgewässer und des VISpas ist für sein Handeln persönlich verantwortlich. Der Inhaber des Fischereirechts übernimmt keinerlei Haftung.

    Es ist verboten:

  4. Futterreste, Papier oder anderem Abfall an der Angelstelle zu hinterlassen. Der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu deponieren oder mit nach Hause zu nehmen.
  5. der Gebrauch gefärbter Maden oder Futter, das Farbstoffe enthält, die nicht in Produkten für den menschlichen Genuss enthalten sind, sind nicht erlaubt.
  6. Steine oder Bestandteile aus (Ufer)Befestigungen und/oder anderen Uferelementen, Uferkanten, Rietwälle, Stege, Bepflanzungen, wie auch Netze und andere Materialien von Berufsfischern zu beschädigen, zu entfernen, mitzunehmen oder zu unbrauchbar zu machen.
  7. die Mitnahme, der Besitz oder das Transportieren von Hecht ist verboten. Alle gefangenen Hechte müssen sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden, in dem sie gefangen wurden, außer es ist für das betreffende Gewässer etwas anderes angegeben.
  8. pro Angeltag mehr als 2 Zander, mir einem Mindestmaß von 42 cm, oder 10 Barsche, mit einem Mindestmaß von 22 cm, bei sich zu haben, es sei denn, die Bestimmungen des betreffenden Gewässers lauten anders.
  9. Graskarpfen zu besitzen. Diese müssen sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden.
  10. den, mit Hilfe des VISpas und Liste der Angelgewässer gefangenen Fisch zum Verkauf anzubieten/anbieten zu lassen.
  11. einen mehrschenkligen Haken zu benutzen, außer an künstlichen oder an aufgezogenem toten Köder.
  12. innerhalb eines Abstandes von 25 Metern von ausgelegtem Gerät der Berufsfischer zu angeln.
  13. sich beim Angeln auf private Grundstücke zu begeben, ohne ausdrückliche, möglichst schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers/Pächters.
  14. an Angelwettbewerben an einem in dieser Liste der Angelgewässer genannten Gewässer teilzunehmen, wenn die Organisatoren und/oder die Wettkampfleitung dieses Wettbewerbes keine schriftliche Zustimmung vom Besitzer des Fischereirechts zur Abhaltung dieses/dieser Wettbewerbs/Wettbewerbe vorweisen kann.
  15. sog. Rally- oder Stafettenangelei an den Gewässern dieser Liste der Angelgewässer betreiben.
  16. mehr als 15 tote Süßwasserfische auf, an oder in der Nähe jedwedem Angelgewässer aus dieser Liste der Angelgewässer zu besitzen.
  17. Der Eigentümer der Liste der Angelgewässer und des VISpas ist verpflichtet diese Dokumente auf erste Nachfrage, der Polizei, anderen gesetzlich befugten Beamten und/oder den ,für die Angelsportverbände und –Vereine zuständigen Kontrolleure, zu Einsicht zu übergeben.
  18. Anweisungen von ihnen und/oder Anweisungen im Namen oder durch den Besitzer des Gewässers oder des umliegenden Grundes müssen schnell und unmittelbar befolgt werden.
  19. Bei festgestellter Übertretung/festgestellten Übertretungen ist der Kontrolleur befugt, die Liste der Angelgewässer und den VISpas einzuziehen und er ist verpflichtet, diese unverzüglich im Sekretariat des angeschlossenen Vereins unter Angabe des Grundes für den Einzug, abzuliefern.
  20. Der Eigentümer der Liste der Angelgewässer und des VISpas wird bestraft, wenn er ohne schriftliche Zustimmung angelt oder geangelt hat und er eine der Bestimmungen in dieser Liste der Angelgewässer übertritt/übertreten hat.
Wichtig:
  1. Diese Liste der Angelgewässer und der VISpas beinhalten kein Lauf-/Begehungsrecht, außer wenn es anders angegeben ist. Die Angelei darf jedoch betrieben werden:

    • von öffentlichen Wegen und Böschungen
    • von privaten Grundstücken, Anwesen, Weideland, usw. wenn hierfür Zustimmung angefragt wurde und man diese schriftlich vom Besitzer und/oder Pächter bekommen hat.
    • von einem Boot aus

  2. Der Eigentümer der Liste der Angelgewässer und des VISpas muss sich ordentlich davon überzeugen, dass er/sie im richtigen Gewässer angelt, so wie es in dieser Liste der Angelgewässer beschrieben und erwähnt ist.
  3. In einer Anzahl von Fällen sind an vereinzelten Gewässern für das Angeln mit Kunstköder und für das Mitnehmen von Karpfen Beschränkungen in Kraft.
  4. Nehmen sie sich vor Angeln zu gehen, lesen sie sich allgemeinen Bestimmungen und die in der Liste der Angelgewässer geltenden Bestimmungen gut durch. Das erspart ihnen eine mögliche Strafe, Sperrung oder Ausschluss.
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Midden Nederland
Das Gebiet des Verbandes ist in drei Bereiche unterteilt: Bereich Oost (Oude IJssel), Bereich Midden (Veluwezoom) und Bereich West (De Betuwe)

Bereich Midden (Veluwezoom)
Bedingungen für alle Gewässer im Bereich Midden:
  1. Allgemeine Bedingungen siehe Seite 2.
  2. Man darf nicht mehr als einen Hecht oder zwei Zander in Besitz haben.
  3. Der Gebrauch von künstlich gefärbten Köder und Lockfutter ist verboten.

Bereich Oost (Oude IJssel)
Bedingungen für alle Gewässer im Bereich Oost:
  1. Allgemeine Bedingungen siehe Seite 2.
  2. Das Mindestmaß für Hecht beträgt 60 cm; für Zander 50 cm. Man darf einen Hecht oder zwei Zander in Besitz haben.
  3. Wenn ein Uferteil zeitweilig wegen eines Angelwettbewerbes gesperrt ist, ist es verboten an dieser Stelle zu angeln es sei denn, man ist Teilnehmer.
  4. Es ist verboten auf Zugangswegen und Zufahrten zu Weiden, Deichen u. ä. zu parken.
  5. Das Angeln und Füttern mit Artikeln, die Farbstoffe enthalten, ist verboten.

Bereich West (De Betuwe)
Bedingungen für alle Gewässer im Bereich West:
  1. Allgemeine Bedingungen siehe Seite 2.
  2. Die Gewässer sind eingebracht mit Zustimmung des Angelsportverbandes Midden Nederland und den Angelsportvereinen De Reiger aus Vianen, Het Snoekje aus Maurik und De Oude Maas aus Kerkdriel, deren Zustimmung notwendig ist, um an den betreffenen Gewässern Wettbewerbe zu organisieren.
  3. An den Gewässer 1 bis 4 darf man pro Angeltag einen Hecht (Mindestmaß 60 cm) oder zwei Zander (Mindestmaß 50 cm) in Besitz haben.
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Zuidwest Nederland
Das Interessengebiet des Verbandes ist in vier geographische Distrikte aufgeteilt: Distrikt Randstad, Distrikt Delta, Distrikt Nordbrabant-West und Distrikt Nordbrabant-Ost. Die Gewässer sind nach Distrikt geordnet.

(Wasserverunreinigung, Fischsterben oder Unregelmäßigkeiten auf, oder am Wasser, bitte direkt bei den, für die geographischen Distrikte angegeben Kontaktadressen, oder bei der Landesmeldekammer von AID, Telefon: 045-5466230 oder bei der Landesmeldekammer der Polizei, Telefon: 0900-8844.


Besondere Bedingungen:
  1. Für die allgemeinen Bedingungen siehe Seite 2 in diesem Buch.
  2. Für alle pro geographischen Distrikt genannten Gewässer des Verbandes gilt:

    • Jeder gefangene Hecht, Karpfen oder jede Forelle muss unmittelbar in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden, außer beim betreffenden Gewässer ist etwas anderes erwähnt.
    • Es ist verboten mehr als drei maßige Zander (und mehr als fünf Barsche an den Gewässern des Distrikts Randstad) auf oder am Gewässer zu besitzen, außer beim betreffenden Gewässer ist etwas anderes erwähnt. Zander und Barsche, die entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang zu töten.
    • Falls man einen Setzkescher gebraucht ist man verpflichtet den Inhalt, den mit der Kontrolle beauftragen Amtspersonen, vorzuzeigen.
    • Der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Lockfutter ist verboten.
    • Der Gebrauch von Zelten und/oder Bivis am Ufer ist während der nächtlichen Stunden verboten.

  3. Falls längs eines Gewässers, durch Hinweisschilder ein Wettbewerbsparcours gekennzeichnet ist, so ist dieser abgesteckte Parcours frei zu halten. Vereine, die einen Wettbewerb an einem Verbandsgewässer abhalten wollen, müssen das schriftlich anfragen. Informationen darüber können bei Frau L. de Been-Kleian. Tel: 0416-544533, oder per e-mail: Lonneke@sportvisserijbelangen.nl angefordert werden.

    Für Anmeldungen von Wettbewerben, die nicht an Verbandsgewässern stattfinden, muss man eine schriftliche Erlaubnis des Vereins haben, der diese(s) Gewässer in diese Liste der Angelgewässer eingebracht hat. Die Adressen sind bei den Distrikten oder bei den betreffenden Gewässern angegeben.
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Limburg

Besondere Bedingungen:
  1. Allgemeine Bedingungen siehe Seite 2.
  2. Pro Angeltag darf man nicht mehr als zwei Zander in Besitz haben oder mitnehmen.
  3. Es ist verboten Hecht in Besitz haben oder mitzunehmen.
Anmerkung: Ab hier folgen die blauen Seiten in der Landelijke Lijst van Viswateren.

Ausschließlich nur zu beangeln durch Sportangler, die den Angelsportvereinen des Anglerverbandes Limburg angehören.

Bedingungen:
  1. Allgemeine Bestimmungen siehe Seite 2 und den föderativen Bedingungen auf Seite 176 dieser Liste.
  2. Für das Abhalten von Wettbewerben muss vorab eine schriftliche Erlaubnis beim Berechtigten des Fischereirechts angefragt werden. Für die Maas, dem Julianakanal und dem Lateral Kanal ist das im Büro der HSF Limburg möglich. Für die übrigen Gewässer muss das bei den Kontaktpersonen geschehen, die bei dem betreffenden Gewässer aufgeführt sind.
  3. Es ist verboten zwecks erholsamen Nachtlager Campingausrüstung am Gewässerrand aufzustellen oder aufgestellt lassen. Hierunter sind auch Hilfsmittel zu verstehen, die der Ausführung der Sportangelei dienen, wie verschließbare (Angel)Schirme und Zelte.
  4. Der Gebrauch von gefärbten Maden ist an allen Limburg'schen Gewässern ausdrücklich verboten.
Weitere Informationen zur Limburger Maasseen Erlaubnis / Maasplassen Vergunning.


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Alm en Biesbosch

Der Angelverband de Alm en Biesbosch ist als unabhängiger Verband nicht der Sportvisserij Nederland (SN) angeschlossen. Die dem Verband angeschlossenen Angelvereine sind allerdings auch über den Verband Zuiwest Nederland in der SN organisiert.

Die schriftliche Erlaubnis (Vergunning) des Verbandes de Alm en Biesbosch ist ausschließlich nur gültig in Kombination mit dem VISpas eines der angeschlossenen Angelvereine.

Tageserlaubnisscheine sind ebenfalls nur in Kombination mit einem VISpas gültig. Die Kosten betragen € 4,- und sind unter den folgenden Adressen zu erhalten:

Erlaubnisschein Alm und Biesbosch
- Fauna Hengelsportspeciaalzaak, Markt 3, 4931 BR Geertruidenberg - tel. 0162 - 513308
- C.Stevens, Nieuwstraat 23, 4284 VJ Rijswijk (NB) - tel. 0183 - 442625


Besondere Bedingungen und Beschränkungen:
  1. Die Mitnahme oder der Besitz von Hecht ist verboten.
  2. Pro Angeltag darf man nicht mehr als 3 Zander mitnehmen, oder bei sich zu haben.
  3. Mit Ausnahme "de Bakkerskil" darf nur ab dem 1. Samstag im Oktober bis einschließlich dem 31. Dezember mit einer Angelrute geangelt werden,

    • die beködert sind mit einem toten Fisch, einem Stück Fisch oder auch Kunstköder
    • Das Angeln mit einem Stückchen Fisch, kleiner als 2,5 cm, oder einer Kunstfliege von höchsten 2,5 cm, ist ab dem letzten Samstag im Mai bis einschließlich dem 31. März der folgenden Jahres an allen Verbandsgewässern erlaubt.

  4. Das Nachtangeln (1. Juni bis 31 August) ist ausschließlich nur an Gewässern erlaubt, die direkt von öffentlichen Wegen erreichbar und zugänglich sind.
Verbotene Angelplätze:

Wegen der Wasserwirtschaft und dem Schutz von wasserwirtschaftlichen Einrichtungen und deren Zugänglichkeit, sind Angelplätze in der Nähe von Pumpwerken und künstlichen Bauwerken nicht erlaubt. Es ist verboten zu angeln:
  1. innerhalb eines Radius von 250 Metern im Gebiet rund um die Pumpwerke Hagoort, Altena en Robijns Weil
  2. innerhalb eines Abstands von 10 Metern von Brücken und Wehren.
  3. im Gebiet um den Entenfang bei "de Midgraaf" (das Gebiet ist beschildert)
  4. ab dem Kai auf dem Steggelände und ab Anlegestegen am Bakkerskil
Achtung: Für einige Fischarten sind in der verbandseigenen Erlaubnis längere Schonzeiten aufgeführt. Schlage hierzu in der verbandseigenen Erlaubnis nach!



Bitte beachte auch die Allgemeinen Bedingungen. Diese werden gerne übersehen bzw. nur schnell überflogen, aber auch sie gehören dazu und sind einzuhalten.

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Allgemeine Bedingungen

In Naherholungs- und Naturschutzgebieten muss man sich an die Vorschriften und Regeln halten. Diese sind auf Schildern deutlich angegeben.

Man ist verpflichtet die entsprechenden Angeldokumente stets bei sich zu führen und auf Verlangen den entsprechend autorisierten Stellen (befugte Kontrolleure des Vereins, des Verbandes, der Sportvisserij Nederland sowie der Polizei) ohne zu zögern vorzuzeigen.

Man angelt auf eigenes Risiko und ist selbst für sein Handeln am Wasser verantwortlich. Sportvisserij Nederland, die Verbände, die Angelsportvereine sowie die Eigentümer des Angelgewässers sind in keiner Weise verantwortlich und haftbar.

Der VISpas und der kleine VISpas sowie die Liste mit allen Angelgewässern die dazu gehören sind strickt persönlich. Sie bleiben Eigentum des entsprechenden Angelvereins, der sie ausgestellt hat, sowie der Sportvisserij Nederland.

Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern aufgeführt.

So könnte es z.B. in einer bestimmten Zeit verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Es wäre auch möglich, dass du verpflichtet bist, bestimmte Fischarten zurückzusetzen. Im Allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lese dir deshalb die Gewässerlisten (viswaterlijsten) gut durch.

Melde Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden deine Beobachtungen und Meldungen ernst genommen. Meldungen bitte an AID, unter Telefon: (+31) 045-546 62 30.