2012
Bestimmungen - Bedingungen - Vorschriften - Regeln

Vorwort

Es geht weiter mit den allgemein geltenden Bestimmungen und Bedingungen für den VISpas und dem 'Kleine VISpas', sowie den erweiterten Bestimmungen und Bedingungen der einzelnen niederländischen Angelverbände. Prinzipiell ähneln sie sehr stark unseren deutschen Bestimmungen und Regelungen. Bitte beachte unbedingt auch die allgemeinen Verhaltensregeln! Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Verbandsgewässern aufgeführt. Bitte beachte auch die rechts stehenden Allgemeinen Bedingungen. Diese werden gerne übersehen bzw. nur schnell überflogen, aber auch sie gehören dazu und sind einzuhalten!

Wichtig! Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.

VISpas
Der Halter vom VISpas hat sich strikt an die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln zu halten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.
  1. Die landesweite Liste mit Fischgewässern (Lijst van Viswateren), die zum VISpas gehört, ist auch nur in Kombination mit dem VISpas gültig. Nur die Liste mit den Fischgewässern selbst, gibt noch kein Recht zur Ausübung der Angelei.
  2. Der Besitzer des VISpas darf an diesen aufgelisteten Gewässern mit maximal zwei Ruten (welche höchstens mit drei ein- zwei- oder dreischenkligen Haken ausgerüstet sind) mit allen gesetzlich erlaubten Ködernsorten angeln (Achtung: Auch das Mitführen von mehr als zwei vollständig aufgebauten Angelruten ist verboten).
  3. Der gefangene Fisch muss unbeschadet in dasselbe Gewässer zurückgesetzt (catch & release) bzw. darf zum Eigenbedarf entnommen werden. Sollte dieser zum Eigenverzehr entnommen werden, muss er sofort (waidmännisch mit einem kräftigen Schlag auf dem Kopf und Herzstich) getötet werden. (Hinweis: Schonzeiten, Fangbegrenzungen und Entnahmeverbote beachten!)

    Es ist verboten:

  4. Den gefangenen Fisch zu verkaufen!
  5. Wettangeln zu organisieren, abzuhalten oder daran teil zu nehmen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins zu besitzen. Sollte man an einem Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, der für ein genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, so muss man diesen freilassen. (Man darf dort nicht angeln.)
  6. Sog. Rally- oder Staffelfischerei auszuüben, oder jede andere Form der Angelei zu betreiben, wobei der gefangene Fisch zur Ermittlung des Ergebnisses mitgenommen wird.
  7. Auf, an oder in der Nähe von Gewässern mehr als 15 (!) getötete Süßwasserfische größer als 15 cm zu besitzen.
  8. Mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.
  9. Andere Mitbürger zu stören oder zu behindern, fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, zu beschädigen oder zu verunreinigen.
  10. So zu fischen, dass Wasservögel den ausgelegten Köder aufnehmen können.
  11. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen. Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser ordentlich und sauber hinterlassen werden!
  12. Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
  13. Land zu betreten, das mit Nutzpflanzen bepflanzt ist, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht, es sei denn, man besitzt ein gültiges Laufrecht.
  14. Haustiere (Hunde) bei freilaufendem Vieh mitzuführen. Die Gatter und Zäune sind stets wieder zu schließen!
  15. Meeresfische zu besitzen, die kleiner sind als das für diese Art geltende Minimummaß.
  16. Aal zu entnehmen. Jeder gefangene Aal muss unmittelbar in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden.
Bitte beachte auch die rechts stehenden Allgemeinen Bedingungen.

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Kleine VISpas
Für den Halter vom kleinen VISpas gelten die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Für den Halter vom kleinen VISpas gelten die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.
  1. Die in der kleinen Liste von Fischgewässern (Kleine Lijst van Viswateren) des kleinen VISpas aufgeführten Angelgewässer dürfen nur mit einem gültigen kleinen VISpas beangelt werden. Nur die Liste mit den Fischgewässern selbst gibt noch kein Recht zur Ausübung der Angelei.
  2. An diesen Gewässern darf der Inhaber vom Kleine VISpas ausschließlich nur mit einer Rute fischen. Und nur mit diesen zugelassenen Ködern:

    • Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide und Samen;
    • Würmer und Krabben;
    • Insekten, Insektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5 cm.

  3. Der gefangene Fisch muss (!) unbeschadet in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden.

    Es ist verboten:

  4. Fisch zu töten und mitzunehmen.
  5. Wettangeln zu organisieren, abzuhalten oder daran teil zu nehmen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins zu besitzen. Sollte man an einem Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, der für ein genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, so muss man diesen freilassen. (Man darf dort nicht angeln.)
  6. Mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.
  7. Andere Mitbürger zu stören oder zu behindern, fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, zu beschädigen oder zu verunreinigen.
  8. So zu fischen, dass Wasservögel den ausgelegten Köder aufnehmen können.
  9. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen. Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser ordentlich und sauber hinterlassen werden!
  10. Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
  11. Land zu betreten, das mit Nutzpflanzen bepflanzt ist, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht, es sei denn, man besitzt ein gültiges Laufrecht.
  12. Haustiere (Hunde) bei freilaufendem Vieh mitzuführen. Die Gatter und Zäune sind stets wieder zu schließen!
Bitte beachte auch die rechts stehenden Allgemeinen Bedingungen. Diese werden gerne übersehen bzw. nur schnell überflogen, aber auch sie gehören dazu und sind einzuhalten.

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IJsselmeer und Markermeer
Das Ijsselmeer wurde durch die Sportvisserij Nederland eingebracht, inklusive der Begehungsrechte für den Noordoostpolderdeich und die Angelerlaubnis für die öffentlich zugänglichen Naturgebiete längs der friesischen Ijsselmeerküste.

Angelgewässer: IJsselmeer und Markermeer

Das Nachtangeln ist verboten. Es gilt eine längere Sperrzeit für Ködersorten vom 16. März bis einschließlich dem 30. Juni. Mit totem Fisch, Fischfetzen oder Kunstködern aller Art, mit Ausnahme von Kunstfliegen, kleiner als 2,5 cm darf während dieser Zeit nicht geangelt werden. In unmittelbarer Nähe des Ijsselmeers darf man maximal zwei Zander und/oder zehn Barsche bei sich haben.

Die Deichverläufe rund ums Ijsselmeer sind frei zugänglich, außer dass Schilder anderes angeben. Längs der friesischen Ijsselmeerküste darf in den öffentlich zugänglichen Naturgebieten geangelt werden. In den nicht für die Öffentlichkeit freigegebenen Naturgebieten darf nicht geangelt werden (siehe Beschilderung und Betonnung).

Auf dem Seedeich vom Noordoostpolder darf von hmp 8 bei Lemmer bis hmp 243 bei Urk und ab hmp 256 bei Urk bis hmp 375 bei Schokkerhafen (insoweit Eigentum der Provinz Flevoland/WS Noordoostpolder) geangelt werden. Diese Erlaubnis gilt ausschließlich nur für das Betreten zu Fuß und zur Ausübung des Angelsports.

Erklärung: hmp = Abkürzung für hectometerpaal = Hektomerterstein

Es ist verboten Brücken und künstliche Bauwerke zu betreten, Behinderungen auf Dämmen oder Wegen zu verursachen, künstliche Uferbefestigungen zu beschädigen oder darauf befindliche Steine zu bewegen oder zu entfernen. Hunde dürfen unter keinen Umständen auf den Seedeich mitgenommen werden.
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Bedingungen Lauwersmeer
Das Lauwersmeer wurde eingebracht durch die Angelsportverbände Groningen-Drenthe und Friesland.

Angelgewässer: Lauwersmeer

Für den Lauwersee sind besondere Bedingungen zu beachten:
  • Hecht muss unmittelbar nach dem Fang lebend zurückgesetzt werden.

  • Für Karpfen gilt ein Mitnahmeverbot. Es ist dagegen erlaubt, gefangene Karpfen eine Zeit lang in einem dafür geeigneten Bewahrsack oder Setzkescher im gleichen Gewässer aufzubewahren.

  • Es ist verboten, auf, am oder in der Nähe vom jedwedem Angelgewässer mehr als zwei Zander zu besitzen.

  • Nachtangeln ist nicht gestattet.

  • Mehrschenklige Haken (Zwilling/Drilling) sind nur in Kombination mit Kunstködern erlaubt.
Das Ufer vom Abschlussdeich entlang der Schnellstraße darf nicht betreten werden. Allein im Bereich der Sandaufspritzung auf der friesischen Seite und bei den Schleusen sind Angelplätze. Das westliche Ufer nördlich und südlich von Oostmahorn (Bant-polder) ist Schutzgebiet und nicht zugänglich. Es sind 25 Meter Abstand zum Ufer einzuhalten, wenn man vom Boot aus angelt. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.

Slipstellen: bei Oostmahorn und Lauwersoog (kostenlos)
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Bedingungen Nordseekanal
Bis auf zwei Ausnahmen ist das Angeln vom Ufer aus verboten. Ausnahmen: An der Fähre Buitenhuizen Nord- und Südufer und östlich davon, sowie westlich hinter der A9 (IJmuiden).

Angelgewässer: Nordseekanal

Das Angeln im Naturgebiet 'Zuiderpolder ', am Nordufer des Nordseekanals westlich von der Fähre Buitenhuizen ist nicht erlaubt, außer an der Stelle und während der Zeit, wie es auf der Infotafel am Eingang angegeben ist.

Das Angeln am Südufer des Nordseekanals westlich vom Seitenkanal C ('Zijkanaal C') ist nicht zulässig (Naturgebiet 'Spaarnwoude').

Das Angeln an den Uferabschnitten angrenzend an die Naturgebiete (Gewässerabschnitt des Nordseekanals) ist in einer Breite von 10 Metern ebenfalls nicht erlaubt.
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Bedingungen Volkerak - Zoommeer
Das Volkerak-Zoommeer ist in der Liste der nationalen Gewässern (Landelijke Lijst van Viswateren) enthalten und ist mit einem gültigen VISpas zu beangeln. Es wurde eingebracht durch den Angelsportverband Zuidwest Nederland.

Angelgewässer: Volkerak-Zoommeer

Natura 2000-Gebiete sind die Gebiete, die auf der Karte mit Linien und Punkten schraffiert sind.

Für das Volkerak - Zoommeer & Kanäle sind besondere Bedingungen zu beachten:

  • In den Natura 2000-Gebieten darf nur vom Boot aus geangelt werden. Wo ein Voruferschutz vorhanden ist, ist das Angeln nur in 25 Metern Entfernung zum Voruferschutz erlaubt.

  • Der Angelsport darf nicht in jenen Teilen des Natura 2000-Gebietes ausgeübt werden, die auf der Karte mit 'Angeln verboten' markiert sind.

  • Der Angelsport darf nicht im Zeitraum vom 1. August - 31. März in den Bereichen ausgeübt werden, die auf der Karte als 'Angeln vom 1. April bis einschließlich 1. Juli erlaubt' markiert sind.

  • In den verbleibenden Teilen (= keine Natura 2000-Gebiete) kann ganzjährig geangelt werden.

  • Alle Materialien und Abfälle müssen so aufbewahrt werden, dass sie weder verweht noch anderweitig verteilt werden können.

  • Boden und Wasser verunreinigende Stoffe, die als Folge der erlaubten Tätigkeit in Kontakt mit dem Grund- oder Oberflächenwasser gekommen sind, müssen umgehend entfernt und auf eine zugelassene Weise entsorgt werden.

  • Es dürfen keine Ton- oder Geräuscherzeugende Geräte verwendet werden, die nicht unbedingt (für die Umsetzung und Kommunikation oder Sicherheit) nötig sind.

  • In den staatlichen Naturgebieten (Naturdenkmälern) darf nur vom Boot aus geangelt werden. In den unter den Punkten 3 bis 6 (Landelijke Lijst van Viswateren) genannten Gewässern darf kein Zander entnommen werden.
Angler, die für ihren eigenen Verbrauch Zander mitnehmen wollen, können eine spezielle Entnahmeerlaubnis für Snoekbaars / Zander auf der Homepage vom Angelsportverband Zuidwest Nederland bestellen. In dieser separaten Erlaubnis ist angegeben, wie viele Zander pro Angeltag mitgenommen werden dürfen. Bedingung für die Jahreskarte ist, dass die jährliche Entnahme registriert werden muss.
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Das Oldambtmeer wurde eingebracht durch der Angelsportverband Groningen-Drenthe.

Angelgewässer: Oldambtmeer

Für das Angeln im Oldambtmeer, den Wasserläufen in der Blauwestad und im Blauwediep (Wasserweg Winschoterdiep) ist immer ein gültiger VISpas und die zugehörige Liste der Angelgewässer (Lijst van Viswateren) erforderlich.
  1. Der Gebrauch von Lockfutter sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden.

  2. Es ist verboten:

    1. sich mit Autos, Motorrädern, Mopeds oder anderen Fahrzeugen auf Uferbereiche, Instandhaltungswege und Deiche zu begeben. Motorisierter Verkehr ist auf Radwegen nicht erlaubt;

    2. das Angeln von beweglichen Brücken aus und vor den Durchfahrtsöffnungen fester Brücken, oder auf andere Weise die Schifffahrt zu behindern;

    3. das Angeln zwischen 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang (der NachtVISpas ist in der Blauwestad ungültig).

  3. Bedingungen für die Ausübung des Angelsports:

    1. Die Sportfischerei ist nur an den, auf der beigefügten Karte, gekennzeichneten Ufern erlaubt;

    2. Das Angeln vom Boot aus ist unter der Voraussetzung erlaub, dass die übrige Schifffahrt nicht behindert wird und man sich strikt an die anderen Regeln in Bezug auf Sportboote hält. Innerhalb der bewohnten Gebiete ist das Ein- und Ausfahren erlaubt. Still liegen oder anlegen ist verboten;

    3. Alle gefangenen Fische müssen wieder in das gleiche Wasser zurückgesetzt werden. Das Aussetzen von woanders gefangenen oder gekauften Fischen ist strengstens untersagt;

    4. Es darf nicht in unmittelbarer Nähe von Häusern oder Baugrundstücken geangelt werden. Das Angeln ist an Orten verboten, wo die Privatsphäre der Anwohner gestört werden kann;

    5. Parken ist nur auf Parkplätzen oder am Straßenrand erlaubt. Nicht mit dem Auto ans Ufer fahren, und am Wasser parken!
Darüber hinaus gelten die Bedingungen aus der Liste der Angelgewässer.

Erklärung der Übersichtskarte

Bedingungen OldambtmeerMit einer schwarzen Linie sind auf der Übersichtskarte gekennzeichnet, von welchen Ufern man angeln darf.

Die Nummern auf der Karte bedeuten:
  1. Hier befindet sich eine kostenlose Slipanlage. Hinweis: Parke dein Auto mit Trailer so, dass für andere Benutzer ein ausreichender Wendekreis bleibt. Parke deshalb auf dem Seitenstreifen längs des Weges. Dort stehst du niemandem im Weg.

  2. An der Pier von Oostwold befindet sich ein Steg speziell für Behinderte. Dieser Steg geht dutzende Meter in den See hinein. Ein spezieller Parkplatz ist vorhanden.

  3. Am Ende des Clingeweg befindet sich neben dem Radweg auch ein Steg für Behinderte.

  4. Am Zuiderringdijk ist das Parken an der Brücke nicht erlaubt. Benutze den Parkplatz.

  5. Die Stege hinter der Groenelaan sind Privateigentum. Angeln ist hier nicht erlaubt.

  6. In der Nähe der Golfanlage in Midwolda hinter der neuen Breiten-Schule gibt es Parkmöglichkeiten.

  7. In ’Het Park’ ist das Parken vor dem Zugang zum Steg nicht zulässig. Der Zugang muss auf Veranlassung der Feuerwehr freigehalten werden. Parken ist in einiger Entfernung vom Zugang auf dem Seitenstreifen möglich.
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Für die Gewässer der niederländischen Verbände gelten noch besondere Bedingungen, die einzuhalten sind. Sie stehen im entsprechenden Abschnitt der Landelijke Lijst van Viswateren und sind hier aufgeführt.

Groningen-Drenthe
Besondere Bedinungen:
  1. Für die folgenden Fischarten gilt:
    • Es ist verboten mehr als einen Hecht zu besitzen.
    • Es ist verboten mehr als zwei Zander zu besitzen.
    • Es ist verboten Karpfen zu besitzen.
  2. Nachtangeln ist das ganze Jahr über verboten. Nur mit dem Besitz des NachVISpas (neben dem VISpas) vom Verband Groningen Drenthe ist es erlaubt nachts zu angeln. Siehe untenstehende zusätliche Bedingungen.
  3. Es ist verboten, von Brücken, in Schleusenbecken oder innerhalb eines Abstands von 50 Metern von Fischtreppen und anderen Fischpassagen zu angeln.
  4. Der Gebrauch von eisernen Angelstützen oder -Pflöcken ist verboten.
  5. Seit Beginn des Jahres 2010 gelten die Punkte 6 und 7 der Allgemeinen Bedingungen (VISpas) auch an den Gewässern von Groningen Drenthe.
Zusätzliche Bedingungen zum NachtVISpas Groningen Drenthe
  1. Der NachtVISpas Groningen Drenthe ist für jeden VISpas-Besitzer verpflichtend, der 2 Stunden nach Sonnenuntergang und 1 Stunde vor Sonnenaufgang angelt.
  2. NachtVISpas-Besitzer, die jünger sind als 16 Jahre, dürfen nur Nachtangeln, wenn sie in Begleitung einer Person sind, die älter als 16 Jahre ist.
  3. Es ist erlaubt maximal 3 x 24 Stunden die gleiche Angelstelle zu benutzen. Nach dieser Zeit muss eine neue Angelstelle gesucht werden. Der Abstand zur alten Stelle muss mindestens 1000 Meter betragen.
  4. Die Nachbarschaft darf beim Nachtangeln nicht (durch Lärm) belästigt werden.
  5. Das Anzünden oder Anlegen von Kampingfeuer/Grill ist verboten.
  6. Ein Unterschlupf (Zelt) ist für NachtVISpas-Besitzer nur erlaubt zwecks direkter Ausübung des Sportangelns.
  7. Besitzer einer Pöddererlaubnis des Verbandes Groningen Drenthe sind vom NachtVISpas freigestellt.
  8. Angelvereine, die Nachtangelwettbewerbe organisieren, brauchen keinen NachtVISpas. Dies ist in der Erlaubnis geregelt.
  9. Das Nachtangeln auch mit NachtVISpas ist nicht erlaubt, wenn die Lijst van Viswateren das Nachtangeln am betreffenden Gewässer verbietet.
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Friesland
Besondere Bedinungen:
  1. Hecht muss unmittelbar nach dem Fang lebend zurückgesetzt werden.
  2. Für Karpfen gilt ein Mitnahmeverbot. Es ist dagegen erlaubt, gefangene Karpfen eine Zeit lang in einem dafür geeigneten Bewahrsack oder Setzkescher im gleichen Gewässer aufzubewahren.
  3. Es ist verboten, auf, am oder in der Nähe vom jedwedem Angelgewässer mehr als zwei Zander zu besitzen.
  4. In den Gewässern der staatlichen Forstverwaltung und denen von It Fryske Gea ist das Nachtangeln verboten.
  5. Für das Angeln in den Außenhäfen der Gemeinde Harlingen mit einem Paternoster sind die angewiesenen Ködersorten: ein Stückchen Fisch(fetzen), ein Stückchen Wurm, ein Faden roter Wolle, ein Stückchen Silberpapier, unter der Voraussetzung, dass deren Abmessungen nicht größer als 2 cm sind.
Die Gewässer sind aufgeteilt in provinzielle, staatliche, Gemeinde- Wasserverbands- und übrige Gewässer. Jedes Gewässer ist mit einer Koordinate (z.B. C5) versehen und kann darunter in der Sportviskaart Friesland (Ausgabe 2005) gefunden werden.

Weiter einschränkende Bestimmungen:
In den provinziellen Gewässern ist es verboten innerhalb eines Abstands von 50 Metern von Schleusen und Brücken zu angeln.

In den Gewässern der staatlichen Forstverwaltung und It Fryske Gea ist das Angeln vom Ufer aus ausschließlich nur dort erlaubt, wo Vorrichtungen in Form von Stegen und/oder Verbauen/Spundwänden vorhanden sind.
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Federatie Oost Nederland
Besondere Bedinungen:
  1. Für Karpfen gilt ein totales Entnahmeverbot. Wenn nicht anders vorgeschrieben, dürfen pro Tag eine Forelle, ein Hecht und zwei Zander entnommen werden. Werden weitere Fische dieser Sorte gefangen, sind diese unmittelbar in das Gewässer zurück zu setzen, in dem sie gefangen wurden.
  2. Für das Angeln bei einem Wettbewerb benötigt man eine Teilnahmegenehmigung (sie ist beim Sekretariat des betreffenden Bezirks anzufordern).
  3. In den hiernach genannten Gewässern der Federatie Oost Nederland ist das Angeln ausschließlich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
Nachtangeln in Ost Nederland

Ausgenommen sind die Gewässer die durch die Beheerseenheid Twentekanalen (BET) eingebracht wurden.
Das Nachtangeln ist unter besonderen Bedingungen an einigen Gewässern erlaubt, wenn man im Besitz des NachtVISpas ist und die darauf genannten Bedingungen beachtet. Der Verband stellt eine sehr gut gemachte Liste von Nachtangelgewässern zum download bereit.
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Federatie NoordWest Nederland
Allein mit einem VISpas des Verbandes Sportvisserij MidWest Nederland (ehem. Verbände Sportvisserij NoordWest Nederland und Gooi & Eemland eo.) zu beangeln.

Besondere Bestimmungen

Für alle Gewässer innerhalb des Verbandes Sportvisserij MidWest Nederland gilt, es sei denn, dass beim entsprechenden Gewässer etwas anderes angegeben ist, neben den allgemeinen Bedingungen auch:
  • Es ist verboten per Angeltag mehr als 2 Zander, mir einem Mindestmaß von 42 cm, oder 10 Barsche, mit einem Mindestmaß von 22 cm, bei sich zu haben, es sei denn, die Angelerlaubnis des betreffenden Gewässers besagt etwas anderes.
  • Die Mitnahme, der Besitz oder das Transportieren von Hecht oder Karpfen ist verboten. Alle gefangenen Hechte oder Karpfen müssen sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden, in dem sie gefangen wurden.
  • Es ist verboten innerhalb Abstandes von 25 Metern von ausgelegten Fischereigeräten von Berufsfischern zu angeln.
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Midden Nederland
Allgemeine Bedingungen

Es ist verboten:
a - Zäune offen stehen zu lassen.
b - Direkt vor, hinter oder in Fischtreppen und anderen Fischpassagen zu angeln.
c - Von Brücken, Wehren oder Pumpwerken und in Schleusenbecken zu angeln.
d - Mehr als einen Hecht zu besitzen.
f - Mehr als zwei Zander zu besitzen.
g - Autos oder Motorräder dort abzustellen wo diese für Behinderungen führen.
h - Es wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen (Seite 7, Lijst van Viswateren).

Besondere Bedingungen
Die besonderen Bedingungen sind mittels eines Nummercode an den betreffenden Gewässern zu finden.
  1. Es darf nur mäßig angefüttert werden.
  2. Das Nachtangeln ist das ganze Jahr über erlaubt.
  3. Das Nachtangeln ist verboten.

  4. Es ist verboten:

  5. Karpfen mitzunehmen. Es ist dagegen erlaubt, gefangene Karpfen eine Zeit lang in einem dafür geeigneten Bewahrsack oder Setzkescher im gleichen Gewässer aufzubewahren.
  6. auf Gehwegen, in Grünanlagen oder Grasflächen zu parken.
  7. zu angeln innerhalb von 50 Metern unter- und oberhalb eines Pumpwerks.
  8. Jeder Fisch muss in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.
  9. Das Angeln ist ausschließlich von Rasenufern erlaubt, außer etwas anderes ist angegeben.
  10. Ufer und Arbeitsege, im Eigentum der Wasserbehörde, sind frei zugänglich, außer vor Ort ist etwas anderes ist angegeben. Die Wege dürfen nur zu Fuß betreten werden.
  11. Anfüttern
  12. Boote und/oder andere Fahrzeuge zu verwenden.
  13. Zelte oder Bivy's aufzustellen.
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Zuidwest Nederland
Das Interessengebiet des Verbandes ist in vier geographische Distrikte aufgeteilt: Distrikt Randstad, Distrikt Delta, Distrikt Nordbrabant-West und Distrikt Nordbrabant-Ost. Die Gewässer sind nach Distrikt geordnet.

Besondere Bedingungen:
Für alle pro geographischen Distrikt genannten Gewässer des Verbandes gilt:
  • Jeder gefangene Aal, Hecht, Karpfen oder jede Forelle muss unmittelbar in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden, außer beim betreffenden Gewässer ist etwas anderes erwähnt.
  • Es ist verboten mehr als drei maßige Zander (und mehr als fünf Barsche an den Gewässern des Distrikts Randstad) auf oder am Gewässer zu besitzen, außer beim betreffenden Gewässer ist etwas anderes erwähnt.
Anmeldungen von Wettbewerben sind an die Geschäftsstelle des Verbandes Zuidwest Nederland zu richten.
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Limburg
Besondere Bedingungen:
  1. Pro Angeltag darf man nicht mehr als zwei Zander in Besitz haben oder mitnehmen.
  2. Es ist verboten Hecht in Besitz haben oder mitzunehmen.
Weitere Informationen zur Limburger Maasseen Erlaubnis / Maasplassen Vergunning.


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Alm en Biesbosch

Der Angelverband de Alm en Biesbosch ist als unabhängiger Verband nicht der Sportvisserij Nederland (SN) angeschlossen. Die dem Verband angeschlossenen Angelvereine sind allerdings auch über den Verband Zuiwest Nederland in der SN organisiert.

Die schriftliche Erlaubnis (Vergunning) des Verbandes de Alm en Biesbosch ist ausschließlich nur gültig in Kombination mit dem VISpas eines der angeschlossenen Angelvereine.

Tageserlaubnisscheine sind ebenfalls nur in Kombination mit einem VISpas gültig. Die Kosten betragen € 4,- und sind unter den folgenden Adressen zu erhalten:

Erlaubnisschein Alm und Biesbosch
- Fauna Hengelsportspeciaalzaak, Markt 3, 4931 BR Geertruidenberg - tel. 0162 - 513308
- C.Stevens, Nieuwstraat 23, 4284 VJ Rijswijk (NB) - tel. 0183 - 442625


Besondere Bedingungen und Beschränkungen:
  1. Die Mitnahme oder der Besitz von Hecht ist verboten.
  2. Pro Angeltag darf man nicht mehr als 3 Zander mitnehmen, oder bei sich zu haben.
  3. Mit Ausnahme "de Bakkerskil" darf nur ab dem 1. Samstag im Oktober bis einschließlich dem 31. Dezember mit einer Angelrute geangelt werden,

    • die beködert sind mit einem toten Fisch, einem Stück Fisch oder auch Kunstköder
    • Das Angeln mit einem Stückchen Fisch, kleiner als 2,5 cm, oder einer Kunstfliege von höchsten 2,5 cm, ist ab dem letzten Samstag im Mai bis einschließlich dem 31. März der folgenden Jahres an allen Verbandsgewässern erlaubt.

  4. Das Nachtangeln (1. Juni bis 31 August) ist ausschließlich nur an Gewässern erlaubt, die direkt von öffentlichen Wegen erreichbar und zugänglich sind.
Verbotene Angelplätze:

Wegen der Wasserwirtschaft und dem Schutz von wasserwirtschaftlichen Einrichtungen und deren Zugänglichkeit, sind Angelplätze in der Nähe von Pumpwerken und künstlichen Bauwerken nicht erlaubt. Es ist verboten zu angeln:
  1. innerhalb eines Radius von 250 Metern im Gebiet rund um die Pumpwerke Hagoort, Altena en Robijns Weil
  2. innerhalb eines Abstands von 10 Metern von Brücken und Wehren.
  3. im Gebiet um den Entenfang bei "de Midgraaf" (das Gebiet ist beschildert)
  4. ab dem Kai auf dem Steggelände und ab Anlegestegen am Bakkerskil
Achtung: Für einige Fischarten sind in der verbandseigenen Erlaubnis längere Schonzeiten aufgeführt. Schlage hierzu in der verbandseigenen Erlaubnis nach!

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Code of Practice for Recreational Fisheries
basierend auf dem "Code of Practice for Recreational Fisheries" der EIFAC / FAO
(European Inland Fisheries Advisory Commission / Food and Agriculture Organization)

Dieser Verhaltenscodex wird in die Landelijke Lijst van Viswateren aufgenommen.
(lt. Beschluss der Mitgliedsversammlung der Sportvisserij Nederland vom 4. Juni 2011)

  1. Sportangeln ist eine Aktivität bei der Tiere beteiligt sind. Das Wohlbefinden der Fische kann durch unsorgfältiges Handeln, beim Fang, beim Abhaken und Zurücksetzen negativ beeinflusst werden. Verletzungen und / oder Stress können die Folge sein. Angler sind deshalb verpflichtet sorgfältig und respektvoll mit den Fischen umzugehen.

  2. Sei dir dessen bewusst, dass gefangene Fische (tot oder lebendig) gefährliche Fischkrankheiten verbreiten können. Setze den Fisch deshalb nur in das Gewässer zurück, in dem er gefangen wurde.

  3. Das Material muss für den Fang geeignet sein (Größe, Typ). Achte darauf, dass die Fische:

    1. den Haken nicht schlucken;
    2. der Fisch nur im Maul gehakt wird;
    3. die Schnur nicht bricht;
    4. der Drill so kurz wie möglich dauert;
    5. Verletzungen möglichst vermieden werden.

  4. Der Fisch muss vorsichtig gelandet und muss während des Abhakens gut festgehalten werden, ohne jedoch den Fisch zu quetschen.

  5. Fische, die für den Verzehr bestimmt sind, müssen – möglichst vor dem Abhaken - durch einen starken Schlag auf den Kopf getötet werden. Dies sollte vorzugsweise mit einem Priest oder mit einem anderen geeigneten, schweren Gegenstand getan werden, um danach die Kiemenbögen durchschneiden zu können.

  6. Fische dürfen lebend in geeigneten Setzkeschern, oder in ähnlich geeigneten Behältnissen gehältert werden, die genügend Platz und Sauerstoff bieten und die den Regeln der Sportvisserij Nederland ’Leefnetcode’ entsprechen.

  7. Das Angeln mit lebenden Ködern ist in den Niederlanden verboten. Bei der Verwendung von Köderfischen für den Rauberfischfang, müssen diese, vor der Anbringung an den Haken, durch einen Schlag auf den Kopf getötet werden.

  8. Während Angelturnieren muss vermieden werden, dass der gefangene Fisch beim Wiegen und beim Zurücksetzen verletzt wird. Es ist sicher zu stellen, dass genügend Wiegestellen vorhanden sind, dass der Fisch nicht zu lange der Luft ausgesetzt ist und dass der Fisch so nah an der Stelle zurückgesetzt wird, wo er gefangen wurde.

  9. Setze einen Fisch in bestmöglichem Zustand zurück:

    1. so zu Werke gehen und Mittel verwenden, dass während des Drills, des Abhakens und/oder beim Zurücksetzen, der Fisch keine Verletzungen der Schleimschicht und der Organe erleidet;
    2. immer über einen Hakenlöser, eine Lösezange und ein geeignetes Landungsgerät (z.B. Kescher) verfügen;
    3. die Zeit, die ein Fisch der Luft ausgesetzt ist, so kurz wie möglich zu halten;
    4. einen Fisch nur mit nassen Händen berühren;
    5. den Fisch, vorzugsweise im Wasser abhaken;
    6. den Kontakt mit den Augen und Kiemen der Fische vermieden;
    7. beim Raubfischangeln immer einen Seitenschneider für (mehrschenklige) Haken mitnehmen;
    8. beim Abhaken großer Fische (Karpfen und Hecht) stets eine Abhakmatte gebrauchen;
    9. bei tief gehakten Fischen, die Schnur möglichst nahe am Haken durchschneiden und den Fisch zurücksetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Fisch überlebt;
    10. schwer verletzte Fische nicht zurücksetzen, sondern sofort töten und mit nach Hause nehmen;
    11. nicht in solchen Tiefen angeln, dass Fische durch den Druckunterschied verletzt werden;
    12. nicht während der Laichzeit auf Raubfisch angeln;
    13. gefangenen Fisch so schnell wie möglich und vorsichtig in das gleiche Gewässer zurücksetzen;
    14. wenn notwendig, den Fisch beim Zurücksetzen unterstützen, bis dieser wieder in der Lage ist aus eigener Kraft weg zu schwimmen.

  10. Beseitige nach einem Angeltag Angelschnüre und anderen Müll. Liegengelassene Angelschnüre und Haken können große Schäden anrichten.

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Verhaltenskodex Meeresangeln
Der Verhaltenskodex Meeresangeln ist eine Initiative der Sportvisserij Nederland und der Nationalen Plattform Meeresangelsport.

Ein Tag Meeresangeln bietet hunderttausenden Menschen einen herrlichen Tag der Entspannung. Du kannst schöne frische Luft schnappen und hast nebenbei auch noch die Möglichkeit diverse Fischarten zu fangen. Um das Angeln auf den rechten Weg zu bringen, ist es von Bedeutung auf bestimmte Regeln zu achten. Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Regeln, so dass jeder auf angenehme Weise angeln und sich erholen kann. Jetzt und in der Zukunft.

  1. Kenne die Bestimmungen
    Das Meeresangeln mit der Angelrute kennt wenige gesetzliche Regelungen. Wenn du die gesetzlichen Bestimmungen kennst – wie viele Angelruten darf ich wo benutzen, wie viele Haken, wie sind die Mindestmaße, angelst du entspannter. Außerdem kannst du andere Angler informieren, wie es ist. Wenn sich jeder an die Bestimmungen hält, kommt das den Fischbestand und dem Angelsport zu Gute. Weitere Infos: www.angeln-in-den-niederlanden.de oder www.sportvisserijnederland.nl/vispas/visserijwet_en_regels.

  2. Verursache keine Belästigung
    Als Meeresangler bist du Mitbenutzer von Strand, Mole, Deich oder Hafen. Zugang und Gebrauch von Stränden ist in den Niederlanden fast immer frei, aber für Molen, Häfen und Deiche können Beschränkungen oder Verbote gelten. Realisiere, dass du als Angler nicht mehr Rechte besitzt als andere. Das Benutzen von Wegen von und zu deiner Angelstelle, Parken und das Betreten und die Benutzung von Angelstellen ist nur möglich, solange Eigentümer, Verwalter und andere Mitbenutzer dadurch nicht behindert werden.

  3. Rechne mit Anderen
    Manchmal ist eine gute Angelstelle von anderen Anglern und/oder anderen Benutzern gut besucht und die Räumlichkeiten zum Angeln und Werfen sind beschränkt. Jeder besitzt die gleichen Rechte zur Mitbenutzung von Strand und Ufern.

    • Wirkliche Angler sind keine Stellenjäger.
    • Halte Abstand zu deinen Angelkollegen und den anderen Benutzern von Wasser und Ufer.
    • die Schnur nicht bricht;
    • Vorsicht beim Auswerfen. Umher fliegendes Blei und Vorfächer sind gefährlich!

  4. Angle umweltbewusst
    Gesunde Wasserbedingungen sind essentiell für einen guten Fischbestand. Angler können prima dazu beitragen das Wasser und die Ufer gesund und sauber zu halten.

    • Nehme also den ganzen Müll, den du am Angeltag produzierst, mit nach Hause.
    • Und tue das – soweit möglich – auch mit dem Anfall, den andere Angler an der Stelle zurückgelassen haben.

  5. Sei sparsam mit Blei
    Blei gehört nicht in die Umwelt. Es ist schädlich für Mensch und Tier.

    • Versuche mit Bleiersatz zu angeln und den Verlust von Blei zu vermeiden.
    • Entsorge unbrauchbares Blei als Sondermüll.

  6. Behandle gefangene Fische respektvoll
    Fisch zum eigenen Verzehr mitzunehmen ist fest mit Meeresfischen verbunden. Fisch zurücksetzen ist allerdings auch möglich und geschieht immer häufiger. In einigen Fällen ist das Zurücksetzen Pflicht. Ob du deinen Fisch mitnimmst oder zurücksetzt: behandle ihn respektvoll.

    • Gebrauche zum Landen von großen Fischen, am Ufer oder vom Boot aus, nie ein Gaff, sondern besser einen großen Kescher.
    • Sei beim Abhaken vorsichtig und benutze dabei Abhakgeräte.
    • Untermaßige Fische müssen immer zurückgesetzt werden!
    • Lachs und Meerforelle sind geschützte Fischarten und müssen immer zurückgesetzt werden.
    • Setze auch im Meer und Küstengewässer gefangenen Aal zurück.
    • Auch wenn ein Haken geschluckt wurde, kannst du den Fisch noch zurücksetzen. Schneide in diesem Fall die Schnur am Haken ab und setze den Fisch zurück.
    • Wenn du deinen Fisch fotografieren oder wiegen möchtest, mache es so schnell wie möglich. Setze einen Fisch so vorsichtig wie möglich zurück.

  7. Gehe achtsam mit Speisefisch um
    • Nehme nicht mehr Fische mit wie du zum Eigenverzehr brauchst. Fische verkaufen ist verboten!
    • Ist der Fisch zur Mitnahme bestimmt, töte den Fisch bevor du ihn abhakst.
    • Töte den Fisch mit einem harten Schlag auf den Kopf.
    • Bewahre den Fisch der zur Mitnahme bestimmt ist an einem kühlen Platz außerhalb der Sonne auf.

  8. Berücksichtige die Regeln beim Köderstechen
    Selbst Köder stechen zu können und zu dürfen gehört zu Meeresangeln dazu. Die folgenden Punkte sorgen dafür, dass das auch zukünftig noch möglich bleibt:

    • Probiere die Ködermenge auf den zu erwartenden Verbrauch abzustimmen, also steche nicht mehr wie du nötig hast.
    • Halte dich an die erlaubten Stechgebiete.
    • Untermaßige Fische müssen immer zurückgesetzt werden!
    • Lese dir die Bestimmungen in deiner Stecherlaubnis gut durch.

  9. Denke an deine Sicherheit
    • Trete einem (Boots)Angelverein bei.
    • Informiere die Daheimgebliebenen wann und wo du angeln gehst.
    • Höre dir vor dem Angeln den Wetterbericht an.
    • Ziehe auch immer die Gezeitenliste zu Rate für Hoch- und Niedrigwasserstände und die Gezeitenstärke.
    • Fahre mit einem Boot niemals alleine aufs Meer.

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Verhaltenskodex Angeln und Tauchen
Die Sportvisserij Zuidwest Nederland, die Sportvisserij Nederland und der niederländische Unterwassersportbund (NOB) haben gemeinsam einen Verhaltenskodex für in der Freizeit gemeinschaftlich genutzte Gewässer erarbeitet. Diese Bestimmungen sollen der Leitfaden für Sporttaucher und Angler sein. Durch das Befolgen dieses Verhaltenskodex sollen Zwischenfälle zwischen Anglern und Tauchern vermieden werden.

  • Spezielle Plätze
    Die Stellen, die besondere Aufmerksamkeit verlangen, sind diverse Wracks in der Nordsee und speziell im südwestlichen Deltagebiet die Seelandbrücke, Gorishoek, Stavenisse, Goese Sas und Wemeldinge.

  • Trennung durch Gezeiten
    Das Angeln und Tauchen – inklusive aller dazugehörender Aktivitäten – sind an den meisten Stellen in Bezug auf die Gezeiten zu unterscheiden: Taucher sind darauf fokussiert, einige Stunden vor oder nach einen Gezeitenwechsel zu tauchen, im Gegensatz zu den Anglern, denen die Wasserströmung Fisch liefert. Taucher, die außerhalb dieser Zeitspanne tauchen, müssen ihre Anwesenheit mit einer Tauchflagge am Ufer und einer Rollkugel im Wasser markieren.

  • Markierung und Aufmerksamkeit
    Taucher müssen vor Ort ihre Anwesenheit mit einer Boje und/oder einer Flagge markieren. Angler müssen jederzeit auf die Anwesenheit von Tauchern vorbereitet sein, insbesondere beim erneuten Starten des Motors und beim Ankerwerfen. An Stellen, wo vom Boot aus geangelt wird, müssen Taucher eine Rollkugel benutzen. An einigen Stellen wird so intensiv getaucht, dass dort eine permanente Markierung angebracht ist. An diesen Stellen müssen Angler immer mit Tauchern unter Wasser rechnen.

  • Sorge im Umgang miteinander dafür dass:

    • sich jeder respektiert (sowohl Taucher als auch Angler nutznießen von der gleichen Unterwasserwelt);
    • man nötigenfalls, zuerst die Besetzung/Mitbenutzung der Stelle abspricht;
    • bei Erreichen der Stelle, man sich nicht gegenseitig verärgert: ist eine Stelle durch einen Taucher oder Angler besetzt, gehe ein Stückchen weiter tauchen oder angeln;
    • man eine Zeitspanne von 2 Stunden bei Gezeitenwechsel einkalkuliert.


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Allgemeine Bedingungen

In Naherholungs- und Naturschutzgebieten muss man sich an die Vorschriften und Regeln halten. Diese sind auf Schildern deutlich angegeben.

Man ist verpflichtet den VISpas und die zugehörigen Lijst(en) van Viswateren stets bei sich zu führen und auf Verlangen den befugten Kontrolleuren des Vereins, des Verbandes, der Sportvisserij Nederland, der Polizei, oder anderen gesetzlich befugten Ermittlungsbeamten ohne zu zögern vorzuzeigen. Anweisungen von ihnen (oder namens des Besitzers) ist unmittelbar Folge zu leisten. Bei festgestellter Zuwiderhandlung ist der Kontrolleur befugt, den VISpas und die Lijst(en) van Viswateren zu beschlagnahmen. Der Kontrolleur ist daraufhin gehalten diese Dokumente unverzüglich, beim Geschäftsführer des Vereins oder des Verbandes, unter Nennung der Gründe, abzuliefern.

Man angelt auf eigenes Risiko und ist selbst für sein Handeln am Wasser verantwortlich. Sportvisserij Nederland, die Verbände, die Angelsportvereine sowie die Eigentümer des Angelgewässers sind in keiner Weise verantwortlich und haftbar.

Der VISpas und der kleine VISpas sowie die Liste mit allen Angelgewässern die dazu gehören sind strickt persönlich. Sie bleiben Eigentum des entsprechenden Angelvereins, der sie ausgestellt hat, sowie der Sportvisserij Nederland.

Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie pro Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern aufgeführt.

So könnte es z.B. in einer bestimmten Zeit verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Es wäre auch möglich, dass du verpflichtet bist, bestimmte Fischarten zurückzusetzen. Im Allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lese dir deshalb die Gewässerlisten (viswaterlijsten) gut durch.

Melde Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden deine Beobachtungen und Meldungen ernst genommen. Meldungen bitte an AID, unter Telefon: (+31) 045-546 62 30.